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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Appenzeller Bahn; Apperception

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Appenzellerbahn - Apperception

länder 295. Der Muttersprache nach sind 12 849 Deutsche und 28 Italiener. In Innerrhoden hat sich die alte Landestracht noch erhalten; bunte Farben, namentlich Rot, goldene und silberne Spangen und Ketten spielen in dem sehr kleidsamen Kostüm der Innerrhödlerinnen die Hauptrolle.

Land - und Forstwirtschaft. Das Hauptgewerbe der Bewohner, die konservativer, bequemer, aber auch minder wohlhabend sind, ist die Alpenwirtschaft. Der Innerrhödler lebt im Sommer auf der Alp, im Winter hilft er bei der Holzarbeit oder beim Sticken, das auch hier überall zu Hause ist. Von der Fläche sind 144,4 qkm, d. i. 90,82 Proz., produktives Land: 18,7 qkm Waldungen, 125,7 Acker-, Garten-, Wiesen- und Weideland. Von dem unproduktiven Lande, 14,6 qkm, d. i. 9,18 Proz., kommen 11,5 qkm auf Felsen und Schutthalden u. s. w. Die Industrie ist vertreten (1884) durch 18 Fabriken, wovon 16 Stickereien, mit 428 Arbeitern und 6 Pferdestärken. Die Straßen betragen 44,5 km.

Verfassung und Verwaltung. Nach der Verfassung (24. Nov. 1872 angenommen und 1883 revidiert) ist Innerrhoden gleichfalls, wie Außerrhoden, ein besonderer selbständiger Freistaat. Die Landesgemeinde ist die höchste Staatsbehörde, hat die gleichen Befugnisse wie im andern Halbkanton und wählt den einzigen Nationalrat sowie den aus 9 Mitgliedern bestehenden Regierungsrat (Standeskommission), an deren Spitze der Landammann steht, und das 13 Mitglieder zählende Kantonsgericht. Der die Gesetze vorberatende Große Rat wird von den Bezirken, und zwar 1 Mitglied auf 250 Seelen gewählt, und seine Mitglieder aus jedem Bezirk bilden für diesen die Verwaltungsbehörde. Auch hat jeder Bezirk 1 Bezirksgericht. Das Kantonsgericht (13 Mitglieder, von der Landesgemeinde gewählt) bildet die zweite, der Große Rat die höchste Instanz. Der Halbkanton sendet je 1 Mitglied in den eidgenössischen Stände- und Nationalrat. Eigentümlich ist das Verbot aller Advokatur in Rechtshändeln unter den Kantonsangehörigen. Dasselbe stützt sich auf den Grundsatz, daß jeder Landmann das Landrecht kennen soll; Auswärtigen ist die Annahme von Advokaten erlaubt. Das strengkath. Land steht mit seinen 4 Klöstern unter dem Bischof von Chur. Der Volksunterricht ist obligatorisch. Die Staatseinnahmen betrugen 1887: 113 838 Frs., die Ausgaben 109 773 Frs. Das Wappen ist für beide Halbkantone ein aufrecht stehender schwarzer Bär in silbernem Felde.

^[Abb.]

2) Dorf und Lehn, Hauptort des schweiz. Halbkantons Appenzell-Innerrhoden, in 781 m Höhe, anmutig in dem offenen Thale der Sitter gelegen, an der Appenzeller Bahn, mit alten hölzernen Häusern, ist Sitz der Kantonsregierung sowie Versammlungsort der Landesgemeinde und hat mit Einschluß seiner großen Gemarkung (Vorderlehn, Hinterlehn u. a.) (1888) 4472 E., darunter 183 Evangelische, Post, Telegraph, große Mutterkirche des Ländchens (1826 erbaut) mit Schädelsammlung, altertümliches Rathaus, Landesarchiv mit Urkunden, Bannern u. s. w., neues Krankenhaus, ein Kapuzinerkloster, einst Landsitz der Äbte von St. Gallen, Nonnenkloster, sowie Handel mit Stickereien, Leinen- und Baumwollwaren, die im Kanton verfertigt werden. A. ist eine der ältesten Molkenkurorte der Schweiz und sendet noch jetzt Senner zur Bereitung von Ziegenmolken in verschiedene Badeorte; es wird als Höhenkurort viel besucht und hat eine neue Badeanstalt. - A., bis 1597 Hauptort des ungetrennten Kantons, hat als Mittelpunkt der Kurorte Gonten (900 m), Gais (938 m) und Weißbad (820 m), sowie Ausgangspunkt der Ausflüge nach dem Säntis lebhaften Fremdenverkehr.

Geschichte. A. kam seit dem 8. Jahrh. nach und nach durch Kauf und Schenkung an die Abtei St. Gallen, die hier eine landesfürstliche Gewalt begründete, und hat seinen Namen von der angeblich durch Abt Nortbert von St. Gallen im 11. Jahrh. dort gegründeten ersten Kirche (Abbatis cella genannt) des Landes. Der Druck der Äbte erzeugte zu Ende des 14. und Anfang des 15. Jahrh. einen Aufstand, und die Siege der Bergbewohner beim Dorfe Speicher an der Vögeliseck (1403) und am Stoß (1405) gaben A. Unabhängigkeit und demokratische Regierungsform. Das Land verband sich schon 1452 mit sieben Kantonen, ward aber erst 1513 förmlich in die Eidgenossenschaft aufgenommen. Nach langen Zwistigkeiten infolge der Reformation ward A. 1597 durch eidgenössisches Schiedsgericht in die beiden politisch und konfessionell geschiedenen und voneinander völlig unabhängigen Landesteile Innerrhoden (katholisch) und Außerrhoden (reformiert) getrennt. Im 18. Jahrh. erzeugte die oligarchische Richtung in beiden Kantonen Unruhen. 1798 teilten sie das Schicksal der andern Kantone. (S. Schweiz.) Die Neugestaltung der Eidgenossenschaft durch die Bundesverträge von 1815 und 1848 wurde in Auherrhoden gern, in Innerrhoden nur mit Widerstreben angenommen. Bei der Abstimmung über die Bundesrevision der Schweiz 1872 verwarfen beide Halbkantone die neue Verfassung; 1874 lehnte Innerrhoden das veränderte Revisionsprojekt wieder ab, während Außerrhoden es mit bedeutender Mehrheit annahm.

Litteratur. Hahn, Beschreibung des Kantons A. (Heilbr. 1827); Rüsch, Der Kanton A. historisch-geographisch und statistisch (neue Aufl., St. Gallen 1859); Zellweger, Geschichte des appenzellischen Volks nebst Urkunden (6 Bde., Trogen 1830-40); ders., Der Kanton A. (ebd. 1867); Henne am Rhyn, Das Appenzeller Land (3. Aufl., Linz 1893); Appenzellische Jahrbücher, hg. von der appenzellischen Gemeinnützigen Gesellschaft (Trogen, seit 1854).

Appenzeller Bahn, eine Schmalspurbahn (1 m Spurweite), besteht aus der Strecke Winkeln-Herisau (4,36 km, 12. April 1875 eröffnet), Herisau-Urnäsch (10,30 km, 21. Sept. 1875 eröffnet), Urnäsch-Appenzell (10,77 km, 1886 eröffnet) und ist von der schweiz. Gesellschaft für Lokalbahnen erbaut (s. schweizerische Eisenbahnen).

Apperception (lat., wörtlich "Auffassung"), als philos. Kunstwort seit Kant die Auffassung einer Mannigfaltigkeit sinnlicher (in Raum und Zeit gegebener) Inhalte in einer gedanklichen Einheit, welche die des Bewußtseins selbst ist. Transcendentale A. oder transcendentale Einheit der A. nennt Kant die Einheit des Bewußtseins, sofern sie der wirklichen (empirischen) A. als Gesetz zu Grunde liegt. In einem allgemeinen Sinne unterschied Leibniz zwischen Perception und A. so, daß die erstere die Aufnahme eines sinnlichen Inhalts in die Sinnesthätigkeit, die letztere ihre Aufnahme in das Bewußtsein bedeutet. Wundt versteht unter A.