Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

570

Bayern (neuere Geschichte 1806-25)

sofort nach und bestimmte die Einkünfte des Ordens zur Ausstattung der Schulen. Die Ehe des Kurfürsten blieb kinderlos. Den österr. Plänen zuvorzukommen, schloß er auf Grund der alten Satzungen von Pavia 1766 einen neuen Hausvertrag mit Karl Theodor, Kurfürsten von der Pfalz, zu dem 1774 auch Karl August von Pfalz-Zweibrücken als nächster Erbe des kinderlosen Karl Theodor, eingeladen wurde. Max Joseph starb an den Blattern 30. Dez. 1777. Mit ihm erlosch die bayr. Linie der Wittelsbacher.

Karl Theodor (1777–99) ward Herr von Pfalz-Bayern, und München die Hauptstadt der wieder vereinigten Lande. Die Ansprüche Kaiser Josephs Ⅱ. auf Teile von B. erkannte er an, aber Friedrich Ⅱ. von Preußen war entschlossen, die verbrieften Rechte der Zweibrückener Linie gegen Habsburg zu verteidigen. So entbrannte der Bayrische Erbfolgekrieg (s. d.), der mit dem Teschener Frieden (13. Mai 1779) sein Ende fand. Mit Ausnahme des Innviertels (s. Inn), das an Österreich kam, blieb ganz B. mit der Pfalz vereinigt. Die achte Kurwürde erlosch. Die fernere Regierungszeit Karl Theodors gewährt ein trübes Bild. Die Regungen neuen Lebens unter Max Ⅲ. Joseph erstarben abermals unter dem immer despotischer sich gestaltenden Regiment des von religiösen und polit. Fanatikern und Dunkelmännern umgebenen Herzogs. Einem abermaligen Aufleben des Plans, B. gegen die Niederlande auszutauschen, trat Friedrich d. Gr. 1785 mit der Errichtung des Fürstenbundes entgegen. Als mit Karl Theodors Tode, 16. Febr. 1799, die Neuburg-Sulzbacher Linie der Wittelsbacher erlosch, atmete B. auf. Es folgte als Kurfürst Maximilian Ⅳ. Joseph von Pfalz-Zweibrücken (1799–1825).

In dem Besitzergreifungspatent vom 16. Febr. 1799 bestätigte Max Joseph dem Lande die alten hergebrachten Rechte, Freiheiten und Privilegien. Mit Unterstützung des ihm vertrauenden Volks machte er der bisherigen Mißwirtschaft ein Ende. Stellenkauf und Anwartschaften wurden beseitigt, tüchtige Männer zur Leitung der Geschäfte berufen, die Behörden vereinfacht, der öffentliche Unterricht durch alle Stufen gefördert. Duldung in Glaubenssachen war das erste Gebot, Gewerbe und Ackerbau wurden gehoben, der Verkehr erleichtert, Erpressungen abgeschafft, das Heerwesen reformiert, und dies alles zu einer Zeit, da dem ganzen Staate von Feindeshand der Untergang drohte. Der zweite Koalitionskrieg gegen Frankreich 1798–1802 zog B. in ernste Mitleidenschaft. General Kray, der Führer der Verbündeten, wich vor den Franzosen zurück, die 27. Juni 1800 München besetzten, 7. Juli Landshut erstürmten und in der Schlacht bei Hohenlinden 3. Dez. den letzten Widerstand niederwarfen. Am 9. Febr. 1801 kam es zum Friedensschluß in Lunéville, in welchem B. die schon besetzten pfälz. Lande an Frankreich abtreten mußte. Von Österreichs Freundschaft war nichts zu hoffen, alles aber von seinen Gelüsten nach bayr. Gebiete zu fürchten, während sich sein Schutz als trügerisch erwies. So lenkte B. ein und schloß 24. Aug. 1801 mit Frankreich einen Abtretungs- und Entschädigungsvertrag, wodurch es im Reichsdeputationshauptschlusse vom 25. Febr. 1803 für die verlorenen Länder erhielt: die Hochstifter Würzburg, Bamberg, Freising, Augsburg, Teile von Passau und Eichstätt, die Propstei Kempten, zwölf Abteien, viele geistliche Rechte und Einkünfte in Augsburg und 17 Reichsstädte und Reichsdörfer, darunter Ulm, Nördlingen, Memmingen, Kempten, Schweinfurt (etwa 290 Quadratmeilen mit 854000 Seelen). Der Grund zu einem neuen Staatswesen war gelegt, da die beiden Hauptursachen, die Städtearmut des Landes und die Selbständigkeit der kirchlichen Territorien, teilweise hinweggeräumt waren, woran einst die Neugründung des Wittelsbachschen Staates unter Ludwig Ⅰ. und Otto Ⅱ. gescheitert war. – Als 1805 der Krieg zwischen Österreich und Napoleon wieder ausbrach, schwankte Max Joseph bis zum letzten Augenblick, gab dem Fürsten Schwarzenberg Mitte September die Zusage des Beitritts zur Koalition; als aber dann Montgelas (s. d.) dem entgegentrat und um seine Entlassung bat, verließ Max Joseph plötzlich München, eilte nach Würzburg und erfüllte also den schon 24. Aug. 1805 mit Frankreich abgeschlossenen Allianzvertrag. Die bayr. Truppen vereinigten sich in Franken mit der franz. Armee, mit der sie dann siegreich gegen Österreich kämpften. Schon 26. Dez. erzwang Napoleon den Frieden zu Preßburg, durch den B. die Königswürde mit voller Souveränität erhielt und gegen Abtretung des Fürstentums Würzburg die gefürstete Grafschaft Tirol mit den Bistümern Brixen und Trient, Vorarlberg, die Grafschaft Burgau, Teile von Eichstätt und Passau, die Reichsstädte Augsburg und Lindau, die Grafschaften Hohenems und Königsegg, die Herrschaften Tettnang und Argen.

4) Bayern als Königreich unter Maximilian Joseph 1806–25. Am 1. Jan. 1806 nahm der Kurfürst den Königstitel an. Durch den Vertrag Preußens mit Napoleon zu Schönbrunn 15. Dez. 1805 kam die Markgrafschaft Ansbach an B. Napoleon wollte ein starkes B., um es für seine Pläne gebrauchen zu können. Da sah sich Montgelas gezwungen, die Politik der freien Hand aufzugeben; B. mußte dem Rheinbunde beitreten (12. Juli 1806). Durch die Rheinbundsakte erhielt B. die Reichsstadt Nürnberg mit Gebiet sowie die Besitzungen einer großen Anzahl reichsständischer Fürsten und Grafen, dann der Reichsritterschaft in Franken und Schwaben innerhalb seiner neuen Grenzen und übernahm dafür die Verpflichtung, dem franz. Kaiser in Kriegsfällen ein Kontingent von 30000 Mann zu stellen. Im Kriege Preußens gegen Napoleon 1806–7 folgten die bayr. Truppen den franz. Befehlen, und Kronprinz Ludwig (Ludwig Ⅰ.) führte das bayr. Kontingent selbst in der Schlacht bei Pultusk 26. Dez. gegen die mit Preußen verbündeten Russen.

In dieser Zeit hatte Montgelas aber die Ordnung im Innern nicht aus den Augen gelassen. Trotz der massenhaften Einziehung der Kirchengüter hatte sich das furchtbare Deficit infolge der Kriege fortwährend vermehrt. Der Stand der Staatsschuld erreichte die Höhe von fast 100 Mill. Fl. Montgelas begab sich trotzdem an die Arbeit, auf allen Gebieten nachzuholen, was seit fast 200 Jahren versäumt worden war. Am 1. Mai 1808 wurde eine neue Staatsverfassung eingeführt, die in ihrem ganzen Wesen den bureaukratischen Ursprung verriet. Das Reich wurde in 15 möglichst gleichförmige Kreise geteilt, Leibeigenschaft, Steuerbefreiung des Adels und Konfiskationen wurden abgeschafft, Unabhängigkeit der Gerichte zugesichert, Gewissens- und Preßfreiheit verkündigt und zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten sowie als oberste beratende Behörde ein Geheimer Rat bestellt. Ein dem Könige verantwortliches, fünfgliedriges Ministerium leitete den Staat; an der Spitze eines Kreises stand