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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bern (Kanton und Stadt in der Schweiz)

Industrie, Gewerbe, Handel. Ein 350 m langer Schwellendamm zweigt von der Aare einen Kanal für den Betrieb der städtischen Wasserwerke und des Elektricitätswerkes ab. Die Fabriken liefern Woll-, Seiden- und Baumwollwaren, Maschinen, mathem. und physik. Instrumente, Schokolade u. s. w. Der Handel wird durch die Kantonalbank, die Hypothekarkasse und andere Geld- und Kreditanstalten gefördert. Bedeutend sind auch die beiden Messen und die Vieh- und Pferdemärkte. Die Stadt wird der Länge nach von W. nach O. von einer durch komprimierte Luft getriebenen Straßenbahn durchzogen, hat eine Drahtseilbahn vom alten Bundesrathaus hinab nach Aarziehle und elektrische Straßenbeleuchtung.

Die Umgebung der Stadt ist ungemein anmutig; hohe schattige Baumgänge führen nach vielen Richtungen zu den herrlichsten Fernsichten; die schönsten und besuchtesten Punkte sind das Schänzli, die Enge, in deren Nähe der Hirschgarten liegt, und der Gurten (860 m), dessen Gipfel ein Panorama der Hochebene bis zum Jura und den Alpen, vom Pilatus bis zu den Savoyer Bergen gewährt.

Geschichte des Kantons und der Stadt. Zahlreiche Funde beweisen, daß das jetzt bernische Gebiet schon in prähistor. Zeit und im Altertum bewohnt war. Nach dem Sturze der röm. Herrschaft wurde es von Alamannen und in den westl. Grenzstrichen von Burgundern besiedelt. 534 kam das Land unter fränk. Herrschaft, 888 an das zweite burgund. Königreich und mit diesem 1032 an das Deutsche Reich, von dem seit 1127 die Herzöge von Zähringen (s. d.) das Rektorat über Burgund zu Lehn trugen. Berthold V. gründete 1191 auf Reichsboden die Stadt B. als festen Platz zur Sicherung der Zähringer Herrschaft gegen den burgund. Adel. Durch den Tod Bertholds und das Aussterben der Zähringer 1218 erlangte B. Reichsfreiheit, und damit begann seine Blüte. Der kleine Adel und die freien Bauern der Umgegend, Klöster und Stifte, benachbarte Städte und Landschaften bewarben sich um den Schirm oder das Bündnis der Stadt. Diese ergab sich 1255 den Grafen von Kyburg und Savoyen, erhielt aber 1267 ihre Freiheit wieder. Wegen Steuerverweigerung hatte B. 1288 zwei Belagerungen durch Rudolf von Habsburg zu bestehen; sein Sohn Rudolf schlug 1289 die Berner vor der Stadt. Durch die Siege am Dornbühl 1298 und bei Laupen 1339 brach es mit Hilfe der Waldstätte die Macht des burgund. Adels und der mit diesem verbündeten Stadt Freiburg. 1353 trat es dem Bunde der Eidgenossen bei; 1375 schlug es die Gugler unter Ingelram von Coucy zurück. Ruhmvollen Anteil nahm es 1474-77 an den Kriegen gegen Herzog Karl von Burgund und 1499 gegen Kaiser Max. Seine staatskluge und kräftige Politik war beständig auf Vergrößerung des eigenen Gebietes durch Eroberung oder Kauf von den verarmten Dynasten und auf Erweiterung der Eidgenossenschaft durch neue Bündnisse gerichtet. B. eroberte 1415 den Aargau bis zur Reuß; 1536 entriß es den Herzögen von Savoyen die Waadt (s. d.), und sein Gebiet erstreckte sich nun von den Quellen bis fast zur Mündung der Aare, von den Grenzen Savoyens und Hochburgunds bis zu den Waldstätten. Bei der Reformation, die B. 1528 annahm und auch in der neu eroberten Waadt einführte, vermehrte es das Staatseigentum durch die Säkularisation von Klöstern und Stiften und nahm seitdem neben Zürich, an dessen Seite es in den Religionskriegen von 1656 und 1712 focht, die erste Stelle in der Eidgenossenschaft ein. (S. Schweiz.)

Ursprünglich herrschte in B. mehr demokratische Rechtsgleichheit. Die Regierung bestand bis 1798 aus dem Schultheißen, dem Kleinen Rat, dem Rat der Zweihundert (1294 eingeführt) und der gesamten Bürgerschaft, die sich in vier Quartiere gliederte unter je einem den vier ersten Handwerkergesellschaften entnommenen Venner (Bannerträger) und Steuereinzieher. Das erkaufte und eroberte Land trat der Stadt gegenüber in ein Unterthanenverhältnis und wurde durch Landvögte aus städtischen Geschlechtern regiert. Die Erwerbung des Bürgerrechts wurde vom 16. Jahrh. an erschwert, die Zahl der regimentsfähigen Geschlechter 1790 auf ein Minimum von 76 festgesetzt. Aber auch innerhalb dieser Geschlechter gab es wieder verschiedene Abstufungen ("Regierende" und "Nichtregierende"). Der Rat der Zweihundert galt als der eigentliche Souverän. Er ergänzte sich selbst, immer ausschließlicher aus dem engen Kreise der "patricischen" Familien; so machte sich der Absolutismus des 17. Jahrh. auch hier geltend, und die Regierung wurde oligarchisch. Der Staatshaushalt war wohlgeordnet, die Verwaltung im allgemeinen milde und gerecht, der Wohlstand namentlich unter der Bauernschaft beträchtlich; Militärwesen, Straßenwesen und öffentliche Sicherheit standen nach damaligen Begriffen auf hoher Stufe. Dagegen wurden der öffentliche Unterricht, Handel und Gewerbe vernachlässigt. Der Mangel an polit. Rechten der Landschaft, der Druck des oligarchischen Regiments weckten trotz der materiellen Wohlfahrt namentlich in den Municipalstädten und im Waadtland, aber auch in der Hauptstadt große Unzufriedenheit. Zwar gelang es der Regierung, die Freiheitsbestrebungen des Landvolks im Bauernkriege von 1653 blutig zu unterdrücken, und der Versuch des Majors Davel (s. d. und Waadt) 1723, die Waadt von B. loszureißen, blieb ebenso erfolglos wie die Verschwörung Sam. Henzis (s. d.) 1749 zum Sturz der Regierung; aber den Stürmen der Französischen Revolution konnte das Staatsgebäude nicht widerstehen. Im Aargau und dem Waadtland entstanden Unruhen, im Jan. 1798 fiel die Waadt von B. ab; die Truppen der Französischen Republik rückten ins Land und zogen 5. März, nach tapferer Gegenwehr des bernischen Heers (gleichzeitig Sieg bei Neuenegg und Niederlage am Grauholz), in die Hauptstadt ein, der sie ungeheure Brandschatzungen auflegten und den großen Staatsschatz wegnahmen. Das Gebiet des Staates zerfiel nun unter der ganz unhaltbaren Helvetischen Republik (s. d.) in die Kantone Waadt, Aargau, B. und Oberland; 1802 entschied der "Necklikrieg" den Sieg der Föderalisten über die Unitarier, doch verhinderte Napoleons Einschreiten die Wiederherstellung des Alten. Seine Mediationsakte (1803) vereinigte das Oberland wieder mit B. Der Aargau und die Waadt blieben selbständige Kantone und wurden als solche im Wiener Kongreß anerkannt. B., das 1815 am liebsten seine frühere Territorialherrschaft hergestellt hätte, erhielt für den Verlust des Aargaues und der Waadt den größten Teil des Bistums Basel samt den Städten Biel und Neuenstadt.

Im Kanton B. wurde die frühere aristokratische Verfassung wiederhergestellt, doch dem Rat der Zweihundert 99 Mitglieder aus den Städten und Landschaften des ganzen Kantons beigegeben. Beim Ausbruch der franz. Julirevolution verlangte auch in B.