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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Belgien (Geschichte seit 1865)

der (für den im Juli 1891 de Burlet eintrat), Justizminister wurde Lejeune. Wiederum im Interesse der Arbeiter wurde 5. Mai 1888 ein Gesetz angenommen zur Verschärfung der Regierungsaufsicht über gefährliche, ungesunde und unpassende Werkstätten, und auch die Flamländer thaten einen neuen Schritt zu ihrem Ziel, als in einem Gesetz vom 6. Mai 1888 über die Beförderung zum Offiziersrang und über den Militärunterricht verordnet wurde, daß vom 1. Jan. 1892 an bei den Prüfungen der Offiiersaspiranten die elementare und praktische Kenntnis des Niederländischen ebenso sehr in Betracht kommen soll wie die Kenntnis des Französischen.

Bei den Neuwahlen Juni 1888 erhielt die Regierung in der Abgeordnetenkammer eine Mehrheit von 97 Stimmen gegen 41 Liberale, im Senat eine von 50 gegen 19. Nach langen Beratungen wurde 30. Dez. ein Gesetzentwurf des Antwerpener Abgeordneten Cooremans zu einem weniger beschränkten Gebrauch des Vlämischen als Gerichtssprache angenommen. Bei der Einleitung eines umfassenden Gerichtsverfahrens gegen zahlreiche Aufwiegler der Arbeiterbevölkerung ergab sich, daß der Sicherheitsdienst sich zweier agents provocateurs bedient hatte, und einer derselben, Pourbaix, erklärte sogar, in der engsten Beziehung zu dem Ministerium gestanden zu haben. Darüber kam es in der Abgeordnetenkammer wiederholt (Mai und Juli 1889) zu deftigen Scenen zwischen dem Ministerium und der Opposition, und als infolge der Verurteilung jener Agenten der Chef des Sicherheitsdienstes entlassen wurde, beschuldigte die Opposition die Regierung, daß sie diesen für ihre eigenen Vergehen als Sündenbüßer eintreten ließe.

Am 16. Jan. 1890 wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher 2 Mill. Frs. aus der Staatskasse anweist zur Gründung eines Versicherungsfonds für Unglücksfälle bei der Arbeit, gestiftet aus Anlaß des 25jährigen Regierungsjubiläums König Leopolds II. Der König selbst hatte diese Form der nationalen Ehrenbezeigung vorgeschlagen; Juli 1890 wurde der Gesetzentwurf genehmigt, das Fest begangen. Am 18. Nov. 1889 war in Brüssel ein internationaler Kongreß gegen die Sklaverei zusammengetreten. Auf ihm wurde Juli 1890 der Kongostaat ermächtigt, mit Abänderung der Berliner Stiftungsakte vom 20. Febr. 1888, durch die absoluter Freihandel stipuliert wurde, durch Einfuhrzölle sich die nötigen Mittel zur Unterdrückung der Sklaverei im Kongogebiete zu verschaffen. Lange aber hatte man mit dem Widerstand Hollands zu kämpfen, welches in jenem Gebiete bei weitem den ausgebreitetsten Handel hat. Als dieses aber bei keiner der übrigen Mächte Unterstützung fand, trat es 1. Jan. 1891 der neuen Konvention bei. Unterdes war auch der belg. Staat direkt zum Kongostaate in Beziehung getreten. Infolge des Gesetzes vom Juli 1890 machte B. jenem Staate eine zinsfreie Anleihe von 25 Mill. Frs., von denen 5 Mill. sofort und dann 10 Jahre lang jährlich 2 Mill. vorgestreckt werden sollten. Nach Erfüllung dieses Termins ist B. berechtigt, den Kongostaat zu annektieren.

Inzwischen hatten auch im Juni 1890 Neuwahlen für Kammer und Senat stattgefunden, unter ungünstigen Vorzeichen für die Regierung wegen der höchst kompromittierenden Enthüllungen eines entlassenen Beamten des Ministeriums des Äußern, Georges Nieter. Dieser, verklagt wegen betrüglicher Entziehung wichtiger Archivstücke, hatte sich nach Paris geflüchtet und machte von dort aus bekannt, daß für die belg. Armee höchst kompromittierende Artikel an das Pariser "Journal des Débats" von ihm auf Befehl des Ministers des Äußern, Fürsten von Caraman-Chimay, geschrieben und eingesandt worden wären, um dadurch die Opposition gegen die Erhöhung des Kriegsbudgets zu beschwichtigen. Die Regierung, in der Kammer hart bedrängt, konnte nicht alles leugnen, und der radikale Abgeordnete Janson machte sich als Rechtsbeistand Nieters sogar anheischig, zu beweisen, daß auch an andere Zeitungen derartige Mitteilungen gemacht worden seien. Am 30. Juli aber wurde der Prozeß infolge richterlichen Urteils niedergeschlagen.

Dennoch wurde die Stellung des klerikalen Kabinetts durch die Wahlen noch befestigt. Dieser Ausgang der Wahlen machte sofort wieder den alten Gedanken an Wahlreform rege. Im Aug. 1890 fand in Brüssel eine großartige Massendemonstration für das allgemeine Wahlrecht statt. Im Nov. 1890 brachte der radikale Abgeordnete Janson in diesem Sinne einen Gesetzentwurf ein; er wurde dem centralen Ausschuß überwiesen. Seine Beratungen zogen sich bis 1892 hin, da außer dem unbeschränkten Wahlrecht die verschiedensten Wahlsysteme zum Vorschlag kamen.

Inzwischen wurden die mit Deutschland und Österreich geschlossenen Handelsverträge 30. Jan. 1892 in beiden Kammern angenommen. Am 3. Febr. brachte nun die Regierung ihrerseits einen Gesetzentwurf zur Verfassungsrevision ein, der sich nicht auf eine Erweiterung des Wahlrechts beschränkte, sondern noch andere Verfassungsbestimmungen betraf und namentlich die Einführung eines königl. Referendums vorschlug, d. h. des Rechts des Königs, über wichtige Gesetzentwürfe eine direkte Volksabstimmung anzuordnen. Die meisten Bestimmungen nahm die Kammer 10. Mai an, doch hatten diese Abstimmungen bloß die Bedeutung einer Erklärung über die Revisionsbedürftigkeit, da über Verfassungsänderungen endgültig nur neu zu wählende konstituierende Kammern beschließen konnten.

Nach Auflösung der Kammern (23. Mai) fanden 14. Juni die Neuwahlen statt, bei denen die Klerikalen erhebliche Verluste erlitten und die zu Verfassungsänderungen nötige Zweidrittelmehrheit in der Deputiertenkammer wie im Senat einbüßten. Am 12. Juli wurden die konstituierenden Kammern eröffnet. Sie wählten zur Beratung der Verfassungsrevision zwei gesonderte permanente Ausschüsse; diese lehnten die Jansonschen Anträge ab, und Regierung, Klerikale und Gemäßigt-Liberale einigten sich über ein aus Hausstands- und Fähigkeits-Wahlrecht gemischtes System, was innerhalb der liberalen Partei zu einem Bruch zwischen den Anhängern des allgemeinen Wahlrechts unter Janson und den gemäßigten Liberalen (Doktrinär-Liberalen) unter Bara und Frère-Orban führte. Auf Grund dieser Einigung legte die Regierung den 8. Nov. wieder zusammengetretenen Kammern 25. Dez. einen neuen Entwurf vor. Erst 28. Febr. 1893 begannen in beiden Kammern die Debatten über die Verfassungsänderung. Am Tage vorher aber fand in Brüssel ein von der radikalen Partei veranstaltetes Referendum über das Wahlrecht statt, bei dem sich eine überwältigende Mehrheit für das mit 21 Jahren beginnende allgemeine Stimmrecht erklärte. Als trotzdem die Kammer 11. April außer dem Jansonschen und dem Regierungsantrag auch alle übrigen