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Äthra - Atimie
Gaß, Zur Geschichte der Athosklöster (Gieß. 1865); Langlois, Le Mont Athos et ses monastères (Par. 1866); Gedeon, ^[img] (Konstantinopel 1885); Riley, Athos (Lond. 1887); Meyer in der «Zeitschrift für Kirchengeschichte» (Gotha 1890); Lambros, ^[img] Lief. 1 (Athen 1888); Brockhaus, Die Kunst in den Athos-Klöstern (Lpz. 1891); Die Haupturkunden für die Geschichte der Athosklöster, hg. von Ph. Meyer (ebd. 1894).
Äthra, s. Aithra; auch Name des 132. Planetoiden.
Äthrioskop (grch.), ein von Wollaston und Leslie angegebenes Instrument zur Bestimmung des Grades der nächtlichen Wärmeausstrahlung vom Erdboden nach dem Himmelsraum. Es besteht aus einem Thermometer, dessen geschwärzte Kugel sich im Brennpunkt eines metallenen Hohlspiegels befindet. Durch die Ausstrahlung der Oberfläche des Thermometergefäßes sinkt das Thermometer unter die Temperatur der umgebenden Luft. Der Unterschied zwischen dieser und der vom Thermometer angegebenen Temperatur stellt das Maß der Ausstrahlung dar. (S. auch Aktinometer.)
Athtar, arab. Gottheit, s. Astarte.
Aethusasa, L., Pflanzengattung aus der Familie der Umbelliferen (s. d.) mit nur einer einzigen Art, A. cynapium L., Gleiße, Hundspetersilie oder Gartenschierling (s. Tafel: Giftpflanzen II, Fig. 5), in ganz Europa und im nordwestl. Asien sehr verbreitet. Der Stengel wird bis 1 in hoch, die Blätter sind 2-3fach gefiedert, die Blättchen fiederspaltig; sie haben einen ähnlichen Glanz wie die der Petersilie. Das ganze Kraut ist giftig und kann leicht mit der Petersilie verwechselt werden, zumal es sehr häufig als Unkraut in den Gärten vorkommt.
Athy (spr. äthi), größte Stadt in der irischen Grafschaft Kildare, am schiffbaren Barrow und am Grand-Kanal, 66 km südwestlich von Dublin, hat (1891) 5034 E., Hutfabriken und bedeutenden Getreidehandel. In der Nähe befindet sich Schloß Woodstock aus dem 15. Jahrh.
Äthyl, Bezeichnung für die einwertige Atomgruppe C2H5 ^[C_{2}H_{5}), die in einer außerordentlich großen Anzahl von organischen Verbindungen vorkommt, für sich allein aber nicht existenzfähig ist. Es ist das Radikal des gewöhnlichen Alkohols, C2H5·OH ^[C_{2}H_{5}·OH, und leitet sich von dem Äthan, CH3·CH3 ^^[CH_{3}·CH_{3}], ab, wenn man von diesem 1 Atom Wasserstoff abzieht. Der allgemeine Name der einwertigen gesättigten Radikale, zu denen das A. gehört, ist Alkyl (s. d.). Mit dem Namen A. bezeichnete man früher auch das normale Butan (s. d.), C4H10 ^[C_{4}H_{10}], da man dasselbe entsprechend der wirklich ausführbaren Darstellung als Diäthyl, C2H5·C2H5 ^[C_{2}H_{5}·C_{2}H_{5}], auffaßte, das im gleichen Verhältnisse zum Ä., C2H5 ^[C_{2}H_{5}], steht wie ein Molekül Wasserstoff, HH, zu einem Atom Wasserstoff, H.
Äthylaldehyd, s. Aldehyd.
Äthylalkohol, s. Alkohol.
Äthyläther, s. Äther (gewöhnlicher).
Äthylbromid, s. Bromäther.
Athylchlorür, s. Chloräthyl.
Äthylen, ölbildendes Gas, Elayl, ein Kohlenwasserstoff von der Zusammensetzung C2H4 ^[C_{2}H_{4}]. Es ist das erste Glied in der Reihe der ungesättigten Kohlenwasserstoffe von der allgemeinen Formel CnH2n ^[C_{n}H_{2n}], der Olefine oder Alkylene (s. d.). In ihm sind 2 Kohlenstoffatome durch je 2 Valenzen miteinander verbunden CH2=CH2 ^[CH_{2}=CH_{2}]. Das Ä. bildet sich bei der trocknen Destillation sehr vieler organischer Substanzen und findet sich daher im Leuchtgas (gegen 6 Proz.). Es wird am leichtesten erhalten, indem man 1 Volumen starken Alkohol mit 3 Volumen tonzentrierter Schwefelsäure mischt und auf 150° erhitzt. Zuerst entsteht dabei, wie bei der Darstellung des Äthers (s. d.), Ätherschwefelsäure, die bei Abwesenheit von überschüssigem Alkohol durch Wirkung der Hitze in Ä. und Schwefelsäure zerfällt:
C2H5·OH·SO3H = C2H4+H2SO4 ^[C_{2}H_{5}·OH·SO_{3}H = C_{2}H_{4}+H_{2}SO_{4}].
Das Ä. ist ein farbloses Gas von eigentümlichem Geruch, in Wasser wenig löslich, wird bei 0° unter einem Drucke von 42 Atmosphären flüssig und siedet unter gewöhnlichem Drucke bei -105°. Es brennt mit rußender Flamme und ist wie alle Alkylene befähigt, 2 einwertige Atome zu addieren. So entsteht bei der Einwirkung von Chlor Äthylenchlorid, C2H4Cl2 ^[C_{2}H_{4}Cl_{2}], eine bei 84° siedende Flüssigkeit, die unter dem Namen Öl der holländischen Chemiker bekannt war und als Anästhetikum benutzt wurde. Es war offizinell und als Aethyleneum chloratum noch in die 1. Ausgabe der Deutschen Pharmakopöe (von 1873) aufgenommen, aber in der 2. Ausgabe (von 1882) bereits gestrichen. Das Äthylenbromid, C2H4Br2 ^[C_{2}H_{4}Br_{2}], ist in der Kälte fest, schmilzt bei + 9,5° und siedet bei 131,5°. Äthylenjodid, C2H4J2 ^[C_{2}H_{4}J_{2}], ist ein fester krystallinischer farbloser Körper, schmilzt zwischen 82° und 83°, zersetzt sich aber an der Luft schon unterhalb dieser Temperatur in Jod und Ä.
Äthylenblau, ein Gemenge von Methylenblau mit Umwandlungsprodukten desselben.
Äthylenbromid, s. Äthylen und Bromäther.
Äthylenchlorid, s. Äthylen.
Äthylenglykol, s. Glykol.
Äthylenjodid, s. Äthylen.
Äthylenmilchsäure, s. Milchsäure.
Ätylgrün, s. Brillantgrün.
Äthylidenchlorid, Chloräthyliden, Aldehydenchlorid, Chloräthylchlorür, eine organische Verbindung, besitzt dieselbe prozentarische Zusammensetzung wie das Äthylenchlorid (s. Äthylen) und demnach auch dieselbe empirische Formel (C2H4Cl2 ^[C_{2}H_{4}Cl_{2}]), unterscheidet sich aber von diesem durch sein chem. Verhalten und verschiedene Eigenschaften, bedingt durch andere Gruppierung der Atome. Das Ä. ist eine farblose, chloroformartig riechende Flüssigkeit, schwerer als Wasser, unlöslich darin, löslich in Alkohol und Äther; es siedet schon bei 64,8° C. und ist brennbar. Man gewinnt das Ä. als Nebenprodukt bei der Bereitung des Chlorals und verwendete es früher als anästhetisches Mittel.
Äthylidenmilchsäure, s. Milchsäure.
Äthyljodid, s. Jodäthyl.
Ätyloxyd, Äthylschwefelfäure, s. Äther (gewöhnlicher).
Äthylsulfhydrat, s. Merkaptan.
Äthylviolett, salzsaures Salz des Hexaäthylpararosanilins, ein Farbstoff, der Seide, Wolle und gebeizte Baumwolle blauviolett färbt.
Athymie (grch.), Mutlosigkeit.
Atimie (grch.), bei den Athenern der vollständige oder teilweise Verlust der bürgerlichen Rechte, der teils als Strafe für gewisse Vergehen erkannt wurde, teils durch Nichterfüllung gewisser Pflichten (z. B. Schuldigbleiben von Pacht- und Bürgschaftsgeldern, Ordnungsstrafen u. s. w.) ohne weiteres Verfahren eintrat. Der härteste Grad der A. war lebenslängliche Verbannung, immer mit Einziehung des Vermögens verbunden.