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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Anhalt-Cöthen; Anhang; Anhäufeln; Anhidrosis; Anholen; Anholt

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Anhalt-Cöthen - Anholt (Insel)

Schlacht am Weißen Berge sein Land meiden und sich durch Demütigung vor dem Kaiser aus der über ihn verhängten Acht ziehen. Ihm folgten 1630 seine Söhne Christian II. (gest. 1650) und Friedrich (gest. 1670), die 1635 das Land teilten und die Linien Bernburg und Harzgerode stifteten. Letztere erlosch im Mannsstamme mit des Stifters Sohn Wilhelm (1709), worauf beide Teile wieder vereinigt wurden. Auf Christian II. folgte in Bernburg Victor Amadeus (1656-1718), der 1677 das Erstgeburtsrecht einführte und weise und sparsam regierte. Ihm folgte sein ältester Sohn Karl Friedrich (gest. 1721), diesem sein Sohn Victor Friedrich (gest. 1765). Nach dessen Tode kam sein ältester Sohn Friedrich Albrecht (gest. 1796) zur Regierung, der den Fürstensitz nach Ballenstedt verlegte. Er sowohl wie seine beiden Vorgänger machten sich durch Hebung des Bergbaues im Harze um ihr Land verdient. Auf Friedrich Albrecht folgte sein Sohn Alexius Friedrich Christian. Er starb 1834, nachdem er in Rücksicht auf die geistige und körperliche Schwäche seines einzigen Sohnes Alexander Karl einen Konferenzrat zu dessen Unterstützung eingesetzt hatte. Heftige Verfassungsstreitigkeiten begannen 1848, denen seit 1849 unter dem Ministerium von Krosigk (seit 1851 Ministerium von Schätzel) eine nicht minder stürmische Reaktion und die Verhängung des Belagerungszustandes über Bernburg folgte. Endlich kam im Wege der Vereinbarung das an die preuß. Verfassung sich anlehnende Grundgesetz von 1850 zu stande, das jedoch 1. Okt. 1859 mit der Landschaftsordnung für ganz A. vertauscht wurde. Alexander Karl, dem seine Gemahlin Friederike von Holstein-Glücksburg seit 1855 als Mitregentin zur Seite stand, starb 19. Aug. 1863, ohne Leibeserben zu hinterlassen, und die Dessauer Linie folgte nun auch in Bernburg. Alle anhalt. Lande waren zu einem Herzogtume vereinigt.

Eine wesentliche Umgestaltung erfuhren die äußern Verhältnisse A.s durch die Ereignisse von 1866. Nachdem A. 14. Juni 1866 gegen den Antrag Österreichs auf Mobilmachung der ganzen Bundesarmee (außer der preußischen) gestimmt hatte, erklärte es 21. Juni seinen Austritt aus dem Deutschen Bunde und ließ im Bündnisse mit Preußen seine Truppen am Feldzuge der Mainarmee teilnehmen. Dann trat es dem Norddeutschen Bunde und später dem Deutschen Reiche bei. Seit 1866 trat in A. vor allem die Frage der Domanialverhältnisse in den Vordergrund. Das Domanialvermögen ist sehr bedeutend. Es umfaßt an Grundbesitz etwa ein Drittel des ganzen Landes und besteht aus dem schon sehr bedeutenden ursprünglichen Stammgute und dem seit der Teilung 1603 namentlich im 18. Jahrh. von den anhalt. Fürsten gemachten beträchtlichen Erwerbungen. Letztere hatte man von jeher mit dem Stammgute gemeinsam verwaltet und beider Einkünfte zu gleichen Zwecken (Bestreitung der Hofhaltungs- und der Regierungskosten) verwendet. Durch die Verfassung von 1848 wurde die Staats- von der herzogl. Kasse getrennt, letzterer die Einkünfte der außerhalb A. gelegenen Besitzungen (über 150 000 Thlr. jährlich) zugewiesen und zu derselben aus der Staatskasse, in welche die Einkünfte des gesamten inländischen Grundbesitzes flossen, eine jährliche Rente von 120 000 Thlrn. gezahlt. Diese Verhältnisse blieben auch nach Aufhebung der Verfassung bestehen; man erhöhte nur die jährliche Civilliste später auf 174 000 und nach dem Anfalle Bernburgs auf 250 000 Thlr.

Die Ereignisse des Jahres 1866 gaben nun dem herzogl. Hause Anlaß, zunächst seine Ansprüche auf die seit 1603 von den anhalt-dessauischen Fürsten gemachten Erwerbungen an Gütern, Forsten u. dgl. als Privateigentum des herzogl. Hauses zur Geltung zu bringen. Eine darauf bezügliche Vorlage stieß beim Landtage auf entschiedenen Widerspruch. Endlich ging aus langen Verhandlungen ein von den Vertretern des herzogl. Hauses gebilligter Antrag hervor, der eine Substantialteilung des gesamten Domaniums in der Weise bezweckte, daß für Privat- und Stammgut dem herzogl. Hause als fideikommissarisches Privateigentum ein von ihm frei auszuwählender Komplex von Domänen, Forsten, Einzelgrundstücken u. s. w. mit einem Reinertrage von 350 000 Thlrn. jährlich neben den ihm bereits früher überwiesenen sämtlichen Schlössern, Parks u. s. w. gegen Verzicht auf die Civilliste zugestanden werden sollte. Diesem Antrage stimmte der Landtag 23. Juni 1869 im wesentlichen bei, worauf 28. Juni die Bestätigung des Herzogs erfolgte. Am 22. Mai 1871 starb Herzog Leopold, und sein einziger Sohn, Friedrich (s. d.), trat die Regierung an. Eine Änderung des Wahlrechts zum Landtag erfolgte 1895.

Litteratur. Beckmann, Historie des Fürstentums A. (7 Tle. in 2 Bon., Zerbst 1710; dazu gehört als Bd. 3: Accessiones historiae Anhaltinae, ebd. 1716); Sam. Lentz, Beckmannus enucleatus, suppletus et continuatus oder: Histor.-genealog. Fürstellung des hochfürstl. Hauses und Fürstentums A. u. s. w. (Cöth. und Dess. 1757); Bertram und Krause, Geschichte des Hauses und Fürstentums A. (2 Bde., Halle 1780 u. 1782); G. A. H. Stenzel, Handbuch der anhält. Geschichte (Dess. 1820); H. Lindner, Mitteilungen aus der anhalt. Geschichte (ebd. 1830); ders., Geschichte und Beschreibung des Landes A. (ebd. 1833); G. Krause, Urkunden, Aktenstücke und Briefe zur Geschichte der anhalt. Lande und ihrer Fürsten unter dem Drucke des Dreißigjährigen Krieges (5 Bde. in 7 Abteil., Lpz. 1861-66); Siebigk, Das Herzogtum A., historisch, geographisch, statistisch dargestellt (Dess. 1867); O. von Heinemann, Codex diplomaticus Anhaltinus (6 Bde., Bd. 1 in 3 Abteil., ebd. 1867-83); Mitteilungen des Vereins für anhält. Geschichts- und Altertumskunde (seit 1875); Hof- und Staatshandbuch für das Herzogtum A., früher von Melchert, jetzt von Trenkel; Statist. Jahrbuch für das Herzogtum A., Heft 1 u. 2 (Dess. 1888 u. 1890); Büttner Pfänner zu Thal, A.s Bau- und Kunstdenkmäler (ebd. 1892 fg.); Knoke, Anhalt. Geschichte (ebd., seit 1893); Lorenz, Anhalt. Geschichte (ebd. 1893); A. Günther und O. Schneider, Heimat- und Landeskunde des Herzogtums A. (ebd. 1893); Egbert von Frankenberg und Ludwigsdorf, Anhalt. Fürstenbildnisse (ebd. 1894); Behrendt, Das Herzogtum A. Karte, gezeichnet im Auftrage der herzogl. Regierung (6 Blätter).

Anhalt-Cöthen, russ. Dorf, s. Aleschki.

Anhang, bei Wechseln, s. Allonge.

Anhäufeln, s. Behäufeln.

Anhidrosis oder Anidrosis (grch.), die krankhafte Aufhebung der Schweißabsonderung, betrifft entweder den ganzen Körper oder nur eine Körperhälfte und findet sich nicht selten bei chronischen Krankheiten, insbesondere bei Nervenkrankheiten.

Anholen, ein Tau, z. B. die Großschot (s. Schoten), kräftig anziehen.

Anholt, dän. Insel in der Mitte des Kattegats, zwischen der jütischen Halbinsel und der schwed. Land-^[folgende Seite]