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Bedeguar – Bedford
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Bedeckung'
weder überhaupt (Munitionskolonne, Transporte aller Art, Lazarette) oder zeitweilig (marschierende Artillerie) kampfunfähig sind. B. von Gefangenentransporten
haben gleichzeitig deren Bewachung zu besorgen. Für B. sind auch die Ausdrücke Eskorte und
Convoi (s. d.) gebräuchlich.
Bedel, ein in sämtliche islamit. Sprachen übergegangenes arab. Wort, soviel wie Ausgleich, Ersatz.
B. askjeri, der Militärersatz, ist eine Geldabgabe, durch die die christl. Nationen der Pforte von der ihnen nach Aufhebung der
Kopfsteuer (1856) auferlegten militär. Dienstpflicht befreit werden.
Bedemund (vom niederdeutschen Bede [s. d.] und Munte, «Münze»), auch
Bettemund, Bumede, Bauermiete,
Bunzengroschen, Schürzengeld, Frauenzins
u.s.w., die Buße, die für außereheliche Schwängerung einer Leibeigenen zu zahlen war; auch die Erlaubnisgebühr für die Verheiratung Leibeigener, meistens nur von
der Braut geschuldet. Die Heirat ohne Einwilligung machte die Ehe nicht ungültig.
Bedenkzeit, die Frist, welche jemand gegeben wird, um eine Entschließung zu fassen. Für das Rechtsgebiet sind Fristen, welche diesen
Zweck haben, teils vom Gesetz geordnet, teils können sie vom Richter oder von einer Behörde gesetzt sein, teils beruhen sie auf privatrechtlicher Verfügung. Auf
Gesetz beruhen unter anderm die Überlegungsfrist (s. d.) des als Erben Berufenen, ob er die Erbschaft antreten oder ausschlagen will; die
Fristen, welche für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen richterliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidung oder für Beschreitung des Rechtswegs nach
Entscheidung der Verwaltungsbehörden gestellt sind. Beim Vertragsschluß behalten sich Parteien wohl den Rücktritt innerhalb bestimmter Frist vor, oder umgekehrt
wie beim Kauf auf Probe die Erklärung über den Abschluß. Sonst pflegen, namentlich im Handelsverkehr, eigentliche Bedenkfristen ganz fortzufallen; auch wenn die
Vertragschließenden sich an verschiedenen Orten befinden, ist der Offerent an sein Angebot gesetzlich nur bis zu dem Zeitpunkt gebunden, an welchem er den
Eingang der Antwort bei ordnungsgemäßer, rechtzeitiger Absendung derselben erwarten durfte (Handelsgesetzbuch Art. 319). Soll der Offerent länger gebunden
sein, so muß dies entweder von beiden Teilen ausdrücklich vereinbart oder wenigstens vom Offerenten bei Abgabe seiner Erklärung einseitig kundgegeben sein,
was bei Käufen durch Hinzufügung gewisser Klauseln, z. B. «fest angestellt bis zum ...», ausgedrückt zu werden pflegt.
Bederkesa, Flecken im Kreis Lehe des preuß. Reg.-Bez. Stade, am See von B., aus dem die später Medem genannte Aue nach N. zur Elbe
und nach S. ein Kanal zur Weser und Geeste führt, und an der Linie B.-Geestemünde (im Bau) der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 1366 evang. E., got. Kirche, Reste
einer alten Ritterburg (1460 von Bremen erbaut und 1654 von General Königsmark zerstört), Post, Telegraph, Steueramt, Oberförsterei, Lehrerseminar mit Internat
(30 Zöglinge); ferner Landwirtschaft, Gerberei, Brauerei und Branntweinbrennerei. – Vgl. Ruete, Sieben Jahrhunderte aus der Geschichte B.s (Stade 1877).
Bedeus, Joseph, Edler von Scharberg, Historiker, geb. 2. Febr. 1783 zu Hermannstadt, studierte
daselbst und in Klausenburg die Rechte, kam 1827 ↔ zur siebenbürg. Hofkanzlei nach Wien und kehrte 1837 als Oberlandeskommissar nach
Siebenbürgen zurück. Hier nahm er am öffentlichen Leben den regsten Anteil und erwarb sich in schwieriger Zeit die Achtung aller Parteien. Er starb 6. April 1858 zu
Hermannstadt. B. veröffentlichte: «Abbildung von zwei alten Mosaiken» (anonym; Hermannst. 1825), «Historisch-genealogisch-geogr. Atlas zur Übersicht der
Geschichte des ungar. Reichs» (ebd. 1845‒53), «Das Lucrum Camerae in Ungarn und Siebenbürgen» (Kronst. 1838),
«Die Wappen und Siegel der Fürsten von Siebenbürgen und einzelner ständischer Nationen dieses Landes» (Hermannst. 1838), «Die Verfassung des
Großfürstentums Siebenbürgen» (Wien 1844). Er hinterließ im Manuskript eine autobiographische «Geschichte meines Lebens und der mich berührenden
Zeitereignisse». – Vgl. Friedenfels, Joseph B. von Scharberg (2 Bde., Wien 1876‒77).
Bedford (spr. béddförrd). 1) Grafschaft im South-Midland-Distrikt
Englands, im SO. mit den unfruchtbaren Kreidehügeln der Chiltern-Hills (Dunstable- und Luton-Downs) und einem ihnen parallellaufenden, aus Grünstein
gebildeten Höhenzuge, der Wasserscheide zwischen Themse und Ouse, erfüllt, hat 1193,71 qkm und (1891) 160729 E. und ist mit
88 Proz. Acker- und Weidefläche die bestangebaute Grafschaft. Hauptfluß ist die Ouse mit dem Ivel. Außer den Produkten des Acker- und Gemüsebaues (um B. und
Biggleswade) und denen der beträchtlichen Viehzucht gehören zu den vorzüglichsten mehrere Kalksorten und Walkererde. Die Industrie besteht besonders in
Anfertigung von Spitzen und Strohflechterei. B. zerfällt in die Nord- oder Biggleswade-Division und die Süd- oder Luton-Division mit je einem Parlamentsmitglied.
Hauptorte sind B., Dunstable, Luton und Biggleswade. –
2) Hauptstadt der Grafschaft B., an der von hier ab schiffbaren Ouse, hat (1891) 28023 E., St. Peterskirche (14. Jahrh.), St.
Paulskirche (1879), die Shirehall (1753), eine 100 m lange Steinbrücke (1811), die eiserne Brücke (1883) und die Bronzestatue Bunyans, der hier 12 Jahre gefangen
saß, sowie Fabrikation von Ackerbaugerätschaften, Spitzenklöppelei, Strohhut- und Schuhfabrikation, lebhaften Handel mit Getreide und Vieh und gute Schulen. Sir
W. Harpur (gest. 1574), Lord-Mayor von London, vermachte B. einige Grundstücke in London und aus den Einkünften derselben (damals nur 150, jetzt aber 15000
Pfd. St. jährlich) werden eine Lateinische Schule, eine neuere Schule und eine Elementarschule für Knaben und ähnliche Schulen für Mädchen sowie Armenhäuser
erhalten.
Bedford (spr. béddförrd), Division in der Nordostprovinz der brit. Kapkolonie, hat
(1891) 3173 qkm und 11671 E., darunter 2295 Weiße, und umfaßt die anmutigen und fruchtbaren Thäler in den Kaga-, Großwinter- und Krommebergen. Die
Hauptstadt B. am Fuße der Kagaberge hat (1891) 1159 E., darunter 460 Weiße.
Bedford (spr. béddförrd), John Plantagenet, Herzog von B., der dritte Sohn König
Heinrichs Ⅳ. von England, wurde 1389 geboren und erhielt 1414 von seinem Bruder, König Heinrich Ⅴ., den Titel Herzog von B. Er war Statthalter Englands während
des Königs Abwesenheit in Frankreich und wurde von dem sterbenden Heinrich Ⅴ. (1422) zum Regenten Frankreichs und der Normandie ernannt. Er führte den
franz. Krieg gegen Karl Ⅶ. mit gro-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 621.