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Aibling – Aichen
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Aias'
italischen, verehrten den A. als ihren Stammesheros und stellten ihn auf ihren Münzen dar.
Der andere A., Sohn des Telamon, Königs von Salamis, daher der Telamonier genannt, zog mit
12 Schiffen gegen Troja und wird von Homer als der größte, schönste und tapferste Held nächst Achilleus gepriesen und als «Turm der
Achaier» bezeichnet. Seine letzte große That war die Rettung der Leiche des Achilleus aus den Händen der Troer. Als in dem Streit um
die Waffen des Achilleus diese dem Odysseus zufielen, verfiel A. aus Zorn in Wahnsinn und entleibte sich selbst. Dieses Ende hat
Sophokles nach dem Vorgange des Äschylus in der erhaltenen Tragödie «Aias» behandelt. A., den die nachhomerische Sage zu einem
Enkel des Aiakos und Urenkel des Zeus erhob, wurde zu Salamis als Heros verehrt, ebenso von den Athenern, die eine Phyle nach ihm
benannten. – Vgl. Bassi, La leggenda di Aiace Telamonio (Tur. 1890).
Aibling (AIbeanum der Römer), Marktflecken im Bezirksamt Rosenheim
des bayr. Reg.-Bez. Oberbayern, in 493 m Höhe, an der Mangfall und Glon und der Linie Rosenheim-Holzkirchen der Bayr. Staatsbahnen,
Ausgangspunkt der geplanten Bahn auf den Wendelstein (s. d.), hat (1890) 2494 E., Amtsgericht (Landgericht
Traunstein), Post, Telegraph, Rentamt, Oberförsterei, Schloß, kath. Pfarrkirche, Mariensäule, chem. Fabrik. Vielbesuchter Kurort
(Schlamm-, Sol- und Moorbäder), jährlich 800 Kurgäste. Nahebei die Schlösser Brandseck und
Gherseck.
Aicard (spr. äkahr), Jean, franz. Dichter, geb. 4. Febr. 1848 zu Toulon, schrieb:
«Jeunes croyances» (1867),
«Les rébellions et les apaisements» (1871),
«Poèmes de Provence» (preisgekrönt, 1874; 3. Aufl. 1878),
«La Chanson de l’enfant» (1876 u. 1881; illustriert 1883),
«Le Dieu dans l’homme» (1885), «Au bord du Désert» (1888),
«Don Juan» (1889), «Roi de Camargue» (1890),
«Le pavé d’amour» (1892), «L’Ibis bleu» (1893),
«Fleur d’abime» (1894). Das in der Provence spielende Idyll
«Miette et Noré» (1880) machte ihn als Dialektdichter berühmt. Außer kleinern Theaterstücken:
«Au clair de la lune» (1870), «Pygmalion» (1872),
«Mascarille» (1873), schrieb er ein größeres Drama «Smilis»
(1884) und «Le père Lebonnard» (4 Akte in Versen), 1889 auf dem
Théâtre libre gespielt. Schilderungen bieten:
«La Vénus de Milo» (1874) und «Visite en Holland» (1879).
Aichach. 1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez. Oberbayern (s. d.), hat (1890) 26566
(12750 männl., 13816 weibl.) E., 75 Gemeinden mit 246 Ortschaften, darunter eine Stadt. –
2) Bezirksstadt im Bezirksamt A., 25 km nordöstlich von Augsburg, rechts an der Paar, an der Linie Augsburg-Ingolstadt der Bayr.
Staatsbahnen, hat (1890) 2501 kath. E., Amtsgericht (Landgericht Augsburg), Post, Telegraph, Bezirks- und Rentamt, königl. Schloß,
4 Kirchen, Real- und gewerbliche Fortbildungsschule, Volksschule, Kleinkinderbewahranstalt, Krankenhaus, Spital (Zum Heiligen Geist),
Sparkasse, Wasserleitung und Kanalisation; 2 große Kunstmühlen, Rotgerberei, 9 Brauereien, Flachshandel, 3 Jahr-, 21 Vieh- und
52 Getreidemärkte. – Aus den Steinen der 1209 von Herzog Ludwig I. zerstörten Stammburg Wittelsbach (s. d.)
baute sich das 1208 zur Stadt erhobene A. Ringmauern, deren Reste nebst den beiden Stadtthoren noch stehen. 1633 und 1634 wurde
A. von den Schweden (Feldmarschall Horn), 1704 von den Engländern erobert. Am 8. Okt. 1805 wurden hier die Österreicher von den
Franzosen geschlagen. ↔
Aichen (deutsche amtliche Schreibweise), Eichen,
Cimentieren, in Süddeutschland Pfechten,
Fechten, Sinnen, in Norddeutschland hier und da
Royen (das holländ. roeyen), das amtliche Abgleichen und
Berichtigen der für den Verkehr zu gebrauchenden Längenmaße, Hohlmaße, Gewichtsstücke, Wagen und Meßwerkzeuge
(Alkoholometer, Gasmesser), und die öffentliche Beglaubigung ihrer Richtigkeit, die dadurch erfolgt, daß die dem Gesetz, der Maß- und
Gewichtsordnung des Reichs, entsprechende Dimension der geprüften Exemplare durch Aufschlagen (bei hölzernen Gemäßen durch
Aufbrennen), auf gläsernen Alkoholometern (welche früher auf der umschlossenen Papierskala beglaubigt wurden) durch Aufätzen eines
Stempels erkennbar gemacht wird. Die Aichung der Längenmaße (Metermaße u. s. w.), der Hohlmaße, der Gewichte und der
Alkoholometer geschieht durch Vergleichung derselben mit beglaubigten Normalen (Originalen), die der Gasmesser durch Vergleichung
der Registrierung derselben mit den Angaben beglaubigter Normalkubizierungsapparate. Die Längenmaße werden durch Vergleichen
mit dem betreffenden Normalmaßstab geprüft, wobei neben der Richtigkeit der Gesamtlänge auch die der Einteilung beachtet wird.
Gewichtsstücke untersucht man durch Abwägen gegen die betreffenden Normalgewichte auf einer genauen Wage. Wagen werden auf
ihre Richtigkeit mit Hilfe von Normalgewichten geprüft. Die meiste Mühe verursacht die Aichung der Hohlmaße, besonders der
Flüssigkeitsmaße: das A. dieser letztern wird auch visieren genannt. Für die Trockenmaße zur
Messung schüttbarer Körper (Getreide, Sämereien u. s. w.) ist die cylindrische Form vorgeschrieben; Höhe und Weite (Durchmesser)
werden geprüft und dann gewöhnlich das Maß mit Hirse, Rübsamen u. dgl. gefüllt, wovon es ebensoviel aufnehmen muß wie das
Originalgemäß. Die Maße für Kohlen aller Art, Koks u. s. w. haben in Deutschland Kastenform; für Klobenholz dienen Meßrahmen, für
Torf Kumte; das Nähere über die Aichung dieser Maße sowie die der Fördergefäße beim Bergbau und der Lösch- und Ladegefäße bei
der Schiffsbefrachtung enthält die Aichordnung für den Norddeutschen Bund vom 16. Juli 1869,
welche mit der auf dem Decimalsystem beruhenden (die preuß. Maß- und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 beruhte auf dem
Duodecimalsystem) Maß- und Gewichtsordnung vom 17. Aug. 1868 am 1. Jan. 1872 obligatorisch in Kraft trat, aber, mitsamt den
Nachtragsbestimmungen in den Gesetzen vom 7. Dez. 1873, 20. Juli 1881 und 11. Juli 1884, durch die Verordnung vom 27. Dez. 1884,
mit Nachträgen vom 4. Mai 1888,15. Mai 1891 und 14. Jan. 1893, ersetzt wurde. Meter und Kilogramm bilden jetzt die Grundlage der
meisten Gesetzgebungen (Internationale Meterkonvention vom 20. Mai 1875, publiziert im Reichsgesetzblatt 1876, S. 191 fg.).
Zur Aichung zugelassen sind auch Fässer (Gebinde), deren Raumgehalt entweder unmittelbar durch Ausmessen mit Wasser unter
Anwendung von beglaubigten Kubizierungsapparaten oder mittelbar durch Wägung der Wasserfüllung unter Anwendung von
beglaubigten Decimal-Brückenwagen bestimmt wird. Der gefundene Raumgehalt in Litern wird auf den Fässern aufgebrannt. Die früher
vielfach übliche Aichung der Fässer (Gebinde) durch bloßes Ausmessen ihrer Hauptdimensionen (mittels des sog. Visierstabes) ist fast
überall auf-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 263.