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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bedja; Bedlam; Bedlamīt; Bedlington; Bedlis; Bed-Pak-Dala; Bedr; Bedretto

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Bedja - Bedretto

fügung u. s. w. können das, was sie mit dem Rechtsgeschäft wollen, abhängig machen von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, z. B. wenn mein Sohn Amtsrichter in Berlin wird, soll er mein dortiges Haus als ein Geschenk haben. Das ist eine B. des Rechtsgeschäfts. Diese B. kann aufschiebend (s. Aufschiebende Bedingung) oder auflösend (s. Auflösende Bedingung) sein. Die B. kann ferner sein affirmativ oder negativ, je nachdem sie dahin lautet, daß etwas geschehe oder daß etwas nicht geschehe. In Rücksicht auf die für den Eintritt der B. thätigen Kräfte heißt die B. willkürlich (potestativ), wenn der Eintritt der Thatsache von einer freien Handlung des bedingt Berechtigten oder sonst bei der Sache Beteiligten abhängt, zufällig (kasuell), wenn sie von Einflüssen abhängt, die nicht beliebig hervorgerufen werden können. Bei der Erfüllung «gemischter» B. wirken Willkür und Zufall zusammen. Die B. schwebt (pendet), solange das Endergebnis ungewiß bleibt, fällt aus (deficit) mit der Gewißheit ihres Nichteintretens und wird erfüllt (existit) mit diesem Eintritte. Rechtliche Erklärungen, die unter einer aufschiebenden B. abgegeben sind, treten nicht eher in Kraft, als bis die B. sich verwirklicht; aber regelmäßig wird der Eintritt der B. zurückbezogen, so daß es nun so gilt, als hätte der Erwerber das Recht schon seit dem Abschluß des Rechtsgeschäfts, bei bedingter Erbeinsetzung seit dem Tode des Erblassers. Bei Eintritt einer auflösenden B. muß der Inhaber die erhaltene Sache für die Regel in dem jetzigen Zustande, bei Besitz aus Verträgen in der ursprünglichen Beschaffenheit (ex tunc) mit allen davon gewonnenen Früchten zurückgeben. Diese Sätze leiden jedoch nur dann volle Anwendung, wenn die B. möglich, d. h. wenn ihr Eintritt nach allgemeinen Begriffen denkbar ist. Die Wirksamkeit der unmöglichen B. ist dagegen mit vielen Unterscheidungen abweichend festgestellt, namentlich wenn eine moralisch unmögliche B. vorliegt, dafern also der Fall gesetzt ist, daß einer der Interessenten etwas pflichtmäßig Gebotenes unterlasse oder etwas Verbotenes thue. Wird bei letztwilligen Verfügungen die Zuwendung an die B. einer Leistung geknüpft, z. B. «wenn A dem B 3000 M. zahlt, soll A mein Haus erhalten», so unterscheidet man diese in der B. enthaltene Zuwendung (an B) als mortis causa capio von einem Vermächtnis. Im Civilprozeß wird der Einwand des Beklagten, daß der Anspruch des Klägers nur ein bedingter gewesen sei und sich je nach der Art der B. durch deren Eintritt oder Nichteintritt erledigt habe, wenn es sich um eine aufschiebende B. handelt, als ein Leugnen des Klaggrundes angesehen und daher dem Kläger der Beweis auferlegt, daß er unbedingt berechtigt sei (s. Beweislast). Die Frage, inwieweit eine vor Gericht erfolgte einräumende Erklärung, welcher ein Einwand im obigen Sinne beigefügt ist, ungeachtet dieses Zusatzes als Geständnis anzusehen, bestimmt sich laut §. 262 der Deutschen Civilprozeßordnung nach Lage des einzelnen Falles. – Über die Behandlung bedingter Forderungen im Konkurse s. Forderungen unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. – 3) In einem andern Sinn werden die einzelnen nähern Bestimmungen eines abgeschlossenen Vertrags, z. B. über die Zeit der Übergabe einer verkauften Sache, die Verzinsung des Kaufpreises u. dgl. B. genannt. Eine besondere Wichtigkeit haben die allgemeinen B., das sind derartige nähere Bestimmungen, welche für eine ganze Klasse von Rechtsgeschäften im voraus aufgestellt werden. Jeder, welcher einen Vertrag mit einem Institut schließt, das solche allgemeine B. über Verträge der Art veröffentlicht hat, oder für welches von maßgebender Stelle solche allgemeine B. veröffentlicht sind, wird so angesehen, als habe er sich den allgemeinen B. unterworfen. Dieselben gelten als Teil des Vertrags (lex contractus), soweit ihre Anwendung nicht besonders ausgeschlossen ist. Solche allgemeine B. sind für das Transportgeschäft in den Betriebsreglements der Eisenbahnen, für das Versicherungsgeschäft in den allgemeinen Seeversicherungsbedingungen, den allgemeinen B. oder den Statuten der Lebens-, Feuer-, Hagel -, Unfallversicherungsgesellschaften, für die Börsengeschäfte in den Börsenbedingungen oder Börsenusancen der einzelnen Plätze enthalten. ^[Spaltenwechsel]

Bedja (spr. bedscha), Volksstamm, s. Bischarin.

Bedlam (spr. béddlämm), amtlich Bethlem, Abkürzung im engl. Volksmunde für Bethlehem, ein Irrenhaus in London, dessen Name sprichwörtlich für Tollhaus überhaupt geworden ist; daher Bedlamit soviel wie Tollhäusler. Es war ursprünglich eine 1247 gestiftete Priorei in Bishopsgate, von der Kirche St. Maria von Bethlehem abhängig; Heinrich Ⅷ. schenkte das Hospiz 1547 der City, die es zur Aufnahme von 50 bis 60 Geisteskranken bestimmte. Das Hospiz wurde 1676 nach Moorfields, 1814 nach seiner jetzigen Stelle in St. George's Fields in Lambeth verlegt. B. kann jetzt 300 Patienten aufnehmen, die sorgfältig verpflegt und behandelt werden. Die Jahreseinnahmen betragen 40000 Pfd. St.

Bedlamīt, s. Bedlam.

Bedlington (spr. béddlingt'n), Stadt in der engl. Grafschaft Northumberland, links am Flusse Blyth, hat (1891) 16996 E., Kohlengruben, Eisenwerke und Ketten- und Nägelfabrikation.

Bedlis, Stadt in Türkisch-Armenien, s. Bitlis.

Bed-Pak-Dala oder Hungerwüste (russ. Golodnaja stepj), ein öder Landstrich im russisch-centralasiat. Gebiet Akmolinsk, im W. des Balchaschsees, begrenzt im S. das Gebiet der sibir. Kirgisen, ist über 450 km lang und 70‒100 km breit.'

Bedr, Bedr Honein, kleine Stadt im Hedschas in Arabien, in einem fruchtbaren wasserreichen Thalgrunde an der westl. Pilgerstraße zwischen Medina und Mekka gelegen. Bei B. erfocht Mohammed im Monat Ramadhan des zweiten Jahres der Hidschra (624 n. Chr.) seinen ersten großen Sieg über die Kureischiten; die Umgegend von B. wird deshalb in der arab. Poesie hoch gefeiert.

Bedretto, Val, Hochthal im schweiz. Kanton Tessin, die oberste Thalstufe des Ticino, vom Nufenenpasse bis Airolo 20 km lang. Das Thal ist rauh und wild, infolge der fortgesetzten Entwaldung der steilen Thalwände häufigen und gefährlichen Lawinen ausgesetzt, die z. B. 7. Febr. 1749 das Dorf Ossasca mit 13, 7. Jan. 1863 die Hälfte des Dorfes B. mit 28 Personen begruben. Im N. wird es von der Gotthardgruppe, im S. von den Tessineralpen eingefaßt; der Saumweg über den Nufenenpaß, 2441 m, verbindet dasselbe mit dem Oberwallis; nach S. führen der Passo di Naret, 2443 m, ins Val Lavizzara und die Forcla di Cristallina, 2583 m, ins Val Bavona. An seinem untern Ende wird das Thal von der Gotthardstraße und -Bahn berührt. In 5 Dörfern zählt es 254 Viehzucht treibende Einwohner.