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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Auswendiglernen; Auswerfen; Auswerfer; Auswintern; Auswirken; Auswittern; Auswüchse; Auswurf

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Auswendiglernen - Auswurf

über Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874, das jetzt aufgehoben ist (Gesetz vom 6. Mai 1890). Diesem zufolge konnte einem Geistlichen oder andern Religionsdiener, der durch gerichtliches Urteil aus seinem Amte entlassen worden war und hierauf eine Handlung vornahm, aus welcher hervorging, daß er die Fortdauer des ihm entzogenen Amtes beanspruchte, durch Verfügung der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Bezirken versagt oder angewiesen werden, ja selbst die Staatsangehörigkeit aberkannt und daraufhin A. verfügt werden. 3) Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Okt. 1878. Nach demselben konnte gegen Personen, welche sich die Agitation für socialdemokratische Zwecke zum Geschäft machen, im Falle einer Verurteilung neben der Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit der Einschränkung ihres Aufenthalts erkannt werden. Außerdem konnte Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten war, der Aufenthalt in den Bezirken oder Ortschaften, über welche der sog. kleine Belagerungszustand verfängt war, versagt werden. Dieses Gesetz, auf Zeit erlassen und mehrfach erneuert, ist 1. Okt. 1890 gleichfalls durch Nichterneuerung außer Kraft getreten.

Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können jederzeit durch Polizeiverfügung des Landes verwiesen werden; das Reichs-Strafgesetzbuch enthält überdies mehrere Specialvorschriften (§§. 39.2, 362), nach welchen die A. nach erfolgter strafgerichtlicher Verurteilung erfolgen soll. Das Recht, Ausländer auszuweisen, ist unbeschränkt; thatsächlich allerdings wird in Zivilisierten Staaten Fremden, welche zu keinen Bedenken Anlaß bieten, der Aufenthalt unbeschränkt gestattet. Eine generelle A. von Fremden (z. B. bei Ausbruch eines Kriegen mit dem Staate, dem sie angehören) wird von manchen Schriftstellern als unzulässig betrachtet, was jedoch rechtlich nicht haltbar ist, so barbarisch auch eine derartige Maßregel (z. B. die Austreibung der Deutschen aus Frankreich 1870) erscheint.

Die Gemeinden können neu anziehenden Personen den Aufenthalt versagen, wenn sie nachweisen, daß dieselben nicht im stande sind, sich und ihre Familien notdürftig zu ernähren; ferner können solche Personen aus der Gemeinde weggewiesen werden, welche unterstützungsbedürftig geworden sind, bevor sie den Unterstützungswohnsitz erworben haben, und wenn der Nachweis erbracht werden kann, daß dies nicht durch bloß vorübergehende Arbeitsunfähigkeit verschuldet ist (Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867, §§. 4-6; Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870, §§. 55 fg.). In Bayern gelten jedoch strengere Vorschriften.

Auswendiglernen, s. Gedächtnisübungen.

Auswerfen, in der Jägersprache das Herausnehmen von Gescheide und Geräusch (s. Aufbrechen) bei Hasen und Kaninchen.

Auswerfer, s. Auszieher.

Auswintern, die Zerstörung von Tieren und Pflanzen durch den Winterfrost. Das A. wirkt oft nützlich gegen das Ungeziefer; so würde z. B. der Landwirt der Feldmäuse nicht Herr werden, wenn nicht strenge Winterfröste dieselben vernichteten. Von Nutzpflanzen sind in Mitteleuropa dem A. am meisten der Raps und der Weizen unterworfen, weil sie gewöhnlich in schwerem Boden gebaut werden. Die Pflanzen werden dabei nicht durch den Frost selbst, sondern durch dessen mittelbare Wirkung zerstört. Die in die Spalten der Ackerkrume gedrungene Feuchtigkeit zersprengt, zu Eis werdend, den Boden in viele Risse, lockert somit den Stand der Pflanzen, legt deren Wurzeln bloß und zerreißt dieselben, so daß sie zu Grunde geben müssen. Auf Moorboden tritt das A. fast in jedem Winter ein, so daß auf ihm der Anbau von Wintergetreide unsicher ist. Durch die beim Frieren und Anstauen erfolgende Ausdehnung und Zusammenziehung des Bodens, der die Pflanzen nicht folgen können, stehen diese mit ihren Wurzeln manchmal mehrere Centimeter über der Bodenflache (Ausheben). Man kann diesem Übel rechtzeitig bei guter Witterung dadurch abhelfen, daß man die Saaten mit einer schweren Walze überfährt und so die Erde wieder an die Wurzeln andrückt. Aus Schutz gegen das A. ist die Entwässerung des Bodens, sowie in ebenen, dem Nordwind ausgesetzten Gegenden die Bestellung in scholligem Lande zu empfehlen.

Auswirken, in der Jägersprache soviel wie Zerwirken.

Auswittern, Ausblühen, Efflorescieren, eine Erscheinung, die sich durch Krystallbildung auf Erde, Steinen, Mauern, in Höhlen u. s. w. äußert, wenn Salzlösungen in denselben durch Kapillarität in die Höhe steigen. So wittert Soda in den Puszten Ungarns aus, Salpeter in Indien, auf Ceylon, in Ungarn u. s. w. Der sog. Mauer- oder Salpeterfraß gehört gleichfalls hierher. Auch das Emporsteigen von Krystallen aus den Lösungen gewisser Salze an den Wänden der Gefäße (Schalen, Bechergläser) wird Efflorescieren genannt.

Auswüchse oder Exkrescenzen, abnorme Hervorragungen, welche sich an lebenden Geschöpfen aus deren Geweben hervorentwickeln. Sie kommen an Pflanzen und Tieren vor. Sie sind nach ihrem Bau und Wesen sehr verschiedener Art, z. B. bald nur Vergrößerungen von Organen, denen normale Abnutzung fehlt (wie z. B. die Schneidezähne der Nager unförmlich auswachsen, wenn man diese Tiere nur mit weichen Stoffen füttert), bald Verdickungen der Oberhäute (wie bei den Warzen der menschlichen Haut und den warzigen Baumrindenauswüchsen), bald Wucherungen der Gefäße (wie die sog. Blutmäler), bald Austreibungen des Zellgewebes oder der Knochen (die sog. Exostosen), bald bösartige Afterbildungen (z. B. Krebs, Markschwamm), bald schmarotzende Pflanzen, Tiere oder deren Produkte (z. B. die durch die Brut der Gallwespen hervorgerufenen Galläpfel). Immer beruhen die A. auf einer Wucherung der organischen Substanz, die durch einen Reiz hervorgebracht ist, der entweder von außen herzukommt oder mit einer innern Krankheitsursache zusammenhängt. Bei den gutartigen A. sind die Gewebe selbst nur vermehrt und qualitativ verändert, wie z. B. bei den Oberhautwucherungen, die man auch als Hörner und Warzen bezeichnet; bei den bösartigen dagegen finden sich Neubildungen wie z. B. Krebszellen. Manche A. sind nur scheinbar und beruhen z. B. auf Verschiebungen von Knochen, wie der Wirbel bei Buckeligen.

Auswurf (Sputum), die aus den Luftwegen des Körpers entleerten festen oder flüssigen Stoffe. Der Akt dieser Entleerung heißt Auswerfen oder Expektoration. Derselbe kommt mittels eigentümlicher Muskelbewegungen, des Hustens und Räusperns, zu stande; doch wirken auch die unmerklichen und unwillkürlichen Bewegungen der Bronchialmuskelfasern und der Wimperzellen der