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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Adelaer; Adelaide

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Adelaer - Adelaide

Strafcodex von 1810 ward die unbefugte Führung von Adelstiteln mit Strafe bedroht. Die Charte von 1814 sprach zwar den Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetze aus, gestattete jedoch dem alten A., seine Titel wieder zu erneuern, dem neuen, die seinigen zu behalten. Dem Könige sollte das Recht zustehen, den A. zu verleihen, jedoch ohne Befreiungen und Vorrechte. Die revidierte Charte von 1830 änderte hieran nichts, wohl aber ward bei der Revision des Strafcodex 1832 das Verbot des unbefugten Gebrauchs von Adelstiteln in Wegfall gebracht, so daß es seitdem jedem Franzosen frei stand, jeden ihm beliebigen Titel zu führen. Ein Gesetz von 1835 verbot die Errichtung von Majoraten. Ein Versuch des Kaisers Napoleon III., die Titelfrage wieder im Sinne des Strafcodex von 1810 zu regeln, ist ohne nachhaltige Folgen geblieben.

In Deutschland haben zuerst die nach franz. Muster eingerichteten Gesetzgebungen (z. B. in Westfalen und am linken Rheinufer), dann in Preußen die großen Stein-Hardenbergschen Reformen, endlich seit 1815 die neuen konstitutionellen Verfassungen (in Baden, Bayern, Nassau, später in Hessen, Sachsen) einen Teil der Adelsprivilegien beseitigt. Ein Versuch, die Rechte des A. zu codifizieren, ist das der Verfassung angefügte Bayrische Adelsedikt vom 26. Mai 1818. Die Deutsche Nationalversammlung von 1848 ging noch weiter, indem sie in Art. II, §. 137 der Grundrechte nächst der Abschaffung der Standesvorrechte und der Bestimmung, daß vor dem Gesetze kein Unterschied der Stände gelte, vielmehr alle Deutsche vor dem Gesetze gleich seien, ausdrücklich den A. selbst als Stand für aufgehoben erklärte. Die sog. Unionsverfassung ließ diesen letzten Satz weg, während sie im übrigen die Fassung der Frankfurter Grundrechte beibehielt. Durch den Bundesbeschluß vom 23. Aug. 1851 wurden die Grundrechte wieder aufgehoben, also auch jener Beschluß in betreff des A.; doch waren inzwischen (und zum Teil schon vorher) die Bestimmungen wegen Abschaffung der persönlichen Standesvorrechte des A. und der an dem ritterschaftlichen Grundbesitze haftenden Privilegien ziemlich gleichlautend in die meisten Verfassungen und Gesetzgebungen der Einzelstaaten übergegangen. Auch in betreff der Rechte der Mediatisierten hatte die Deutsche Nationalversammlung keinen Unterschied gemacht, und die Landesgesetzgebungen waren ihr hierin meist ebenfalls gefolgt. Später wurden, teils durch die freie Initiative der Regierungen, mit oder ohne Zustimmung der Volksvertretungen, teils auf Betrieb des Bundestags, nach Anrufung desselben durch die Mediatisierten, die meisten Rechte derselben wiederhergestellt, so namentlich das Recht der besondern Vertretung auf den Landtagen. Nach §. 1 des (Bundes-, jetzt Reichs-)Gesetzes betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. Nov. 1867, sind die Mitglieder der mediatisierten, vormals reichsständischen Häuser von der Wehrpflicht ausgenommen, sowie nach §. 4 des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, die Gebäude, welche zu den Standesherrschaften der vormals reichsständischen Häuser gehören, von der Einquartierung befreit. Auch gilt die Ehe eines dem hohen A. angehörigen Mannes mit einer Bürgerlichen als Mißheirat; daher tritt die Frau in diesem Falle nicht in den Stand des Gatten ein. Dagegen ist der Rest der Privatgerichtsbarkeit des A. durch §. 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877 aufgehoben. (S. Standesherren.) - Vgl. von Strantz, Geschichte des deutschen A. (2. Aufl., 3 Bde., Waldenb. 1851); Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und mediatisierten Häuser in Deutschland (Berl. 1871); Rose, Der A. Deutschlands (ebd. 1883); G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts (4. Aufl., Lpz. 1805).

Adelaer oder Adeler (holländ., d. i. Adler), der Ehrenname von Curt Sivertsen, einem berühmten Seemanne; geb. 16. Dez. 1622 zu Brevik in Norwegen, ging er, kaum 15 J. alt, nach den Niederlanden, wo er als Kadett (bei den Holländern Adelborst) unter Admiral Tromp diente; nach einigen Jahren trat er in die Dienste der Republik Venedig, die damals mit den Türken Krieg führte. Schon 1645 stieg er hier zum Kapitän empor und zeichnete sich in den Seesiegen bei Paros 1651 und bei den Dardanellen 1654 aus. Er wurde 1659 von der Republik zum Ritter vom St. Marcusorden ernannt, kehrte jedoch 1661 nach den Niederlanden zurück. 1663 aber trat er als Admiral an die Spitze der dän. Flotte, die er im Verein mit Niels Inel (s. d.) nach dem Muster der holländischen umgestaltete. Von Christian V. erhielt A. 1675 den Oberbefehl über die dän. Seemacht im Kriege gegen Schweden, starb aber schon 5. Nov. 1675.

Adelaide, schiffbarer Fluß in dem von Südaustralien verwalteten Northern-Territory, entsteht aus zwei Quellflüssen und mündet in die Adambai; 1862 von John MacDonall Stuart entdeckt.

Adelaide, Hauptstadt der brit. Kolonie Südaustralien, in 34° 57' südl. Br. und 138° 38' östl. L. von Greenwich, 9 km östlich vom Vincentgolf, an dem bis hierher schiffbar gemachten Flusse Torrens und am Fuße des Mount-Lofty, wurde 28. Dez. 1836 durch den engl. Oberst Light mit etwa 200 Ansiedlern begründet und zu Ehren der damaligen Königin von England benannt. Die Errichtung der ersten Häuser begann 1837, im J. 1846 zählte A. über 7000 und 1891 auf 69 138 ha 133 220 E., darunter, wie auch in den Dörfern der Umgebung, viele Deutsche. Wichtige Vororte sind: Kensington und Norwood, Unley, Burnside und Hindmarsh. A., Sitz des Gouverneurs von Südaustralien, eines deutschen Konsuls sowie eines engl. und röm.-kath. Bischofs, regelmäßig und geräumig gebaut, hat hübsche Wohnhäuser, große Warenlager, ansehnliche öffentliche Gebäude, darunter das Gouvernementshaus, Rathaus mit Orgel und Glockenspiel im Turm (44 m), Post-, Parlaments-, Gerichts-, Polizeigebäude, 30 Kirchen und Kapellen aller Konfessionen, eine Moschee, eine 1872 gegründete Universität, drei höhere lateinische, eine höhere Mädchen- und andere gute Schulen, eine Bibliothek (27 000 Bände) mit Museum und Gemäldegalerie, vorzüglichen botan. Garten, ein Theater, Gasbeleuchtung, Wasserleitung und Trambahn nach den Vororten. Der nördliche, höher gelegene Stadtteil wird durch einen natürlichen Park (800 m breit) von dem südl. Teile getrennt, in dem sich das eigentliche Geschäftsleben vereinigt. Aus- und Einfuhr, durch Banken und andere Handelsanstalten unterstützt, sind bedeutend (s. Südaustralien), ferner bestehen Fabrikation von Wollwaren, Stärke, Seife, Maschinen; verschiedene Mühlen, Brauereien und Färbereien. Von A. führen Bahnen nach Melbourne und nach dem Minenorte Burra, und 1872 ist die lange Telegraphenlinie von A. nach Port Darwin