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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Besaya - Beschattung (der Pflanzen)

der völkerrechtlich zum Gebiete des erstern gehört, wie dem B., welches die Türkei in Belgrad bis 1862 ausübte, kann also eine solche Befugnis nur noch vorübergehend, wie zur Vollziehung des Frankfurter Friedens 1871 von Frankreich an das Deutsche Reich, eingeräumt werden.

Besaya, Küstenfluß in der span. Provinz Santander (Altcastilien), entspringt am Südabhange der Sierra de Isar nördlich von Reinosa, durchbricht das Cantabrische Gebirge und ergießt sich, nachdem er bei Torrelavega den Saja von W. aufgenommen hat, durch die Ria de San Martin de la Arena de Suances in den Golf von Biscaya.

Besborodko, Alexander Andrejewitsch, Fürst, russ. Staatsmann, geb. 25. März 1747 in Kleinrußland, begleitete als Sekretär den Feldmarschall Rumjanzow auf dessen Feldzügen gegen die Türken, wurde dann bei der Reichskanzlei angestellt und 1780 Staatssekretär im Kollegium des Auswärtigen. Seitdem, und noch mehr seit Panins Tode, 1783, genoß er das ganze Vertrauen der Kaiserin Katharina II. Von Joseph II. wurde er 1784 zum deutschen Reichsgrafen erhoben. Um mit der Pforte die Friedensunterhandlungen, die Potemkin abgebrochen, fortzusetzen, sandte ihn Katharina 1791 nach Jassy, und B. schloß den Frieden zu ihrer Zufriedenheit ab. Nach der Rückkehr stieg sein Ansehen immer mehr; doch verdrängte ihn später der Günstling Platon Subow, ohne daß er geradezu in Ungnade fiel. Nach Pauls I. Thronbesteigung ward er zum Reichskanzler und in den Fürstenstand erhoben und 1798 beauftragt, ein Bündnis zwischen Rußland und England gegen Frankreich zu schließen. Er starb unvermählt 9. Aug. 1799 in Petersburg. B. war ein großer Kunstliebhaber und sammelte eine bedeutende Gemäldegalerie. - Vgl. Grigorowitsch, Der Kanzler Fürst B. 12 Bde., Petersb. 1879-81).

Sein Bruder und Erbe, Graf Ilja Andrejewitsch B., Generallieutnant unter Kaiser Paul, gest. 1814, stiftete nach dem Willen des Erblassers große Summen zu Unterrichtszwecken, u. a. Zur Begründung des Lyceums (eröffnet 1820), jetzt Historisch-philologischen Instituts B. in Njeshin.

Beschädigung, s. Sachbeschädigung und Lex Aquilia. - Im Militärstrafgesetzbuch (§. 137) ist Zerstörung und Preisgeben von Dienstgegenständen als militär. Vergehen unter Strafe gestellt.

Beschäftigungsneurosen, eine Gruppe von Nervenleiden, bei denen die betreffenden Krankheitserscheinungen sich nur bei der Ausführung ganz bestimmter, mit der Berufsthätigkeit der Kranken zusammenhängender Bewegungen einstellen, während die gröbere Kraftleistung und der Gebrauch derselben Muskeln zu andern Bewegungen in der Regel ohne Anstand von statten gehen. Gewöhnlich handelt es sich um Muskelkrämpfe oder um Lähmungszustände. Das bekannteste Beispiel einer derartigen Neurose ist der Schreibkrampf (s. d.); ähnliche Muskelkrämpfe finden sich gelegentlich bei Klavier- und Violinspielern, bei Telegraphisten, bei Tambouren, bei Schneidern und Schustern, bei Melkern u. a. Das Leiden ist gewöhnlich hartnäckig; die Behandlung erfordert vor allem länger fortgesetzte vollständige Arbeitsenthaltung sowie sachkundige Anwendung der Massage und Elektricität.

Beschälausschlag, s. Bläschenausschlag.

Beschäler, auch Deckhengste, die zur Zucht benutzten Hengste. Man unterscheidet: Hauptbeschäler, welche in Staatsgestüten für die in denselben befindlichen Stuten zur Verwendung gelangen; Landbeschäler, welche in vom Staate unterhaltenen Hengstdepots oder Beschälanstalten für die Stuten des Landes gehalten werden, und Privatbeschäler, welche im Besitz von Privaten für deren eigene oder fremde Stuten bestimmt sind, in welch letzterm Falle sie in den meisten Staaten einer Körung, d. h. einer Untersuchung durch Sachverständige, unterworfen werden (s. Körordnungen). Gesundheit und regelmäßiger Bau, namentlich Freiheit von sog. Erbfehlern, sind Bedingungen für jeden B., während Größe, Form und notwendige Rasse sich nach der Dualität der zu deckenden Stuten und demnächst nach den gewünschten Eigenschaften der zu erzielenden Produkte richten müssen.

Beschälseuche oder Beschälkrankheit, auch Zuchtlähme und Schankerseuche, in Frankreich Dourine genannt, eine ausschließlich durch den Beschälakt sich verbreitende chronische Infektionskrankheit der Pferde. Sie besteht in einer Entzündung und Verschwärung der Geschlechtsteile mit nachfolgender Erkrankung des Rückenmarks (Lähmungen) und der Haut (Quaddeln, die als Thalerflecke bezeichnet werden). Die Krankheitsdauer beträgt ½-1 Jahr, die Sterblichkeitsziffer 70 Proz. In Deutschland herrschte die B. in manchen Jahren in großer Ausdehnung, ist aber seit Einführung des Reichs-Viehseuchengesetzes fast ganz erloschen. Behandlung ziemlich aussichtslos; bei Hengsten erzielte man durch Kastration nicht selten Heilung.

Beschälwesen, s. Beschäler und Körordnungen.

Beschattung der Pflanzen. Eine große Zahl der in Kultur befindlichen Zierpflanzen, besonders die Farne und andere Waldpflanzen, bedürfen zum guten Gedeihen mehr oder weniger schattige Standorte oder eine künstliche Beschattung bei sonniger Witterung im Sommer. In Gewächshäusern müssen fast alle Pflanzen mit wenigen Ausnahmen (Sukkulenten und Kakteen) im Sommer bei hellem Wetter von früh 9 bis nachmittags 3 Uhr beschattet werden, weil sie sonst unter dem hellen Glase verbrennen oder durch übermäßige Temperatursteigerung leiden würden. Die billigste Beschattungsmethode ist das Bestreichen der äußern Glasflächen mit Kalkmilch (Weißkalk oder Schlämmkreide, mit Milch und Wasser verdünnt), der etwas braune und schwarze Farbe zugesetzt ist. Viel praktischer, jedoch auch meist teurer ist die B. mit besondern Schattendecken, Gittern aus Holzstäben oder Brettern. Gewächshäuser, die im Winter mit schmalen Brettern gedeckt werden, um sie während der Nacht gegen Kälte zu schützen, können mit diesen Deckläden auch beschattet werden. Eine gleichmäßigere B. wird jedoch durch besonders angefertigte Vorrichtungen erzielt. Am zweckmäßigsten sind Decken zum Auf- und Abrollen aus geflochtenem Rohr oder Holzstäben, gewebtem Holzdraht, durch Drahtösen verbundene dünne Holzplatten, oder Leinwand. Iassy Alle aus Gewächshäusern ins Freie gebrachten Pflanzen müssen in der ersten Zeit gegen die Sonne geschützt und nach und nach dagegen abgehärtet werden. Dies geschieht dadurch, daß man sie etwa 8 Tage auf einen Platz stellt, der gegen die Mittagssonne geschützt ist. Für Topfpflanzen, die während des Sommers im Freien dauernd Schatten verlangen, werden besondere mit Holzstangen bedeckte oder mit abnehmbaren Holzgittern zu bedeckende Gerüste hergestellt. Pflanzen, die auch den Winter über im Freien aushalten,