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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bekleiden - Beklemmung

über «System und Sprache des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich» schrieb er in den von ihm und O. Fischer herausgegebenen «Beiträgen zur Erläuterung und Beurteilung» dieses Entwurfs, Heft 2 (Berl. 1888).

Bekleiden (von Mauerwerk), s. Verblenden.

Bekleidung, soviel wie Kleidung (s. d.). Die militärische B., früher Montur (frz.) oder Montierung genannt, mußte der Soldat bis in das 17. Jahrh., gleich der Ausrüstung und Bewaffnung, selbst beschaffen; seit Einrichtung der stehenden Heere sorgt der Staat dafür. Da diese B. gleichförmig geschah, nannte man sie später Uniform. – Gegenwärtig unterscheidet man im deutschen Heere: Groß- und Kleinbekleidungs- (früher Montierungs-)stücke. Zu letztern gehören Hemd und Schuhzeug, wofür Unteroffiziere und Avantageure auch eine Geldentschädigung nach den Etatssätzen beziehen können; zu erstern Rock, Mantel, Hose, Halsbinde, Drillichjacke und Unterhose. Über Anfertigung der B. s. Bekleidungswirtschaft.

Auch in den Uniformen kommt nicht nur das militär. Bedürfnis, sondern ebenso sehr die jeweilige Mode sowie der Gesamtcharakter einer Zeitperiode und eines Volks zum Ausdruck. Daneben suchte man vielfach das Vorteilhafte oder Gefällige gewisser Nationaltrachten für die Uniformierung bestimmter Truppenkörper auszunutzen (Husaren, Ulanen, Bersaglieri, schott. Regimenter, Zuaven, Turkos u. s. w.). In frühern Zeiten war außerdem das Bestreben maßgebend, den Soldaten durch seine Kleidung zugleich gegen feindliche Waffen zu schützen. Ihren Höhepunkt erreichte diese Richtung in den mittelalterlichen Ritterrüstungen. In dem Maße wie die Feuerwaffen allgemeiner wurden und sich vervollkommneten, verloren die Schutzwaffen an Bedeutung; Überbleibsel derselben aber haben sich bis zum heutigen Tage in einzelnen Bestandteilen der Uniformen erhalten (so im Küraß, Helm, in den Epauletten, steifen Halskragen, Knöpfen an den Ärmelaufschlägen u. s. w.). In allen Armeen geht gegenwärtig das Bestreben dahin, die soldatische B. von unnützem Zierat zu befreien, namentlich sofern ein solcher eine Gewichtsvermehrung bedingt. Überall tritt die militär. Zweckmäßigkeit und die gesundheitsgemäße Beschaffenheit in den Vordergrund. Am zweckmäßigsten und gesundheitsgemäßesten ist diejenige Uniform, welche die Erhaltung des Wärmegleichgewichts im Körper unter den verschiedensten Witterungsverhältnissen am meisten begünstigt, die Marschfähigkeit auf das höchste Maß steigert und das Auge des Feindes am wenigsten auf sich zieht, rasch an- und abgelegt werden kann und eine schnelle, fabrikmäßige Herstellung gestattet.

In der Befestigungskunst nennt man B. das Belegen von Böschungen, die steilere als ganze Anlage haben, mit Erde, Rasen, Strauchwerk, Faschinen, Schanzkörben, Sandsäcken oder Holz. Die B. mit Erde erfolgt, indem man eine Sandböschung mit einer etwa fußdicken Schicht Lehmboden belegt und diese feststampft (Plackage). Bei der B. mit Rasen unterscheidet man Kopfrasen (wenn ausgestochene Rasenstücke wagerecht so übereinander geschichtet werden, daß ihre Köpfe die äußern Flächen bilden) und Deckrasen (wenn man eine flache Böschung mit größern Rasenstücken belegt). Strauchwerk und Flechtwerk, ebenso Faschinen und Schanzkörbe werden durch spitze Pfähle bei der Böschung befestigt, d. h. verankert. Holzbekleidung ist wegen der Splitter nur bei steilen, dem feindlichen Feuer nicht ausgesetzten Böschungen anwendbar.

Bekleidungs-Industrie-Berufsgenossenschaft. Die B. für das Gebiet des Deutschen Reichs, ohne Sektionsbildung, hat ihren Sitz in Berlin. Ende 1891 bestanden 2967 Betriebe mit 104748 versicherten Personen, deren anzurechnende Jahreslöhne 59495950 M. (568,2 M. pro Kopf) betrugen. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf 175739 M., die Ausgaben auf 162745 M., der Reservefonds (Ende 1891) auf 223173 M. Entschädigt wurden (1891) 175 Unfälle (1,67 auf 1000 versicherte Personen) mit 82152 M., darunter 7 Unfälle mit tödlichem Ausgang, 5 mit völliger Erwerbsunfähigkeit. (S. Berufsgenossenschaft.)

Bekleidungskommissionen, Bekleidungsordnung, s. Bekleidungswirtschaft.

Bekleidungswirtschaft. Jeder Truppenteil des deutschen Heers (Regiment oder selbständiges Bataillon) hat seine eigene B., deren Aufgabe es ist, die Friedens- und Kriegsformationen mit den erforderlichen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken zu versehen. Für die erste Ausstattung werden jedem Truppenteil die nach den Etatspreisen der einzelnen Stücke bemessenen Mittel oder die Stücke in Natur überwiesen. Dieselben bilden den eisernen Bestand, der jederzeit in fertigen feldbrauchbaren Stücken bereit liegen muß. Als Entschädigung für Abnutzung derselben wird alljährlich eine nach den etatsmäßigen Preisen und Tragezeiten der Stücke bemessene Geldabfindung gewährt, deren zweckmäßige Verwendung Sache der B. ist. Letztere soll zur Schonung des eisernen Bestandes die Bildung von Gebrauchsgarnituren ermöglichen. – An der Spitze der B. steht der Commandeur des betreffenden Truppenteils. Sein Organ ist die Bekleidungskommission, welche sich aus Offizieren des Truppenteils und dem Zahlmeister zusammensetzt. Ihr liegt ob die Verwaltung der Wirtschaftsfonds, Ausführung der Beschaffungen, Aufbewahrung und Sicherung sowie Auffrischung der noch ungebrauchten Bestände, endlich die jährliche Abfindung der Bataillone u. s. w. Letztere haben zur Verwaltung der Kriegsbestände und Abfindung der Compagnien u. s. w. gleichfalls ihre Bekleidungskommissionen. Die jährlichen Beschaffungen und Anfertigungen (Jahreskontingente) erfolgen nach einem von der Bekleidungskommission aufzustellenden Wirtschaftsplane. Soweit der Truppenteil diese nicht selbst ausführen will oder kann, hat er die Unterstützung des Korpsbekleidungsamtes (s. d.) in Anspruch zu nehmen. – Die B. der Truppen wird durch die Bekleidungsordnung, 1. Tl., vom 26. März 1888, geregelt, die Beschaffungen erfolgen nach der Verdingungsvorschrift vom 30. Okt. 1889. Diese Selbstbewirtschaftung der Truppen findet sich nur beim deutschen Heere. Bei den übrigen größern Armeen erfolgt die Ausgabe der Bekleidung und Ausrüstung meist aus Depots, deren Füllung die Heeresverwaltung selbst in die Hand nimmt. Die deutsche B. hat dagegen den Vorzug größerer Sparsamkeit.

Beklemmung, das Gefühl des erschwerten und beeinträchtigten Atmens, tritt auf, sobald die Erweiterung und Verengerung der Brusthöhle beim Aus- und Einatmen beschränkt ist. Sie wird bedingt entweder durch mechan. Verengerung der Brusthöhle, durch Krampf (Asthma), durch Lähmung sowie durch Rheumatismus der Brustmuskeln oder durch Ent-^[folgende Seite]