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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ansetzen; Ansgar; An sich; Ansicht; Ansiedelung; Ansiedelungskommission; Ansieden; Ansitz; Anskar; Ansleybai; Anson

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Ansetzen der Geschosse - Anson

in dem "Proslogium" (Anrede an seinen Geist), nachdem er in dem "Monologium" das Dasein Gottes aus der Zufälligkeit des Endlichen und die Trinität aus bloßen Vernunftgründen erwiesen hatte. Diese beiden Schriften wurden zuletzt von Haas (als erster Teil von "Sancti Anselmi opuscula philosophia-theologica selecta", Tüb. 1863) herausgegeben. In den Schriften "De concordia praescientiae et praedestinationis" und "Cur Deus homo" (letztere hg. von Lämmer, Berl. 1857 und Fritzsche, 2. Aufl., Zür. 1880; deutsch von Schirlitz, Quedlinb. 1861) suchte er die Prädestinationslehre und die Lehre von der Genugthuung Christi für uns (Satisfaktionslehre) dogmatisch zu begründen. Die beste Ausgabe von A.s Werken besorgte Gerberon (2 Bde., Par. 1675; neue Aufl. 1721; auch Vened. 1744; in Mignes "Patrologie", Bd. 155, Par. 1852-54). - Vgl. Franck, A. von Canterbury (Tüb. 1842); Hasse, A. von Canterbury (2 Bde., Lpz. 1843-52); Rémusat, Saint-Anselme de Cantorbéry (Par. 1854; 2. Aufl. 1868); Church, Saint-Anselme (Lond. 1870; neue Aufl. 1888); Rule, Life and times of A. (2 Bde., ebd. 1882).

Ansetzen der Geschosse, beim Laden von Hinterladungskanonen das Vorschieben des Geschosses bis zu der Stelle, wo die Felder beginnen sich in das Führungsmaterial der Geschosse einzuschneiden. Es geschieht meist mit einem besondern kolbenartigen Instrument, dem Ansetzer, und bezweckt, das Geschoß festzulegen und namentlich zu verhindern, daß die Pulvergase im ersten Augenblick ihrer Entwicklung um das Geschoß herumschlagen. Geschütze, wie die Schnellfeuergeschütze mit Fertigmunition, bei denen die Geschosse nicht angesetzt werden, schießen daher aus letztern Gründen selten so regelmäßig wie Geschütze mit A. d. G.

Ansgar, auch Anskar und Anscharius, der Apostel des Nordens, geb. in der Picardie 8. Sept. 801, in der Abtei Corbie unweit Amiens erzogen, legte 815 die Mönchsgelübde ab, wurde 823 in das neu begründete Kloster Korvei in Westfalen versetzt und 826 von Ludwig dem Frommen dem eben getauften König Harald von Jütland mitgegeben. Er predigte mit seinem Freunde Autbert in Schleswig das Evangelium, wurde aber trotz mancher Erfolge aus dem Lande vertrieben, machte dann 829 eine Missionsreise nach Schweden, wurde 831 der erste Bischof von Hamburg, dessen Sprengel damals den ganzen Norden umfaßte und 847, nachdem das Bistum Hamburg aufgehoben war, Erzbischof von Bremen. Von hier aus setzte er sein Bekehrungswerk in Dänemark und Schweden mit Glück fort und gewann den König Erich II. von Jütland für das Christentum. A. starb 3. Febr. 865 zu Bremen. Die kath. Kirche versetzte ihn unter die Heiligen. Erhalten ist noch eine von ihm verfaßte Lebensbeschreibung des heil. Willehad und eine Sammlung kurzer Gebete u. d. T. "Pigmenta", d. h. Balsam. Sein Leben beschrieb sein Schüler Rimbert, der ihm auch auf dem erzbischöfl. Stuhle folgte (hg. von Pertz in den "Monumenta Germaniae historica", Bd. 2; deutsch von Laurent, 2. Aufl. von Wattenbach, Lpz. 1889). - Vgl. Klippel, Lebensbeschreibung des Erzbischofs A. (2. Bd. der "Histor. Forschungen und Darstellungen", Brem. 1845); Tappehorn, Leben des heiligen A. (Münst. 1863); Foß, Die Anfänge der nordischen Mission (Berl. 1882-83).

An sich, Ansich einer Erscheinung, philos. Kunstausdruck, s. Ding (philos.).

Ansicht, die zufällige, subjektive Auffassungsart einer Sache, im Unterschied von der sachlich notwendigen, objektiven (s. Anschauung).

Ansiedelung, Neugründung einer menschlichen Wohnstätte außerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ortschaft. Einzelansiedelungen bedürfen in Preußen, Württemberg, Hessen, Braunschweig und Schwarzburg-Rudolstadt der ortspolizeilichen Genehmigung. Mehrere im Zusammenhange liegende A. bilden eine Kolonie. Eine besondere gesetzliche Regelung des Ansiedelungswesens ist nur in Preußen erfolgt. Nach dem für die ältern Provinzen mit Ausschluß der Rheinprovinz geltenden Gesetze vom 25. Aug. 1876, dem Gesetze für Hannover vom 4. Juli 1887, für Lauenburg vom 4. Nov. 1874 und für Hessen-Nassau vom 11. Juni 1890 muß die Anlegung einer Kolonie vom Kreisausschusse genehmigt werden. Außerdem wurde in Preußen durch Gesetz vom 26. April 1886 der Staatsregierung ein Fonds von 100 Mill. M. zur Verfügung gestellt, um zur Stärkung des deutschen Elementes in den Provinzen Westpreußen und Posen gegen polonisierende Bestrebungen durch Ansetzung deutscher Bauern und Arbeiter auf Stellen von mittlerm oder kleinerm Umfange Grundstücke in diesen Provinzen zu erwerben und die Kosten der ersten Einrichtung solcher Stellen zu bestreiten. Die Ausführung des Gesetzes ist der königl. Ansiedelungskommission übertragen, über deren Thätigkeit dem Landtage der Monarchie alljährlich Rechenschaft zu legen ist. Sie besteht aus den Oberpräsidenten der Provinzen Westpreußen und Posen, fünf Ministerialkommissarien und neun sonstigen vom König auf drei Jahre ernannten Mitgliedern einschließlich des Präsidenten, dem die nötigen Beamten, Techniker und landwirtschaftlichen Sachverständigen zugeordnet sind. Die Überlassung der einzelnen Stellen an deutsche Ansiedler erfolgt zu Eigentum gegen Kapital oder (in der Hauptsache) gegen eine feste, nach Kündigung ablösliche Geldrente (Rentengut, s. d.) oder auch in Zeitpacht. Die Geldrente wird unter Gewährung von ein bis drei Freijahren in der Regel auf 2-3 Proz. der fiskalischen Selbstkosten festgesetzt. Ein Zehntel der Rente darf nur mit Zustimmung des Fiskus und des Stellenübernehmers abgelöst werden. Die Ablösung der übrigen neun Zehntel darf ohne Zustimmung des letztern von dem Fiskus vor Ablauf von 50 Jahren nicht gefordert werden. Bis Ende 1894 hatte die Ansiedelungskommission 81 638 ha für 49 566 446 M. erworben, hiervon 24 781 ha zum Werte von 15 827 441 M. gegen Rente, 3387 ha zum Werte von 1 911 035 M. zu Pacht an 1606 Familien vergeben, 66 Ortschaften begründet und 62 Schulen, 4 Kirchen, 7 Bethäuser, 5 Pfarreien und 12 Armenhäuser erbaut.

Ansiedelungskommission, s. Ansiedelung.

Ansieden, im Hüttenwesen, s. Abtreiben.

Ansitz, s. Anstand.

Anskar, s. Ansgar.

Ansleybai, s. Annesleybai.

Anson (spr. änns'n), George, Lord, brit. Admiral, geb. 23. April 1697 zu Shugborough bei Colwich in Staffordshire, diente 1716 als Lieutenant unter Norris in der Ostsee, 1717 und 1718 unter Sir George Byng gegen die Spanier, wurde 1723 Kapitän und erhielt 1739 den Befehl über ein Geschwader, das den Handel und die Niederlassungen der Spanier in der Südsee beunruhigen sollte. Mit drei