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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Belgien (Verfassung und Verwaltung)

Die Ein- und Ausfuhr verteilt sich 1890 folgendermaßen auf die Industriezweige:

Waren Einfuhr Ausfuhr

in Mill. Frs.

Getreide 302,0 90,0

Rohstoffe der Textilindustrie 204,5 95,0

Harz und Pech 59,8 17,9

Chemikalien 59,6 35,1

Rohe Häute 57,4 44,0

Lebende Tiere 53,4 22,5

Ölhaltige Samen 51,3 19,1

Mineralien 47,8 26,4

Mehl, Kleie, Stärke 28,4 18,7

Fleisch 27,9 24,3

Wollgewebe 20,9 29,0

Dungmittel 19,6 25,2

Droguen 17,9 11,1

Baumwollgewebe 17,8 23,0

Farbstoffe und Farben 14,9 11,7

Rohes Blei 14,3 10,9

Öle 14,0 9,7

Maschinen 13,6 46,5

Kurz- und Schnittwaren 13,0 12,3

Zwirne und Garne 11,8 72,2

Außerdem wurden eingeführt: Bauholz (im Werte von 62 Mill. Frs.), Kaffee (52 Mill.), Butter (33 Mill.), Kohlen und Briquettes (30 Mill.), Wein (24 Mill.), Eisen- und Stahlspäne und Eisenerze (19 Mill.), Reis (17 Mill.), Roheisen (15 Mill.), Konserven (15 Mill.), Seidengewebe (14 Mill.), Fische (13 Mill.), Tabak (12 Mill.), Kupfer und Nickel (11 Mill.). – Wichtige Ausfuhrgegenstände sind noch: Kohlen (im Werte von 79 Mill. Frs.), Eisenbahn- und Pferdebahnwagen (58 Mill.), Garne (54 Mill.), Glaswaren (44 Mill.), Rohzucker (42 Mill.), Schmiede- und Walzeisen (42 Mill.), Rohzink (31 Mill.), Koks (27 Mill.), Eisenguß (25 Mill.), Steine (22 Mill.), Waffen (16 Mill.), Roh- und Gußstahl (16 Mill.), Papier (14 Mill.), Lumpen (14 Mill.), Flachs-, Hanf- und Jutegewebe (13 Mill.), Häute 12 Mill.), Stahlwaren (12 Mill.), Kerzen (11 Mill.), Früchte (10 Mill.), raffinierter Zucker (10 Mill.).

Die Beteiligung der auswärtigen Staaten zeigt folgende Tabelle (Werte in Mill. Frs.):

1892

Frankreich 299 310

Deutschland 167 313

Niederlande 178 189

England 182 234

Rußland 73 6

Spanien 14 28

Italien 20 22

Rumänien 62 7

Schweden-Norwegen 42 16

Schweiz 3 32

Übriges Europa 22 53

Verein. Staaten 206 53

Südamerika 137 35

Britisch-Ostindien 60 12

Andere Staaten 63 54

Von den Hauptwaren kamen (1892) in Prozenten auf:

Warengattung Einfuhr Ausfuhr

Nahrungs- und Genußmittel 39,7 20,7

Tiere 3,2 2,3

Rohstoffe 45,4 38,9

Fabrikate 11,7 38,1

Wie sich das Bild des belg. Handels mit Deutschland (mit Einschluß von Bremen und Hamburg) gestaltet, zeigt die Tabelle auf S. 672.

Zu den Erleichterungen eines erweiterten Handelsverkehrs gesellte sich die Sorge der Regierung für den Abschluß von Handelsverträgen, besonders 1892 mit Deutschland und Österreich, die Entwicklung des Konsulatswesens, die stetig fortschreitende Ermäßigung des Zolltarifs, die regelmäßige Verbindung mit überseeischen Staaten und das Bestreben, besonders ersichtlich in der Errichtung des Kongostaates, den Verlust des Kolonialverkehrs zu ersetzen. Am Ende des J. 1850 zählte die belg. Reederei 161 Kauffahrteischiffe; aber diese Entwicklung einer einheimischen Handelsmarine hat sich nicht gehalten, und 1892 bestand dieselbe aus nur 55 Schiffen (darunter 47 Dampfer) mit einem Gehalte von 72904 t. Eingelaufen waren 1891: 7395 Schiffe mit 6025339 t. Ausgelaufen: 7377 Schiffe mit 6060913 t; der Hauptverkehr geht über Antwerpen.

An der Spitze der Banken des Landes steht die durch das Gesetz vom 5. Mai 1850 gegründete, 1872 auf 30 Jahre verlängerte, allein zur Ausgabe von Banknoten berechtigte Nationalbank. Ihr Kapital beträgt 50 Mill. Frs., bestehend in 50000 Aktien zu 1000 Frs. Die Nationalbank macht ausschließlich Depositen-, Giro- und Diskontogeschäfte und ist außerdem mit der unentgeltlichen Führung der Staatskasse beauftragt. 15 Proz. des 6 Proz. des eingezahlten Kapitals übersteigenden Reingewinns wird zum Reservefonds geschlagen, ein Sechsteil dem Staate zugeschrieben. Die älteste der zahlreichen Kreditinstitute und Bankanstalten B.s ist die Société générale pour favoriser l’industrie nationale. Außerdem giebt es mehrere Börsen (die wichtigste in Antwerpen), Handels- und Fabrikkammern.

Über Eisenbahnen s. Belgische Eisenbahnen. Die Länge der Chausseen betrug 1889 9000,5 km. Die Post beförderte 1892 138 Mill. Briefe und Postkarten, 88 Mill. Drucksachen und 100 Mill. Zeitungen. Ihre Einnahmen betrugen 17,5 Mill., die Ausgaben 9,9 Mill. Frs. Der 1851 eingeführte Telegraphendienst umfaßte 1892 7435 km Linien mit 965 Stationen und hatte 600000 Frs. Überschuß.

Verfassung und Verwaltung. Die 1892‒94 revidierte monarchisch-konstitutionelle Verfassung vom 7. Febr. 1831 erkennt die Gleichheit aller Belgier vor dem Gesetz an, die Aufhebung jedes Ständeunterschiedes, das Recht der Vereinigung und Versammlung, die Freiheit der Meinungsäußerung und des Unterrichts. In gleicher Ausdehnung ist die Freiheit jedes religiösen Kultus gewährleistet, so daß der Staat kein Recht der Einmischung hat in die Ernennung der Diener irgend eines Kultus, in den Verkehr des Klerus mit seinen geistlichen Obern und hinsichtlich der Bekanntmachung der religiösen Verordnungen. Das Königtum ist erblich nach Primogeniturrecht, jedoch mit beständiger Ausschließung der Frauen und ihrer Nachkommenschaft. Mangels männlicher Nachkommen kann der König seinen Nachfolger unter mit Zweidrittelmehrheit erfolgter Zustimmung beider Kammern ernennen. Dem König, der an der Spitze der vollziehenden Gewalt steht und das Recht der Kammerauflösung hat, kommt nebst den beiden Kammern die gesetzgebende Gewalt zu. Die auf vier Jahre gewählten, alle zwei Jahre zur Hälfte zu erneuernden, mindestens 25 J. alten Mitglieder der Repräsentantenkammer, jetzt 152 an der Zahl (1 auf 40000 Einwohner), werden vermittelst des Pluralwahlsystems (s. d.) von allen 25 J. alten, mindestens ein Jahr in derselben Gemeinde ansässigen Staatsbürgern direkt gewählt. Wer Grund- oder Rentenbesitz im Mindestwert von 2000 Frs. hat, oder wer 35 J. alt, verheiratet oder Witwer mit