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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Belgien (Geschichte seit 1865)

bevor die Beratung zu Ende geführt war, auf Geheiß des Königs die Kammern geschlossen, und das Ministerium trat nach den nächsten Gemeinderatswahlen, die einen Protest des Volks gegen das sog. Klostergesetz bedeuteten, 30. Okt. 1857 zurück.

Das nun gebildete liberale Kabinett, abermals mit Rogier und Frère-Orban an der Spitze, schritt sofort zur Auflösung der Zweiten Kammer (10. Dez.), infolge deren das Verhältnis der Liberalen zu den Katholiken von 45 zu 63 auf 70 zu 38 abgeändert wurde. Bis 1870 hielt die liberale Regierung aus. In der ersten Zeit ihrer Verwaltung bereitete die Frage der Neubefestigung Antwerpens große Schwierigkeiten; am meisten von der Seite der Stadt Antwerpen, welche ihre besondern Interessen dadurch gefährdet hielt. Nachdem ein erster Antrag verworfen war, wurde ein zweiter eingebracht, welcher die von den Antwerpener Deputierten gewünschte große Enceinte soviel wie möglich berücksichtigte und nach stürmischer Debatte (23. Aug. 1859) mit 57 gegen 42 Stimmen und 7 Stimmenthaltungen angenommen wurde. Doch war dieses Gesetz wegen der fortwährenden Opposition schwierig auszuführen.

Eine der wichtigsten, vom Finanzminister Frère bewerkstelligten Reformen war die Aufhebung der sog. Octrois communaux oder Stadtzölle (Gesetz vom 18. Juli 1860). Der dadurch für die städtischen Einnahmen erwachsende Ausfall wurde durch Gründung eines Kommunalfonds gedeckt, zu dessen Unterhaltung staatliche Mittel bewilligt wurden. Auch wurde 1863 der durch den Friedensschluß mit Holland zu Gunsten des letztern stipulierte Scheldezoll abgelöst. B. übernahm die Zahlung eines Drittels der dafür mit Holland vereinbarten Summe (36 278 566 Frs.), die übrigen seefahrenden Staaten den Rest. Trotzdem konnte doch das Ministerium sich rühmen, die Staatsschuld innerhalb der letzten 6 Jahre nur um 45 Mill. vermehrt, die Steuern und Abgaben fast unverändert gelassen zu haben. Das Gesetz vom 4. Juni 1861, welches dem franz. Golde den gesetzlichen Kurs einräumte und das von der Initiative der Kammer ausgegangen war, hatte den Finanzminister Frère bewogen, seine Entlassung einzureichen. Doch kehrte er 27. Okt. 1861 auf seinen Posten zurück. Zu gleicher Zeit trat auch für den aus persönlichen Rücksichten ausgeschiedenen Minister des Äußern, Baron de Vrière, der bisherige Minister des Innern, Rogier, ein, der seinerseits durch A. Vandenpeereboom ersetzt wurde.

Auch Konflikte mit der Geistlichkeit konnten dieser liberalen Regierung nicht erspart bleiben. Große Aufregung verursachte in den ultramontanen Kreisen die Anerkennung des Königreichs Italien 1861, noch mehr der Gesetzentwurf betreffend die Verwaltung der Studienstiftungen, die zu Gunsten der seit 1835 aufgehobenen Staatsuniversität Löwen (an deren Stelle eine private katholische gekommen war) erlassen waren; diese sollten unter Oberaufsicht des Staates gestellt werden. Zugleich trat damals bereits die Partei der radikalern Liberalen auf und gewann die flamändische Bewegung, welche für die Rechte der niederländ. Sprache eintrat und litterarisch sich eng an die nördl. Niederlande anschloß, bedeutenden Einfluß. Die Wahlen von 1861 ließen dem Kabinett noch eine Majorität von 18 Stimmen übrig; die von 1863, infolge des Abfalls von Antwerpen wegen des Festungsbaues, drückten sie auf 6 herab. Als eine Neuwahl in Brügge noch weitere Verluste ergab, reichten die Minister 16. Jan. 1864 ihre Entlassung ein, die jedoch der König nicht annahm. Bei Wiedereröffnung der Session 31. Mai beantragte der Abgeordnete Nothomb ein Mißtrauensvotum gegen die Minister, das 18. Juni mit 57 gegen 56 Stimmen verworfen wurde. Als jedoch 30. Juni der liberale Abgeordnete Orts einen Gesetzentwurf einbrachte, der eine neue, der Vermehrung der Bevölkerungszahl entsprechende Verstärkung der Volksvertretung verlangte, brach der Sturm los. Die fast schon in den Besitz der Majorität gelangte klerikale Opposition sah in dem Antrage mit Recht die ausdrückliche Absicht einer Verstärkung ihrer Gegner und erklärte, sich an den Verhandlungen nicht länger beteiligen zu wollen, wenn die Regierung jenen Entwurf unterstütze. Da dies dennoch geschah, zog sich die Rechte zurück, so daß die Kammer beschlußunfähig wurde. Am 13. Juli erfolgte die Auflösung der Kammer. Der Senat hatte kurz vorher dem Ministerium ein Vertrauensvotum mit 29 gegen 22 Stimmen erteilt. Die Wahlen (11. Aug.) ergaben eine Majorität von 12 Stimmen für die liberale Regierung.

In der neuen, auf den 23. Aug. 1864 zu außerordentlicher Sitzung berufenen Kammer wurde die Kreditforderung von 5½ Mill. Frs. zur Vollendung des Festungsbaues in Antwerpen nur mit 54 Stimmen gegen 48 bewilligt. Erst jetzt nach schweren parlamentarischen Anstrengungen konnte das Gesetz, betreffend die Studienstiftungen, die sog. "Loi despoliation" durchgebracht werden (19. Dez. 1864), dessen Ausführung bald dem entschiedensten Gegner des Klerikalismus, Advokat Bara, Deputierten von Tournai, übertragen ward, der an der Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Justizministers Tesch ins Kabinett trat (l2. Nov. 1865). Infolgedessen verwarf dann die Rechte (6. Dez.) das Budget des neuen Kabinettsmitgliedes.

3) Unter Leopold II. seit 1865. Am 10. Dez. 1865 starb Leopold I., dessen umsichtiger Staatsführung B. seine polit. und materielle Entwicklung zum großen Teil verdankte. Ihm folgte sein ältester Sohn, Leopold II. (s. d.), der am 17. Dez. den Eid auf die Verfassung ablegte. Dessen einziger Sohn Leopold starb 22. Jan. 1869. Eventueller Thronfolger ist daher der Bruder des Königs, Philipp, Graf von Flandern. Leopold II. ließ die Minister in ihren Ämtern und bald entbrannte der Streit der Parteien wieder, wobei die konservativ-liberalen Minister es nicht nur mit der Rechten, sondern auch mit jener immer dringender werdenden äußersten Linken der jungen Liberalen zu thun hatten. Letztere betrieb mit zunehmendem Eifer ihre Bestrebungen auf Reform der Wahlgesetze (wobei die Katholiken sie aus taktischen Rücksichten unterstützten), ferner auf Abschaffung des Volksschulgesetzes von 1842, namentlich aber auf Verminderung der Militärausgaben. Aber der Deutsche Krieg von 1866 zeigte die Notwendigkeit eingreifender Neuerungen in der Bewaffnung und der Verfassung des Heers und somit erhöhter Kriegsausgaben. Zur Beratung über die erforderlichen Heeresreformen wurde im Dez. 1866 vom Kriegsminister General Goethals eine besondere, aus Offizieren und Mitgliedern der beiden Kammern bestehende Kommission eingesetzt. Als das Kabinett die Beschlußnahmen derselben nur teilweise genehmigte, trat der Kriegsminister zurück; sein Nachfolger war der General Renard. Dieser brachte ein Gesetz ein, dessen wichtigste Bestimmungen waren, daß die Präsenzzeit 27 Monate dauern (die Kom-^[folgende Seite]