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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Belgien (Geschichte seit 1865)

Volksschuleinrichtung und was damit zusammenhing von Grund aus zu zerstören. Gleich beim Beginn der parlamentarischen Session trat es mit einer bezüglichen Gesetzesvorlage hervor. Dieser gemäß sollten die Gemeinden der Verpflichtung, selbst Schulen zu unterhalten, enthoben sein, insoweit sie anstatt dieser freie, d. h. die von der Geistlichkeit errichteten, Schulen adoptierten, d. h. als öffentliche anerkannten. Infolge dieses von den Kammern angenommenen Schulgesetzes vom 20. Sept. 1884 waren Ende 1885 bereits von den 1933 kraft des aufgehobenen Gesetzes bestehenden Schulen 877 beseitigt (dazu kamen noch 228 Kindergärten und 1079 Schulen für Erwachsene), hingegen 1465 Klosterschulen (mit 2758 Mönchen und Nonnen) adoptiert; 5316 frühere Lehrer waren von Gehaltsverminderung betroffen, 880 entlassen und mit Wartegebühr abgefertigt.

Die zweite Sorge des Ministeriums war die Wiederherstellung der diplomat. Beziehungen zum Römischen Stuhl. Nach wenigen Wochen befand sich wieder ein päpstl. Nuntius in Brüssel. Dieser Umschwung der polit. Lage, besonders das Schulgesetz, rief im liberalen Lager eine gewaltige Erregung hervor. Am 31. Aug. wurde von liberalen Vereinen aus dem ganzen Lande in den Straßen Brüssels unter dem Vorwande, dem König eine Adresse gegen das neue Schulgesetz zu überreichen, ein Umzug veranstaltet, der den Gegnern die Lebenskräftigkeit der geschlagenen Partei in imponierender Weise zum Bewußtsein bringen sollte. Als die Katholiken acht Tage darauf dieser polit. Kundgebung ebenso massenhaft die ihrige entgegensetzten, kam es zu Konflikten, welche den Umzug nicht zum Abschluß kommen ließen. Die Aufregung, die diese Ereignisse überall hervorgerufen, die Erbitterung namentlich, welche das allzu übermütige Gebaren der Minister Jacobs und Woeste selbst bei gemäßigten Katholiken erregt hatte, und der Umstand, daß die Gemeinderatswahlen vom 19. Okt. zu Gunsten der Liberalen ausfielen, veranlaßten den König, die genannten Minister und, auf dessen eigenen Wunsch, den Kabinettschef Malou zu entlassen. Vom 16. Okt. ab waren die verschiedenen Portefeuilles also verteilt: Ministerpräsidium und Finanzen Beernaert, Inneres Thonissen, Auswärtiges Fürst von Caraman-Chimay, Justiz De Volder, Ackerbau, Gewerbe und öffentliche Arbeiten de Moreau, Eisenbahnen u. s. w. Vandenpeereboom, Krieg General Pontus.

Die legislative Thätigkeit während der beiden Sitzungsperioden 1884/85 und 1885 86 war zwar häufig durch heftige Ausbrüche der Parteileidenschaft in Kulturkampfangelegenheiten aufgehalten, bot jedoch wenig Erhebliches dar. Hervorzuheben ist die einstimmige Annahme der Generalakte der Berliner Afrikanischen Konferenz, sowie der Beschluß der Kammern 1885, dem König Leopold II. die gewünschte Ermächtigung zur Annahme des Titels "Souverän des Kongostaates" zu erteilen. Leopold ernannte den Afrikareisenden Stanley zum Gouverneur dieses Staates und setzte ein besonderes Ministerium für denselben ein, das seinen Sitz in Brüssel hatte und unter dem Präsidium des Obersten Strauch stand. Eine Weltausstellung fand 1885 in Antwerpen statt.

Im März 1886 kam es unter dem Einfluß socialistischer Agitationen und infolge einer durch die ungünstigen Zeitumstände verursachten Herabsetzung des Lohnes in den industriellen Centren des Landes, Lüttich, Charleroi u. s. w., zu Kundgebungen der arbeitenden Klasse gegen die Arbeitgeber, welche mehrfach zu Plünderungen und Zerstörung von Eigentum führten, und obgleich die Ruhe militärisch wiederhergestellt wurde, so fand die Regierung sich doch einer Arbeiterfrage gegenübergestellt, welche sich nicht mehr einfach ignorieren ließ. Seit den Unruhen von 1886 kehrten die Streiks und aufrührerischen Bewegungen unter den Arbeitern unaufhörlich wieder. Schon 14. Juni 1886 wurde in Brüssel ein Arbeiterkongreß abgehalten; 15. Aug. fand daselbst ein großer, ruhiger Umzug der Socialisten statt. Indessen hatte die Regierung schon 16. April eine königl. Untersuchungskommission eingesetzt, welche sich auf das genaueste über die socialen Verhältnisse, die Beschwerden und Forderungen der Arbeiter unterrichten sollte. Auch brachte die Regierung bereits Mai 1886 Gesetzentwürfe ein über bessere Beaufsichtigung der Fabrikation, über Verkauf und Versendung von Explosionsstoffen und über Entschädigung der durch die Unruhen Benachteilten mit 1 Mill. Frs.

Inmitten aller dieser Wirren machte die vläm. Bewegung, der es zu gute kam, daß das Kabinett der Stütze der flandr. Klerikalen nicht entbehren konnte, wiederum eine friedliche Eroberung: 8. Juni 1886 wurde eine königliche vläm. Akademie für Sprache und Litteratur errichtet.

Nachdem die Regierung durch die Neuwahlen vom Juni 1886 wieder gestärkt worden war, trat sie bei der Eröffnung der Kammern 9. Nov. auf Grund der durch die Untersuchungskommission vermittelten Erkundigungen mit einem ganzen Programm socialpolit. Gesetzgebung auf. Indem die Thronrede dies verkündigte, stellte sie zugleich hinsichtlich der wegen der Unruhen verurteilten Arbeiter königl. Gnadenakte in Aussicht, wie denn auch wirklich 468 Verurteilte begnadigt worden sind. Noch in derselben Kammersitzung brachte der Abgeordnete Graf d'Oultremont einen Gesetzentwurf zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ein, und die Notwendigkeit einer tüchtigen Heeresverfassung machte sich auch für B. stark fühlbar, als im Frühjahr 1887 ein Krieg zwischen Deutschland und Frankreich ernstlich drohte, in welchen B. leicht mit hineingerissen werden konnte. Schon im Febr. 1887 faßte die Regierung den Plan zur Befestigung der Maaslinie, was jedoch einen Bruch mit dem bisherigen System der auf Antwerpen sich konzentrierenden Landesverteidigung mit einschloß und besonders von den Liberalen lebhaft bekämpft wurde. Doch wurden Juni 1887 die erforderlichen Kredite bewilligt; 14. Juli wurde zwar der Antrag des Grafen d'Oultremont verworfen, doch erkannte die Regierung die Notwendigkeit einer Heeresreform an. Große Aufregung rief noch der als Hungergesetz (Loi famine) bezeichnete Gesetzentwurf zur Erhebung einer Einfuhrsteuer auf Fleisch und Vieh hervor, welcher dennoch angenommen und 18. Juli vom Könige bestätigt wurde.

In betreff der Arbeiterfrage wurden im Aug. 1887 drei Gesetze durchgebracht, eins, welches Schiedsgerichte zur Vermittelung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern einsetzte, eins, welches die Lohnzahlung regulierte und besonders die Zahlung in Geld verordnete, eins durch welches das Recht, den Lohn mit Beschlag zu belegen, eingeschränkt wurde. Zugleich wurde ein Gesetz gegen Aufreizung anderer zu verbrecherischen Thaten angenommen. Am 24. Okt. 1887 trat der Minister des Innern, Thonissen, zurück; an seine Stelle trat der Justizminister de Vol-^[folgende Seite]