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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Belgien (Geschichte seit 1865)

mission wollte 30 Monate) und das Jahreskontingent anstatt 10 000 Mann 12 000 (die Kommission forderte 13 000) betragen sollte. Dies ward von beiden Kammern (April 1868) angenommen. Es kam nicht zur Einführung der allgemeinen Dienstpflicht; nur wurde durch ein neues Gesetz (5. Juni 1870) die Stellvertretung in der Armee schwieriger gemacht. Das auf Grund dieses Gesetzes aufgestellte Kriegsbudget belief sich auf nahezu 37 Mill. Frs.

Auch die Bestrebungen der radikalen Partei, das Elementarschulgesetz von 1842 einer Revision zu unterziehen und die durch dasselbe dem Klerus gewährleistete Mitwirkung an der Leitung des Volksschulunterrichts auf das notwendigste Maß zurückzuführen, fanden anfangs bei dem Ministerium nur wenig Anklang. Selbst die vom Minister Vandenpeereboom eingerichteten Volksschulen für Erwachsene sollten den Bestimmungen des allgemeinen Schulgesetzes, somit ebenfalls der Aufsicht des Klerus unterworfen werden. Die Mißliebigkeit dieser Maßregel brachte jedoch Uneinigkeit ins Kabinett und bestimmte sowohl Vandenpeereboom wie den Chef des Kabinetts Rogier zum Rücktritt. Jetzt ward Frère-Orban der ausschließliche Leiter desselben. Vandenpeerebooms Nachfolger Pirmez verfügte, daß die genannten Schulen je nach dem Dafürhalten der Gemeindebehörden der Mitwirkung der Geistlichkeit unterworfen oder entzogen werden sollen. Auch in betreff der Wahlreform wurde vom Ministerium nur wenig zu stande gebracht. Es erklärte sich öffentlich gegen das allgemeine Wahlrecht, das auch in den Kammern nur wenig Anklang fand. Außer zwei Gesetzen gegen betrügerische Wahlumtriebe wurde 30. März 1870 ein Gesetz angenommen, wonach in betreff der Wahlen für Provinzial- und Gemeinderäte (denn für die Kammern war im Grundgesetz ausschließlich der Wahlcensus vorgeschrieben) die Steuerquote auf 15 Frs. herabgesetzt wurde für diejenigen, welche sich über den dreijährigen Besuch einer Mittelschule ausweisen könnten. Dieses Gesetz aber kam niemals zur Ausführung.

Der belg. Unabhängigkeit drohten 1866, wie erst 1870 aus den Enthüllungen Bismarcks vollständig klar geworden ist, von der Seite Frankreichs ernstliche Gefahren. Im folgenden Jahre, als die sog. Luxemburger Frage hervortrat, hatte auch B., welches die hinsichtlich Luxemburgs abzuändernden Traktate von 1839 unterzeichnet hatte, an der Konferenz der Mächte teilzunehmen. Während durch den Traktat vom 11. Mai 1807 sämtliche unterzeichnete Mächte sich zur Garantie der Neutralität Luxemburgs verpflichteten, blieb B. als neutraler Staat von dieser Bestimmung ausgeschlossen. Einen ernstern Charakter hatte der zwischen B. und Frankreich im Febr. 1869 ausgebrochene sog. Eisenbahnkonflikt. Ein von der Regierung eingebrachtes Gesetz verfügte, daß künftighin Eisenbahnkonzessionen nur mit Ermächtigung der Regierung abgetreten werden dürfen, und hatte den unmittelbaren Zweck, die Gesellschaft des Grand-Luxembourg zu verhindern, einem bereits vereinbarten Kontrakt gemäß ihre Bahn an die Compagnie de l'Est français abzugeben. Das Gesetz fand in beiden Kammern willige Annahme, veranlaßte aber eine bedenkliche Spannung zwischen den beiden Regierungen. Auf Grund persönlicher Unterhandlungen zwischen der franz. Regierung und dem belg. Finanzminister Frère-Orban wurde die Sache durch ein Protokoll vom 27. April vor eine von beiden Teilen beschickte Konferenz verwiesen. Diese brachte Mitte Juli die Angelegenheit durch die Herstellung eines geregelten, auf einheitliche Tarifsätze zurückgeführten Eisenbahndienstes zwischen der Schweizer und der niederländ. Grenze über B. zu gütlichem Ausgleich. Die Anstrengungen der Katholiken und deren Verbindung mit den Radikalen, sowie die Unzufriedenheit vieler Liberalen mit der Abneigung des Ministeriums gegen mancherlei Reformen bewirkten endlich, nach fast 13jährigem Bestehen, den Fall des Ministeriums Frère-Orban. Die Juniwahlen von 1870 reducierten seine Majorität fast auf Null und nötigten es zum Rücktritt. Am 2. Juli trat ein rein kath. Kabinett an seine Stelle unter Vorsitz des Barons d'Anethan. Der erste Schritt der neuen Regierung war die Auflösung der beiden Kammern und die Anordnung neuer Wahlen (2. Aug.). Durch diese Wahlen erwarb sie eine Majorität von 73 gegen 51 in der Zweiten und von 33 gegen 29 in der Ersten Kammer. Nicht wenig zu diesem fast unverhofften Resultat trug der wenige Tage nach der Bildung des neuen Kabinetts ausgebrochene Deutsch-Französische Krieg bei. Die polit. Fraktion, zu welcher sich die neuen Minister bisher gehalten hatten, erstrebte zwar möglichst starke Verminderung der Militärausgaben; aber der Druck der Umstände nötigte sie, hiervon vorläufig abzusehen, und ihre erste Forderung an die 3. Aug. 1870 eröffneten Kammern war ein Kredit von 15 Mill. Frs. für die durch die Mobilmachung der Armee entstandenen Bedürfnisse. Gleich beim Ausbruch des Krieges hatte B. den beiden kriegführenden Mächten die Mitteilung gemacht, daß es die Neutralität seines Gebietes mit allen Kräften zu schützen gesonnen sei, und dagegen von jeder derselben die Versicherung erhalten, daß auch sie diese Neutralität so lange achten werde, als sie von der Gegenpartei nicht verletzt würde. Überdies nahm England B. noch in seinen besondern Schutz, indem es durch einen mit Deutschland und Frankreich abgeschlossenen Vertrag vom 9. Aug. der Aufrechthaltung der belg. Neutralität eine neue Garantie gab. Während des Krieges hat B. die Pflichten der Neutralität in loyaler Weise beobachtet. Etwa 80 000 Mann belg. Truppen standen an den Grenzen und entwaffneten sofort alle franz. Flüchtlinge, die darauf in B. interniert wurden; die Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial wurde verboten.

Hinsichtlich der innern Politik stellte die neue Regierung zuvörderst an der Stelle des noch nicht ausgeführten Gesetzes vom 30. März 1870 einen Gesetzentwurf über die Wahlreform auf, wonach hauptsächlich der Census für die Kommunalwahlen durchgängig auf 10, für die Provinzialwahlen auf 20 Frs. herabgesetzt wurde; 12. Juli 1871 wurde der Entwurf zum Gesetz. Die Ernennung des bei den Langrandschen Bankinstituten kompromittierten Exministers de Decker zum Gouverneur von Limburg brachte das Kabinett d'Anethan zu Falle. Auf stürmische Debatten, welche dieselbe in der Kammersitzung vom 23. Nov. 1871 hervorgerufen hatte, folgten in Brüssel tumultuarische Straßenkundgebungen, welche mehrere Tage dauerten und schließlich, als auch der freiwillige Rücktritt de Deckers nichts fruchtete, den König veranlaßten, seine Minister zu entlassen. Es folgte nun (7. Dez.) das Kabinett de Theux-Malou (der Conseilpräsident Graf de Theux starb aber 1874), welches vorzugsweise bemüht war, allen aufregenden Parteifragen auszuweichen und namentlich die freundschaftlichen