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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Accord

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Accord

Sixtus V. Bald darauf ging sie mit dem reichen und hoch angesehenen Paolo Giordano Orsini, Herzog von Bracciano, obwohl dieser mit Isabella de' Medici verheiratet war, ein Liebesverhältnis ein. Peretti wurde 17. April 1581 in der Villa Massima, die er mit Vittoria bewohnte, ermordet. Die gegen letztere und Orsini eingeleitete Untersuchung ergab nichts Gewisses. Doch nahm Gregor XIII. dem Herzog das Versprechen ab, sich nicht mit Vittoria zu vermählen; dennoch heiratete er sie heimlich. Als Perettis Oheim als Sixtus V. den päpstl. Stuhl bestieg, mußte Orsini mit A. nach Padua flüchten. Nach kurzer Krankheit starb Orsini 13. Nov. 1585 zu Salò, während Vittoria, die sein Vermögen erbte, am 25. Dez. in Padua nebst ihrem Bruder Flaminio auf Anstiften eines Verwandten umgebracht wurde. Mit ihrer Geschichte befaßten sich schon Zeitgenossen. - Vgl. Fr. de Rosset, Histories tragiques (Lyon 1621); Adry, Historie de la vie et de la mort de Vittoria A. (Par. 1800; 2. Aufl. 1807); Gnoli, Vittoria A. (Flor. 1870). L. Tieck schrieb den Roman Vittoria Accorambona (1840), A. Weimar die Tragödie Vittoria A. (Lpz. 1890).

Accord (frz.), Übereinstimmung, Vertrag, Vergleich; insbesondere der Vertrag, durch welchen einem Schuldner, der nicht im stande ist, die von ihm geforderten Zahlungen zu leisten, von seinen Gläubigern ein Nachlaß bewilligt wird oder Zahlungsfristen eingeräumt werden. Auch der im Konkursverfahren abgeschlossene Zwangsvergleich (s. d.) wird als A. bezeichnet, Accordverfahren aber auch oft das gerichtliche Verfahren genannt, durch welches der Eintritt des Konkursverfahrens abgewendet werden soll. (S. Ausgleichsverfahren.)

Weiterhin üblich ist die Bezeichnung A., wenn ein Vetriebsunternehmer seine Gehilfen nicht nach Arbeitstagen, sondern nach Zahl der gelieferten Stücke lohnt; man spricht dann von Accord- oder Stücklohn, Accord- oder Stückarbeit im Gegensatze zu Zeitlohn und Zeitlohnarbeit. (Arbeitslohn.)

In einem andern Sinne bezeichnet A. den Vertrag, nach welchem für eine zu liefernde Arbeit oder ein herzustellendes Werk der Preis im ganzen bestimmt wird, also in Bausch und Bogen (Preuß. Allg. Landrecht), marché à prix fait des franz. Rechts, im Gegensatz zu solchen Verträgen, bei denen die Vergütung nach Maß, Arbeitstagen u. dgl. bestimmt ist. Bei dem letztern Vertrage darf Abnahme und Preis auch nach Teillieferung gefordert werden; im erstern Fall, wenn nichts anderes ausgemacht ist, nur nach Herstellung des Ganzen; anders bei früherm Tode des Werkmeisters. Nach Allg. Landr. I, 11, §. 927 kann der Werkmeister, wenn ein Werk in Bausch und Bogen verdungen ist, im Zweifel einen Anspruch auf Erhöhung des Preises nicht erheben, wenn inzwischen die Arbeitslöhne und die Preise der Materialien gestiegen sind. Ist ein Bau nach einem festen Plan verdungen, so kann der Werkmeister, wenn er abgewichen ist, nach Code civil Art. 1793 eine Erhöhung des Preises nur fordern, wenn der Besteller die Abweichung schriftlich genehmigt hat; nach Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch hat der Werkmeister in diesem Fall bei mangelnder Genehmigung nur Anspruch auf Ersatz für Verwendung nach den Grundsätzen von der nützlichen Geschäftsführung.

In der Musik ist der A. (ital. accordo) der Zusammenklang, eine harmonische Verbindung mehrerer Töne zu einem Klang. Diese Verbindung gründet sich auf die natürlichen Verhältnisse der Schwingungszahlen (s. Intervall), die vom Ohr unmittelbar wahrgenommen werden. Auf diesen Zusammenklängen und ihrer Folge und Verknüpfung beruht die Harmonie (s. d.), weshalb man auch oft den einzelnen A. Harmonie zu nennen pflegt. Es giebt zwei-, drei-, vier- und fünfstimmige A. Absolut zweistimmige A. können nur durch Terzen- und Sextenverbindung erzeugt werden. Der improvisierte zweistimmige Volksgesang bewegt sich deshalb in diesen Intervallen. Die mehrstimmigen A. werden nach der Stellung ihrer Baßnote in Stammaccorde und in abgeleitete, nach ihrer innern Zusammenfügung aber in konsonierende und dissonierende eingeteilt. Doch sind in letztere Rubriken auch die zweistimmigen einzureihen. Alle A. werden terzenweise zusammengestellt, in steter Vermischung von großen und kleinen Terzen. Die Grundlage aller Harmonie und der Ursprung der A. ist der Dreiklang; in frühern Jahrhunderten wurde eine Menge vollendet schöner Tonstücke geschaffen, die nichts als Dreiklänge enthalten. Jeder Dreiklang besteht aus Grundton, Terz und Quinte, also aus zwei übereinandergebauten Terzen. Liegt die große Terz unten, so gehört der A. dem Durgeschlechte an; liegt sie oben, so entsteht ein Molldreiklang. Ein aus zwei kleinen Terzen zusammengesetzter Dreiklang heißt ein verminderter, ein aus zwei großen Terzen zusammengesetzter ein übermäßiger (c e gis). Durch Hinzufügung einer dritten Terz zu dem Dreiklange erhält man einen vierstimmigen A., der, weil seine äußern Töne dem Intervall der Septime gleich sind, der Septimenaccord genannt wird. Nach der äußern Abgrenzung des Septimenaccords ist dieser ein A. mit großer, kleiner oder verminderter Septime. Der innere Bau dieser A. richtet sich nach dem Grundton und nach den herrschenden Tonleiterverhältnissen. So ergeben sich in C-Dur folgende Septimenaccorde: c e g h; d f a /c; e g h /d u. s. w. Der reine Dominantenaccord (s. Dominante) steht immer auf der fünften Stufe und ist aus einer großen und zwei kleinen Terzen zusammengefügt. In C-Dur heißt er also g h /d /f. Die innern Verhältnisse der auf der Stufe der Molltonleiter gebauten Septimenaccorde gestalten sich verwickelter, da die Stufen der auf- und abwärtsgehenden Molltonleiter voneinander verschieden sind (s. Ton und Tonarten). Wenn schon der Dominantenaccord gebieterisch nach Auflösung in einen Dreiklang drängt, so thun dies die übrigen Scptimenaccorde in einem viel höhern Grade, weil in ihnen die dissonierenden Verhältnisse ein rascheres Aufgehen in die Konsonanz erfordern. Einen interessanten Abschnitt in der Harmonielehre bildet die Lehre von den verminderten Septimenaccorden und von den sog. übermäßigen Sextaccorden, da die durch ihre Konstruktion bedingten enharmonischen Verhältnisse eine große Vieldeutigkeit und deshalb die mannigfachsten Auflösungen zulassen. Durch Hinzufügung einer vierten Terz gestaltet man den Vierklang zum Fünfklang. Er heißt nach seinen außenliegenden Intervallen der Nonenaccord. Weiter hinzugefügte Terzen geben den sechsstimmigcn Undecimenaccord, den siebenstimmigen Terzdecimenaccord, welche letztere aber nur unter gewissen Verhältnissen als vorgehaltene A. und selten in ihrer Vollstimmigkeit erscheinen. Abgeleitete A. sind solche, die aus der Verwechselung oder Umkehrung der Grundaccorde entstehen. Aus dem Dreiklange entstehen auf diese Weise mit der Terz als Grundton