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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Beugung des Rechts; Beugungsspektrum; Beukelsz; Beule; Beulé

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Beugung (des Rechts) - Beulé

scheint durch Überdeckung der einfarbigen Erscheinungen in der Mitte ein weißer Streifen, dem sich beiderseits schmale Spektren, Beugungsspektren, anschließen, die das Violett nach innen kehren.

^[Fig. 2.]

Viel schöner werden die Beugungserscheinungen, wenn man dieselben, statt auf einem Schirme aufzufangen, durch ein achromatisches Fernrohr, wie Fraunhofer es zuerst gethan, beobachtet. Die beugende Öffnung wird dann mittels eines Aufsatzringes vor das Objektivglas geschoben. Die Fig. 2 zeigt das Beugungsbild eines schmalen Spaltes, Fig. 3 das einer rhombischen Öffnung o und Fig. 4 dasjenige eines kleinen kreisförmigen Loches; Tafel: Licht, Fig. 9 zeigt außerdem das Beugungsbild eines dünnen Drahtes sowie das einer Schirmkante. Sowohl mittels Auffangschirmes als mittels Fernrohrs kann man die merkwürdigen Beugungsbilder beobachten, die entstehen, wenn man statt einer einzigen engen Spalte viele solcher engen Spalten dicht nebeneinander in gleichen Abständen (mehrere Hundert auf einen Centimeter) anwendet. Solche Spalten werden am besten auf berußten Glasplatten mit der Teilmaschine hergestellt. Man erhält dann bei weißem Sonnenlichte eine Beugungsfigur, die in der Mitte einen weißen Streifen zwischen je einem breiten Dunkelstreifen besitzt, worauf je ein vollkommen entwickeltes Spektrum mit Fraunhoferschen Linien folgt u. s. w. Diese Gitterspektren (s. Spektrum) haben dazu gedient, die ihren Fraunhoferschen Linien entsprechenden Wellenlängen zu messen, wozu besonders ein Apparat von Abbé (Jena) geeignet ist. Zu den farbigen Erscheinungen der B. gehören auch die Farbenschiller der Spinnenweben im Sonnenschein, ferner jene, wenn man durch die geschlossenen Augenwimpern, durch den Bart der Vogelfedern nach sonnigem Lichte hinsieht. Auch der sog. Bishopsche Ring (s. d.) wird durch B. erklärt. Die B. tritt nicht nur beim Lichte, sondern auch bei den Wärme- und Schallwellen und überhaupt bei jeder Wellenbewegung auf, die sich durch enge Öffnungen fortpflanzt. - Vgl. Fraunhofer, Neue Modifikation des Lichts (Münch. 1821), und Schwerd, Die Beugungserscheinungen aus den Fundamentalgesetzen der Undulationstheorie entwickelt u. s. w. (Mannh. 1835).

^[Fig. 3.]

^[Fig. 4.]

Beugung des Rechts. Ein Beamter, der sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer B. des Rechts schuldig macht, wird nach §. 336 des Deutschen Strafgesetzbuches und nach dem Österr. Strafgesetzentwurf von 1889 mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Im weitern Sinne gehört auch hierher der Amtsmißbrauch durch Erpressen von Geständnissen, durch vorsätzliche Eröffnung und Führung von Untersuchungen gegen Unschuldige, durch - vorsätzliche oder fahrlässige (im letztern Falle Strafe: Gefängnis oder Festung bis 1 Jahr oder Geldstrafe bis 900 M.) - Vollstreckung von Strafen, die nicht vollstreckt werden dürfen, durch Unterlassen strafrechtlichen Einschreitens in der Absicht, jemanden der gesetzlichen Strafe rechtwidrig zu entziehen, welchem Falle derjenige gleichsteht, wenn in gleicher Absicht Handlungen begangen werden, welche geeignet sind, eine Freisprechung oder eine dem Gesetze nicht entsprechende Bestrafung zu bewirken, und der Fall, wenn die Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe nicht betrieben, oder eine gelindere als die erkannte Strafe zur Vollstreckung gebracht wird (§§. 343-346). Strafe bis zu 5 und 15 Jahren Zuchthaus, abgesehen von den schon erwähnten Strafsatzungen. Gesetzwidriger Einfluß auf die Rechtspflege seitens einer Person des Soldatenstandes oder eines zum Heere oder zur Marine gehörigen Militärbeamten wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und ebenso der Mißbrauch der Disciplinarstrafgewalt seitens derselben Personen bestraft (Militärstrafgesetzbuch §§. 118, 119).

Beugungsspektrum, s. Beugung (des Lichts) und Fraunhofer.

Beukelsz, Willem, s. Bökel.

Beule, eine umschriebene, hügelförmige Erhebung der Haut, sofern dieselbe durch krankhafte Ansammlung von Flüssigkeit unter der Haut entstanden ist. Man unterscheidet die mit Eiter gefüllten B. als Eiterbeulen von den Blutbeulen, welche Blut enthalten. Erstere entstehen infolge von entzündlichen Drüsenanschwellungen oder durch Eiteransammlung, letztere durch Zerreißung eines Blutgefäßes und den dadurch bedingten Austritt des Blutes in das umgebende Zellgewebe. Auf diese Art entstehen die B. nach einem Stoß oder Schlag auf eine dem Knochen nahe anliegende Hautstelle, z. B. am Kopf oder Schienbein. Das übliche Mittel, eine solche B. mit einer Messerklinge oder dergleichen flach zu drücken, ist daher ganz zweckmäßig, weil es den weitern Bluterguß hemmt. Ebenso zweckmäßig sind Eis- und Kaltwasserumschläge, sowie die Massage (s. d.). Mit der Zeit wird das Blut aus den Blutbeulen gewöhnlich wieder aufgesaugt, und der zurückbleibende Blutfarbestoff entfärbt sich allmählich aus Rot in Violett, Blau, Grün, Gelb. Daher die Farbenwandlungen an der Haut nach Stoß und Schlag. Über die Eiterbeulen s. Absceß.

Beulé (spr. böleh), Charles Erneste, franz. Archäolog und Staatsmann, geb. 29. Juni 1826 zu Saumur, besuchte seit 1845 die Normalschule zu Paris und wurde 1849 als Mitglied der Französischen Schule nach Athen gesandt. Hier nahm er eifrig an den Ausgrabungen an der Akropolis teil und machte bedeutende Entdeckungen. Nach Paris zurückgekehrt, wurde B. 1854 Professor der Archäologie an der Nationalbibliothek und begründete seinen Ruf durch eine Reihe wertvoller Schriften. 1858-59 erforschte er auf eigene Kosten die Stätte des alten Karthago, wurde 1860 Mitglied der Akademie der Inschriften und 1862 zum beständigen Sekretär der Akademie der Künste ernannt. 1871 vom Depart. Maine-et-Loire zum Abgeordneten der Nationalversammlung gewählt, nahm B. seinen Sitz im rechten Centrum und war eifriger Orléanist und Gegner Thiers'. Als Mac-Mahon 1873 Präsident der Republik geworden war, wurde B. Minister des Innern, mußte aber seines royalistischen Eifers