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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Artillerie

gen fortzuschaffen. Die Geschosse der Belagerungsgeschütze sind Granaten, Panzergranaten, Sprenggranaten, Brandgranaten und Shrapnels; bei leichten Geschützen kommen auch Kartätschen vor. Das Personal der Belagerungsartillerie hat, außer der Geschützbedienung, die Anfertigung des Materials zum Bau der Angriffsbatterien und den Bau dieser Batterien sowie ihre Ausrüstung zu besorgen.

Die Geschütze der Festungsartillerie haben die Aufgabe, durch ihr Feuer der Eröffnung und dem Fortschreiten des Angriffs entgegenzutreten. Sie richten ihre Wirkung zunächst gegen die vor der Festung erscheinenden Angriffstruppen, erschweren ihnen das Festsetzen im Vorgelände, beschießen die Anlagen des Belagerers, hindern ihn im Bau seiner Batterien und Laufgräben, bekämpfen die aufgestellten Geschütze und treten allen Unternehmungen des Angreifers entgegen. Wenn die Festungsgeschütze auch im allgemeinen keine so widerstandsfähigen Ziele zu bekämpfen haben, wie es den Belagerungsgeschützen zur Aufgabe fällt, so wird von ihnen doch eine sehr vielseitige Wirkung verlangt; es finden sich daher nicht bloß die Geschützarten und Kaliber der Belagerungsartillerie wieder, sondern es treten noch besondere (meist Schnellfeuer-) Kanonen zur Bestreichung der Festungsgräben hinzu. Die Beweglichkeit der Geschütze braucht das für die Belagerungsartillerie gesteckte Maß nicht zu überschreiten; die Lafettierung unterliegt im übrigen ähnlichen Bedingungen wie hier; nur bedarf man für die in Kasematten und Panzerständen aufgestellten Geschütze einer besondern Lafetteneinrichtung, die den beschränkten Raumverhältnissen Rechnung trägt. Die Munition ist derjenigen der Belagerungsgeschütze gleich. Die Thätigkeit des Personals im Kriege beginnt mit der artilleristischen Ausrüstung der Festung, die anfänglich nur die Sicherung gegen überraschende und gewaltsame Angriffe zum Zweck hat, sobald aber eine förmliche Belagerung sich wahrscheinlich zeigt, angemessen verstärkt wird. Die Geschütze, deren Aufbewahrung im Frieden in Zeughäusern geschieht, werden zusammengestellt, ausgerüstet und ans ihre inzwischen vorbereiteten Aufstellungspunkte gebracht und mit Munition versehen. Während der Belagerung sind die Mannschaften der Festungsartillerie teils an den Geschützen thätig, teils mit den Arbeiten beschäftigt, die die dauernde Unterhaltung der Feuerthätigkeit derselben notwendig macht. Sie begleiten die Ausfalltruppen, um die genommenen feindlichen Geschütze unbrauchbar zu machen und die Bauten zu beschädigen. Die durch den Fortgang der Belagerung bedingten Veränderungen in der Aufstellung der Geschütze sowie Aufstellung neuer behufs Verstärkung des Feuers ist ebenfalls Sache der Festungsartillerie.

Die Küstenartillerie, die zur Besetzung der Küstenbatterien und Seefestungen dient, wirkt mit ihren Geschützen gegen feindliche Kriegsschiffe sowie gegen Landungstruppen. Mit Rücksicht auf die bedeutende Stärke der Schiffspanzer herrschen schwere Kanonen von 21, 24, 28, 30 cm, sowie schwere Mörser von 28 cm Kaliber vor. Die Schwere der Rohre und die Notwendigkeit, den raschen Bewegungen der Schiffe mit dem Feuer zu folgen, bedingen eine sehr verwickelte Lafettierung, bei der von allen Hilfsmitteln der Technik Gebrauch gemacht ist, um eine leichte und rasche Bedienung zu ermöglichen. Das verwickelte System, und die besondere Fertigkeit, die der Kampf gegen Schiffe erfordert, erheischen zwar die personelle Aussonderung aus der Festungsartillerie, doch hat im übrigen die Thätigkeit der Küsten- und der Festungsartillerie viel Verwandtes. Das Material der Schiffsartillerie umfaßt hauptsächlich mittlere und schwere Kanonen, doch sind auch leichte Kaliber am Platze, wie die Bootskanonen zum Ausrüsten der Landungsboote, die Landungsgeschütze, welche die Schiffsmannschaft mit an Land nimmt, und die Revolver- und Schnellfeuerkanonen zum Abwehren von Torpedoangriffen u. s. w. (S. Schiffsgeschütze.) Die Lafettierung muß auf die beschränkten Stellungsräume, die die Schiffe bieten, berechnet sein und ähnlich wie bei der Küstenartillerie die Bedienung erleichtern. Ausschließlich zu artilleristischen Zwecken sind vom Schiffspersonal die zu den Deckoffizieren zählenden Feuerwerker (Konstabler) bestimmt, welche, mit den im Range der Unteroffiziere stehenden Feuerwerkmaaten, das gesamte Artilleriematerial zu verwalten und in gutem Zustande zu erhalten sowie für die Anfertigung und im Gefecht für die Ausgabe der Munition zu sorgen haben.

Die technische A., auch Handwerks- oder Zeugartillerie genannt, umfaßt militärisch organisierte Abteilungen, die eine notdürftige Ausbildung mit der Waffe erhalten, deren Hauptthätigkeit aber der Erzeugung des Artilleriematerials und der Munitionsgegenstände gewidmet ist. Sie bildet Handwerker-, Arbeiter-, auch Feuerwerkercompagnien, die ganz außer dem Zusammenhange mit den fechtenden Truppen stehen und höherer Verbände entbehren. In einzelnen Staaten, wie z. B. im Deutschen Reich, hat man von technischen Artillerietruppen jetzt ganz Abstand genommen; die militär.-technischen Institute stehen hier überhaupt nur noch unter militär. Leitung, während das ausführende Personal aus Civiltechnikern und Civilhandwerkern gebildet ist. Die technische A. und das ganze Waffenerzeugungsfach umfaßt daher an militär. Personal nur noch Offiziere, die ein in sich geschlossenes Korps bilden. Zu den technischen Instituten der A. gehören die Geschütz- und Geschoßgießereien, die Artilleriewerkstätten (s. d.), die Pulverfabriken und die Feuerwerkslaboratorien. Im weitern Sinne ist zur technischen die sog. Verwaltungsartillerie gehörig, die das gesamte Waffenmaterial der Armee, insoweit es nicht in Händen der fechtenden Truppen ist, zu verwalten und zu verausgaben hat. Die Aufbewahrung geschieht meistens in Festungen; hier stehen an der Spitze des Verwaltungspersonals die Artillerieoffiziere der Plätze (s. d.).

Geschichte. Herstellung und Gebrauch der Geschütze lagen von Anfang an einer Zunft ob, die von den Büchsenmeistern oder Konstablern mit ihren Gehilfen gebildet wurde; Fürsten und Städte nahmen diese auf Zeit in Dienst und bewilligten ihnen ausgedehnte Vorrechte. Die Artilleristen waren also nichts weniger als Soldaten und der Einfluß des Kriegsherrn auf dieselben nur ein sehr bedingter. Die Zunft umgab sich mit dem Schleier des Geheimnisses, durch den herrschenden Aberglauben der Zeit aufs beste unterstützt, und arbeitete nur mit ihren zünftigen Gehilfen. Solche Verhältnisse konnten der Verwendung der neuen Kriegsmittel nur in hohem Grade hinderlich sein. Einsichtsvolle Herrscher bestrebten sich daher, die A. aus den Banden der Zunft zu befreien und die neue Waffe selbst in die Hand zu nehmen. Gaben schon die Artillerieschulen, wie sie von den Venetianern (1506) und demnächst von Karl V. (1513 zu Burgos) errichtet wurden, hierzu