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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Baseler Kompaktaten; Baseler Konfession; Baseler Konzil

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Baseler Kompaktaten - Baseler Konzil

norddeutschen Reichsstände, die sich ihm innerhalb dreier Monate anschließen würden, in seinen Schutz und übergab seine linksrhein. Besitzungen, vorbehaltlich einer endgültigen Übereinkunft im Reichsfrieden, der siegreichen franz. Republik. Durch eine Konvention vom 17. Mai wurde die Demarkationslinie festgestellt, wodurch der größere Teil von Norddeutschland sowie Franken als neutral dem Bereich des Krieges entzogen wurde. Ein geheimer Artikel verhieß für Preußen, falls beim allgemeinen Friedensschlüsse das linke Rheinufer bei Frankreich verbleibe, eine entsprechende Entschädigung. Wiewohl durch die Haltung Rußlands und Österreichs die Wendung der preuß. Politik einigermaßen entschuldigt werden kann, so war doch der B. F. einer der schwersten polit. Fehler Preußens in neuerer Zeit. Ein zweiter Friede von Basel kam in demselben Jahre am 22. Juli zwischen Spanien und Frankreich zu stande, durch den der Krieg dieser beiden Mächte beendet wurde; Spanien verzichtete auf seinen Anteil an der Insel Domingo.

Baseler Kompaktaten, s. Baseler Konzil.

Baseler Konfession, eine 21. Jan. 1534 im Namen des Baseler Nats veröffentlichte Bekenntnisschrift, auf Grund eines Privatbekenntnisses des Ökolampadius wahrscheinlich durch Myconius verfaßt. Sie ward 1537 auch in Mülhausen angenommen (daher confessio Muelhusana) und besteht aus 12 Artikeln, von denen der sechste die Zwinglische Abendmahlslehre enthält. Zum Unterschiede von der ersten Helvetischen Konfession von 1536, die auch zweite B. K. genannt wird, heißt sie auch erste B. K. (confessio Basiliensis prior). Vgl. Hagenbach, Kritische Geschichte der ersten B. K. (Basel l827).

Baseler Konzil, die letzte der allgemeinen Kirchenversammlungen des 15. Jahrh., auf der eine Kirchenreform angestrebt wurde, dauerte vom 23. Juli 1431 bis 7. Mai 1449. Das Konstanzer Konzil (s. d.) hatte, um die Kirche an Haupt und Gliedern zu reformieren, die altkirchliche Anschauung von den allgemeinen Konzilien als oberster richterlicher und gesetzgebender Macht in der Kirche erneuert und durch das Dekret Frequens den periodischen Zusammentritt solcher Kirchenversammlungen verordnet. Martin V., durch polit. Bedrängnisse und durch die Hussiten in Verlegenheit gebracht, berief ein neues Konzil nach Basel. Sein Nachfolger Eugen IV. bestätigte die Berufung und übertrug die Leitung des Konzils dem Kardinallegaten Giuliano Cesarini von St. Angelo. Am 23. Juli 1431 wurde das Konzil eröffnet und bestimmte in seiner Geschäftsordnung, daß nicht, wie in Konstanz, nach Nationen abgestimmt werden sollte, daß vielmehr aus allen Nationen und Rangstufen vier Deputationen (für Glaubenssachen, Friedensahngelegenheiten, Kirchenreform und Konziliengeschäfte) zu bilden und drei davon zu einem allgemeinen Konzilbeschlusse nötig seien. Die erste öffentliche Versammlung fand 14. Dez. unter dem Vorsitze Cesarinis statt und bestimmte als Aufgaben des Konzils die Ausrottung der Ketzereien, die Vereinigung aller christl. Völker in der allgemeinen kath. Kirche, die Beilegung der Kriege zwischen christl. Fürsten und die Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern. Infolge dieser energischen Beschlüsse löste der Papst bereits 18. Dez. durch die Bulle Quoniam alto das Konzil auf; aber Kaiser Sigismund wie der Kardinallegat machten Gegenvorstellungen, und das Konzil selbst erklärte 15. Febr. 1432, daß es als ökumenisches über dem Papste stehe. Der Papst wurde wiederholt nach Basel eingeladen, und als er nicht erschien, mit Absetzung bedroht. Durch Empörungen im Kirchenstaate bedrängt, gab er nach und erkannte 1. Aug. 1433 das Konzil und dessen Beschlüsse an. Dieses hatte unterdessen sein Ansehen sehr gehoben durch die teilweise Beseitigung der hussitischen Ketzerei. Durch ein Schreiben vom 15. Okt. 1431, dann durch mehrere Deputationen eingeladen, erschien 4. Jan. 1433 eine große Deputation der Hussiten in Basel. Auf Grund der hier gepflogenen Verhandlungen kamen 30. Nov. 1433 die sog. Prager Kompaktaten (auch Baseler Kompaktaten) zu stande, nach welchen gegen Einräumung des Laienkelchs und einiger anderer Punkte die gemäßigtere Partei der Hussiten (s. d.) sich mit Rom versöhnte.

Bei der Durchführung einer Reform der Kirche an Haupt und Gliedern ließ das Konzil sich allzusehr von seiner Feindschaft gegen die Kurie leiten. Seit dem Jan. 1435 wurden Beschlüsse zur Hebung der Sittenzucht und Reform des Klerus gefaßt, wie gegen das Konkubinat der Priester, gegen Mißbräuche des Bannes, des Interdikts, des Appellationsrechts u.s.w. Die freie Wahl der Kapitel wurde wiederhergestellt, die päpstl. Disposition über die Pfründen an Kathedral- und Kollegiatkirchen beinahe völlig aufgehoben, die Appellationen nach Rom beschränkt und durch Abschaffung der Annalen, Palliengelder und ähnlicher Einnahmen der röm. Kurie die reichste Quelle ihrer Einkünfte verstopft. Den Schluß der Reformen bildete ein neues Papstwahlgesetz und eine Umgestaltung des Kardinalkollegiums. Der Papst sollte hiernach beim Antritte seines Amtes eidlich geloben, die Beschlüsse des Konzils aufrecht zu erhalten und dasselbe alljährlich zusammenberufen. Das Kardinalkollegium wurde auf 24 Mitglieder beschränkt, die aus allen Nationen in der Weise zu wählen sein sollten, daß keiner mehr als ein Dritteil angehörte, und die sich selbst ergänzen und alle Amtshandlungen des Papstes überwachen, seine Bullen kontrasignieren und dafür die Hälfte der Einkünfte des Kirchenstaats beziehen sollten. Diese Beschlüsse, die von der mildern Minorität des Konzils gemißbilligt wurden, erneuerten den Streit mit dem Papste, und die Union, die der von den Türken arg bedrängte griech. Kaiser Johannes VIII. Paläologos mit dem Abendlande anstrebte, führte den völligen Bruch herbei. In einer stürmischen Sitzung, 7. März 1437, beriet das Konzil über den Ort der Unionsversammlung mit den Griechen; die Majorität beschloß, dieselbe in Basel, Avignon oder einer Stadt Savoyens abzuhalten, während die dem Papste mehr geneigte Minorität eine Stadt Italiens bestimmte. Darüber trennte sich das Konzil; die päpstl. Partei verließ Basel und siedelte nach Ferrara über. Die feindliche Mehrheit, geleitet von Louis d'Allemand, Kardinal und Erzbischof von Arles, blieb zurück und ging jetzt immer weiter in ihrer Opposition gegen den Papst. Am 31. Juli 1437 wurde dieser nebst seinen Kardinälen binnen 60 Tagen nach Basel geladen, 24. Jan. 1438 von seinem Amte suspendiert, und als er nicht erschien, auf Grund der acht kath. Wahrheiten als rückfälliger Ketzer 25. Juni 1439 abgesetzt. An seiner Stelle ward Herzog Amadeus von Savoyen, der die Regierung niedergelegt hatte, 5. Nov. 1439 als Felix V. zum Papste gewählt. Der neue Papst ward nur von seinem Sohne, den Schweizern und dem Herzoge von Bayern anerkannt, während Eugen den meisten Mächten Euro-[^folgende Seite]