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Association der Ideen – Assurnasirbal
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Association'
einigungen, die auf dem freien Willen der Beteiligten beruhen, nicht aber, wie der Staat, die Gemeinde, die Kaste, die Zunft, auf Grund eines
öffentlich-rechtlichen Zwanges bestehen. Diejenigen A., welche politische, gemeinnützige, kirchliche, wohlthätige, gesellige Zwecke verfolgen oder auch
die allgemeinen Interessen besonderer Gesellschaftskreise zu vertreten bestimmt sind, pflegt man vorzugsweise Vereine zu nennen, und man versteht
daher unter Associationsrecht namentlich das Recht der Bürger, unbehindert, wenn auch unter Beobachtung
gewisser gesetzlicher Vorschriften, Vereine bilden zu dürfen. Eine zweite Klasse bilden die privatwirtschaftlichen A.
Dieselben haben ihre rechtliche Grundlage entweder in einem civilrechtlichen Gesellschaftsvertrage (societas) oder in
der besondern Gesetzgebung über Handelsgesellschaften (offene und stille Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft) und
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. d.). Die Genossenschaften führen über zu dem gemeinwirtschaftlichen Begriff der A.,
der bisher hauptsächlich die socialistischen Theoretiker beschäftigt und nur in gewissen auf Selbsthilfe beruhenden Genossenschaften einige praktische
Bedeutung erlangt hat. Die socialistische Associationsidee beruht auf der Forderung, daß die wirtschaftliche
Produktion und Verteilung weder durch Zwang, wie bei der Sklavenwirtschaft, noch durch das Tauschsystem mit unbeschränktem Wettbewerb und
überwiegender Kapitalherrschaft, sondern durch Gesellschaftsverträge geregelt werden solle, vermöge deren die einzelnen Beteiligten auf dem Fuße der
Gleichheit sich vereinigen und den Ertrag der gemeinschaftlichen Produktion unter sich verteilen. Es gäbe dann weder Herren und Sklaven, noch bloße
Kapitalisten und Lohnarbeiter, sondern nur sich gleichstehende «Associés». Ist die gemeinschaftliche Produktion auch mit gemeinschaftlichem Leben
verbunden und erfolgt die Verteilung des Ertrags einfach «nach dem Bedürfnisse», also ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der Arbeitsleistungen und
der Kapitaleinlagen, so ist die A. eine kommunistische. Mit solchen Gesellschaften hat man auch in unserer Zeit
namentlich in Amerika hier und da Versuche angestellt. Eine besondere Art von socialistischer A., deren Grundidee sich übrigens schon bei Schriftstellern
des 18. Jahrh. findet, ist das «Phalanstère» Fouriers (s. d.), in dem zwar
gemeinschaftliche Arbeit und gemeinschaftliches Leben besteht, jedoch sowohl die Verschiedenheit des Lohns als auch der Kapitalgewinn erhalten bleibt.
Auch diese Einrichtung ist in Frankreich und Amerika mehrfach versucht worden, jedoch mit schlechtem Erfolge. Von den socialistisch angelegten
Produktivassociationen ist das System Louis Blancs und das von Buchez zu nennen. Das Genossenschaftswesen von Schulze-Delitzsch und die
Raiffeisenschen ländlichen Darlehnsgenossenschaften stehen durchaus auf dem Boden der tauschwirtschaftlichen Gesellschaftsordnung, räumen aber
der A. einen bedeutenden Einfluß auf die Wirtschaft der Mitglieder ein. Als eine Form der A. zwischen Kapital und Arbeit ist auch die
Gewinnbeteiligung (s. d.) der Arbeiter anzusehen. (S. Genossenschaft.)
Im Unterricht bezeichnet A. im allgemeinen alle Einwirkungen des Lehrers auf die Schüler, welche darauf berechnet
sind, die neugewonnenen Vorstellungen mit den im Geiste der Schüler schon vorhandenen zu verknüpfen. Nach der Herbart-Zillerschen
↔ Schule soll in jeder ein abgeschlossenes Ganze (eine methodische Einheit) bildenden Lektion, nachdem das Neue vorbereitet und
zum Verständnis gebracht ist, die A. als besonderer dritter Abschnitt oder als dritte formale Stufe hinzutreten.
Associé (frz., spr.-ßjeh), Compagnon, Gesellschafter, das Mitglied einer
Handelsgeschäfte treibenden Gesellschaft und also entweder offener Handelsgesellschafter oder Kommanditist oder stiller Gesellschafter; das Mitglied
einer Aktiengesellschaft wird nicht A., sondern Aktionär, das einer
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft,
Genossenschafter oder Genosse genannt (s. die betr. Artikel).
Associieren (lat.), zu einer Gesellschaft vereinigen.
Assonánz (lat., «Anklang»), eine Art unvollständigen Reims, bei dem sich nur die Vokale decken. Die A. wird
in der span. und portug. Poesie oft angewandt, im Deutschen in Übersetzungen und Nachahmungen aus jener (so in Uhlands Romanzen), sonst
vereinzelt, z. B. in Fr. Schlegels «Alarkos».
Assortieren (frz.), nach Warengattungen ordnen, mit Waren verschiedener Gattungen versehen;
Assortiment, Auswahl von Waren verschiedener Arten.
Assuān (Aswan), das alte Syene,
Stadt in Ägypten, am Nordende der ersten Katarakte, am östl. Nilufer, hat (1882) 6421, mit Umgebung 10000 E., Post und Telegraph. A. bildete im
Altertum mit der gegenüberliegenden Insel Elephantine die Südgrenze des eigentlichen Ägyptens. Das vom arab. Gebirge sich abzweigende Urgestein,
das hier in ungefähr 6 km Breite den Nil durchsetzt und die Katarakte bildet, besteht größtenteils aus Granit, dessen vorzügliche Qualität von der Stadt
den Namen Syenit erhielt und seit den ältesten Zeiten in ungeheuren Massen hier gebrochen und durch das ganze
Land verschifft wurde. Man glaubte im Altertum, daß Syene unter dem Wendekreise liege, in Wahrheit aber liegt es 24° 4' 23" nördl. Br. Die Stadt war
jederzeit als Grenzort gegen den Sudan von einer gewissen Bedeutung und bildete einen Hauptstapelplatz für alle Erzeugnisse desselben.
Assuāy, Provinz von Ecuador, s. Azuay.
Assumieren (lat.), annehmen, gelten lassen.
Assumtion (lat. assumptĭo; ital, assunzione,
assunta), Aufnahme, Erhebung, Bezeichnung von Darstellungen der Himmelfahrt, besonders der Maria.
Assungui, Kolonie des brasil. Staates Paraná (s. d.).
Assurnasirbal (assyr. Aschschurnasirapal), einer der wichtigsten assyr. Könige
(884–860 v. Chr.), unter dem sich das Assyrische Reich nach einer längern Periode des Verfalls wieder zur Blüte erhob (s.
Babylonien, Geschichte). Seine ersten Kriegszüge waren gegen die im Nordwesten und
Nordosten von Assyrien gelegenen Länder gerichtet, wodurch er das Reich bis in die Nähe von Babylonien ausdehnte. Spätere Züge galten den
Babyloniern selbst und den mit ihnen verbündeten Kassitern. Gegen Westen drang A. bis ans Mittelmeer vor und machte sich Phönizien, Tyrus, Sidon
und Byblos tributpflichtig. Am Euphrat errichtete er zwei Grenzfestungen. Der König konnte sich rühmen, sein Reich vom Tigris bis zum Libanon
ausgedehnt, also in dem Umfang hergestellt zu haben, den es früher unter Teglatphalasar I. erreicht hatte. Von A.s Bauten ist insbesondere ein
prachtvoller, mit verschwenderischem Prunk ausgestatteter Palast zu Kalcha bekannt, einer von Salmanasar I. er-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 1010.