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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Belgien (ältere Geschichte bis 1830)

Zeitschriften. Dieselben sind von 90 (Ende 1860) auf (1890) 296 gestiegen.

Litteratur. Höften, Vlämisch-Belgien (2 Bde., Brem. 1847); Scheler, Annuaire statistique et historique belge (Brüss. 1854-68); Houzeau, Essai d'une géographie physique de la Belgique (ebd. 1854); Horn, Bevölkerungswissenschaftliche Studien aus B., Bd. 1 (Lpz. 1854); van Bruyssel, Histoire du commerce et de la marine en Belgique (3 Bde., Brüss. 1861-64); Meulemans, La Belgique, ses ressources agricoles, industrielles et commerciales (Gent 1865); Jourdain, Dictionnaire de géographie historique du royaume de Belgique (Brüss. 1868-69); van Bruyssel, L'industrie et le commerce en Belgique (ebd. 1868); Dewalgue, Description géologique de la Belgique (1868); Patria Belgica, hg. von E. van Bemmel (3 Bde., Brüss. 1873-75); van Bemmel, Belgique illustrée (2 Bde., ebd. 1878-82); Genonceaux, La Belgique physique, politique, industrielle et commerciale (ebd. 1878); Hymans, La Belgique contemporaine (Mons 1880); Kips, Guide to Belgium (Lond. 1881); Rodenberg, B. und die Belgier (Berl. 1881); Hochsteyn, Dictionnaire géographique belge, contenant la nomenclature compléte des communes et hameaux (Brüss. 1882); Wauters, La Belgique ancienne et moderne (ebd. 1882 fg.); Joanne, Belgique (Par. 1885); Brämer, Nationalität und Sprache im Königreich B. (in den "Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde", Bd. 2, Stuttg. 1887); Leroy, Géographie génerale de la Belgique (Namur 1889); Penck, Das Königreich B. (in Kirchhoffs "Länderkunde von Europa", Bd. 2, Wien 1889); Baedeker, B. und Holland (20. Aufl., Lpz. 1894); Annuaire statistique de la Belgique (amtlich, erscheint jährlich).

Geschichte. 1) Ältere Geschichte bis zur Februarrevolution 1830. An der Grenze von Gallien und Germanien bildeten zur Römerzeit die südl. Niederlande, unter dem Namen Gallia belgica, einen Teil Galliens. Ihre Bevölkerung war aus kelt. und einigen german. Stämmen gemischt; während die der nördl. Niederlande ausschließlich germanisch war. Unter der fränk. Herrschaft ward das german. Element im 5. und 6. Jahrh. auch in den südl. Gebieten vorherrschend. Im Vertrage von Verdun (843) fiel das spätere Westflandern und Artois an Karl den Kahlen, die übrigen niederländ. Gebiete dagegen an das Reich Lothars. Auch Lothar teilte das Reich unter seine Söhne. Nach dem Ausgange eines derselben, Lothars II., kam dessen Reich (Lothringen und Friesland), welches den größten Teil der spätern Niederlande umfaßte, infolge des Vertrags von Mersen (870) an Deutschland und blieb dabei mit Ausnahme der Zeit von 9l1 bis 924. Seit der Auflösung des karolingischen Reichs breitete sich bis Ende des 11. Jahrh. das Lehnwesen immer mehr aus. Die einzelnen südl. Provinzen wurden Herzogtümer oder Grafschaften. Die Grafschaft Flandern, die vor allen durch Gewerbe und Handel an Macht und Reichtum zunahm, verteidigte in langem Kampfe ihre Selbständigkeit gegen die Verschmelzung mit Frankreich. Sie kam nach dem Aussterben des Mannsstammes der flandr. Grafen (1384) an das Haus Burgund, das 1406-73 durch Heirat, Erbschaft, Kauf und Vertrag auch fast alle andern niederländ. Provinzen vereinigte, nachdem schon 1288 die brabant. Herzöge durch die Vereinigung Limburgs mit Brabant den Grund zu einer ausgedehntern Herrschaft gelegt hatten. Die burgund. Regenten verfolgten den Plan der Gründung eines mächtigen Zwischenstaates zwischen Deutschland und Frankreich und bekämpften im Innern den demokratischen Geist der rasch aufblühenden Städte. Philipps Sohn, Karl der Kühne, unterlag aber in den Kämpfen mit Schweizern und Lothringern. Nach seinem Tode 1477 verlor seine Tochter Maria Burgundien an Frankreich, die übrigen burgund. Besitztümer, darunter die Niederlande, kamen durch ihre Heirat mit Maximilian I. an das Haus Österreich. Maximilians Enkel, Karl V., erreichte, was die Burgunder angestrebt hatten; Flandern und Artois wurden der Oberlehnsherrlichkeit Frankreichs enthoben und 1548 mit den übrigen Niederlanden zu dem sog. Burgundischen Kreis vereinigt, der nur in sehr lockerm Zusammenhang mit dem Deutschen Reiche blieb. (S. Niederlande.)

Mit der Thronentsagung Karls V. (1555) fielen sämtliche Niederlande an Philipp II. und sollten fortan nach Primogeniturrecht mit Spanien vereinigt bleiben. Kaum hatte der Friede von Cateau-Cambresis 1559 den Angriffen Frankreichs ein Ziel gesetzt, als die religiösen Bewegungen der Reformation und die despotischen Eingriffe Philipps in die Rechte der Stände und Provinzen den langen Bürgerkrieg entzündeten, der mit der Unabhängigkeit der nördl. Niederlande endete, während in den südlichen, in B., mit der Herrschaft Spaniens auch die des Katholicismus behauptet und befestigt wurde. Für kurze Zeit ward B. durch die Cession Philipps II. 1598 an seine Tochter Isabella und deren Gemahl, Erzherzog Albrecht, ein selbständiges Reich. Es geschah manches unter dieser Regierung für die Ordnung der innern Zustände, wie z. B. durch die Sammlung der die Justizpflege betreffenden Verordnungen in dem 1611 publizierten Édit perpétuel, sowie für Hebung der durch die Politik Philipps II. zerrütteten Industrie. Die Ehe Albrechts blieb kinderlos, und so fiel B. nach Albrechts Tode (1621) an Spanien zurück, wurde in den Verfall dieser Monarchie hineingerissen und in den Kriegen gegen Frankreich und Holland den ersten Angriffen bloßgestellt. Meist auf B.s Kosten ward der Friede erkauft. Im Pyrenäischen Frieden von 1659 unter Philipp IV. kamen die Grafschaft Artois, Diedenhofen und andere Gebiete an Frankreich. Neue Eroberungen der Franzosen, anerkannt durch den Frieden von Aachen von 1668, rissen Lille, Charleroi, Oudeuaarde, Kortrijk, Touruai ab, die zwar teilweise im Nimwegener Frieden (1679) an B. zurückfielen, wogegen dieses aber andere Gebietsteile mit Valenciennes, Nieuport, Cambrai, St.Omer, Ypern, Charlemont verlor und im Ryswijker Frieden von 1697 nur teilweise wiedererhielt. Nach dem Abschlusse dieses Vertrags suchte die Regierung dem gesunkenen Wohlstande durch eine neue Zollgesetzgebung sowie auf andere Weise aufzuhelfen und namentlich dem Nachteile der im Interesse Hollands beschlossenen Schließung der Schelde durch Anlage von Kanälen zu begegnen. Allein diese Verbesserungen blieben infolge des langwierigen Spanischen Erbfolgekrieges ohne Erfolg. Durch den Utrechter Frieden 1713 kam B. an Österreich, das jedoch im sog. Barrieretraktat (s. d.) 1715 den holländ. Generalstaaten ein Besatzungsrecht in den wichtigsten Festungen an der franz. Grenze nebst andern Befugnissen einräumte, namentlich auch die fortwährende Schließung der Schelde anerkannte. Auch die 1722