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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Blasius; Blasĭus; Blasnavac; Blasonieren; Blasphemie

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Blasius - Blasphemie

trompeten) an; hier und bei den Hörnern gebrauchte man aber lieber den Krummbogen, d. h. ein im Kreis gebogenes Stück Röhre, das, in das Instrument eingeschaltet, dessen Stimmung um so tiefer macht, je größer die Länge des Einsatzstücks ist. Somit konnte man durch Einschalten von zwölf verschieden langen Krummbögen dasselbe Instrument für alle zwölf Stimmungen der chromatischen Tonleiter gebrauchen. Solche Hörner und Trompeten nannte man Inventionshörner und Inventionstrompeten. Die Anwendung der Krummbögen war schon im 17. Jahrh. gebräuchlich. Um 1800 beseitigte man die umständlichen Krummbögen dadurch, daß man das bei Holzblasinstrumenten schon angewendete Princip der Tonlöcher und Klappen auf die Blechinstrumente übernahm. B. mit Kesselmundstück wurden schon früher nicht nur von Blech, sondern auch von Holz, Horn u. s. w. gefertigt. Aus letztern Stoffen war der Zinken (s. d.) mit Tonlöchern. Als man nun die Tonlöcher auf die Blechinstrumente übertrug, brachte man Klappen (s. d.) an, um jene decken zu können. An deren Stelle traten im zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrh. die Ventile, eine Erfindung Stölzels, der sie zuerst am Waldhorn anbrachte. Dadurch ward es möglich, die Reihe der chromatischen Töne innerhalb des natürlichen Umfangs der Blechblasinstrumente auszuführen, freilich auf Kosten des schmetternden Klanges, der den Naturtönen dieser Instrumente eigen ist. Derartige Blechblasinstrumente sind außer Ventiltrompeten und -Hörnern noch Cornet à pistons, Tuba, Bombardon u. s. w. Holzinstrumente mit messingenem Kesselmundstück sind außer den Zinken der dem Baßzinken nächst verwandte Serpent, das Englisch-Baßhorn, die Ophikleide (auch von Blech) u. a. Im 19. Jahrh. wurden bezüglich dieser, vornehmlich in den Militärkapellen gebrauchten B. die mannigfachsten Versuche gemacht, deren Ergebnisse aber, wie Helikon, Bathyphon, Euphon, Phonikon u. s. w. vorübergehende Erscheinungen geblieben sind.

Blasĭus, der Heilige, Bischof von Sebaste in Kappadocien, ward 316 unter Licinius hingerichtet. Weil er einen Knaben, der eine Gräte verschluckt hatte, vor dem Ersticken gerettet haben soll, wird er als einer der Vierzehn Nothelfer gegen Halsweh angerufen. Der 3. Febr. ist sein Gedächtnistag.

Blasius, Ernst, Chirurg, geb. 20. Nov. 1802 zu Berlin, studierte daselbst 1818‒22 auf dem Friedrich-Wilhelms-Institut Medizin, war dann ein Jahr Unterarzt am Charitékrankenhause, hierauf 4 Jahre Militärarzt und habilitierte sich 1828 in Halle als Privatdocent der Chirurgie. Er wurde 1830 außerord. Professor, 1831 interimistisch, 1834 definitiv zum Direktor der chirurg. Klinik und in letzterm Jahre gleichzeitig zum ord. Professor der Chirurgie ernannt. Nachdem B. 1867 von der Direktion der Klinik zurückgetreten war, gab er einen «Schlußbericht über die chirurgisch-augenärztliche Klinik an der Universität zu Halle» (Halle 1868) heraus. Er starb 11. Juli 1875 in Halle. Sein Hauptwerk ist das «Handbuch der Akiurgie» (3 Bde., Halle 1830‒32; 2. Aufl. 1839‒42), zu dem er einen Atlas, «Akiurgische Abbildungen» (Berl. 1831‒33; 2. Aufl., ebd. 1841‒44) mit Text fügte. Ein Auszug daraus ist das «Lehrbuch der Akiurgie» (Halle 1835; 2. Aufl. 1846). Er schrieb ferner «Handwörterbuch der gesamten Chirurgie und Augenheilkunde» (4 Bde, Berl. 1836‒38), «Der Schrägschnitt, eine neue Amputationsmethode» (ebd. 1838), die «Beiträge zur praktischen Chirurgie» (ebd. 1848) und die «Neuen Beiträge» (Lpz. 1857).

Blasius, Joh. Heinr., Zoolog, geb. 7. Okt. 1809 zu Eckerbach im Regierungsbezirk Köln, gest. 26. Mai 1870 zu Braunschweig, war Professor am dortigen Carolinum, schrieb eine «Fauna der Wirbeltiere Deutschlands» (Bd. 1, enthaltend «Die Säugetiere», Braunschw. 1857) und mit Keyserling «Die Wirbeltiere Europas» (Bd. 1, ebd. 1840).

Blasnavac (spr. -watz), Milivoje Petrović, serb. Offizier und Staatsmann, geb. 1826 zu Blasnava im Kreis Kragujevac, trat in den Militärdienst und befand sich 1848 zum Zwecke seiner weitern Ausbildung in Berlin, als der Ausbruch der ungar. Revolution ihn zur Rückkehr und zum Eintritt in das Freiwilligenkorps des Generals Knićanin (s. d.) bewog. Zum Major und Oberstlieutenant befördert, befehligte er die serb. Artillerie bis zu Ende des Feldzugs, begab sich dann nach Wien, wo er an der Polytechnischen Schule studierte, hierauf nach Paris und später in die Artillerieschule zu Metz. Nach Serbien zurückgekehrt, wurde er Chef der militär. Abteilung im Ministerium des Innern und schuf die Militärakademie zu Belgrad, die Kanonengießerei und Gewehrfabrik zu Kragujevac sowie die Pulvermühlen zu Stragare. Mit der Thronbesteigung des Fürsten Milosch Obrenowitsch (1858) endete die öffentliche Thätigkeit B.s auf einige Zeit, bis er von Michael Obrenowitsch 1862 zum Oberst und Direktor sämtlicher Waffenfabriken und 1865 zum Kriegsminister ernannt wurde. In letzterer Stellung führte B. die Reorganisation des stehenden Nationalheers durch. Nach Ermordung des Fürsten Michael 1868 proklamierte B. Milan Obrenowitsch zum Fürsten und trat an die Spitze der Regentschaft. Nach der Großjährigkeit Milans 1872 wurde B. Ministerpräsident und Kriegsminister, als welcher er 4. April 1873 starb.

Blasonieren (vom frz. blason, «Wappenschild») heißt, die heraldische Bildersprache übersetzen. Mittels Blasonierung (Wappenbeschreibung) werden die in Farben entworfenen Wappen so beschrieben, daß jeder Heraldiker das betreffende Wappen auf das genaueste bildlich wiedergeben kann. Den Ausdruck B. findet man schon im Mittelalter als «plaßniren», Hauptwort «Plaßnirung», franz. blasonner, blason oder blasonnement, altengl. to blazon.

Blasphemie (grch.), Gotteslästerung. Wer Gott lästert, der beleidigt - nach der ältern, in der 77. Novelle des Corpus juris vertretenen Auffassung - Gott, reizt ihn zum Zorn und macht, daß er allerlei Landplagen, Hungersnot, Erdbeben, Pestilenz sendet. Zur Sühne des erzürnten Gottes muß der Gotteslästerer gestraft werden. Auf einem ähnlichen Standpunkte steht noch die Peinliche Halsgerichtsordnung (Carolina). Sie verfügt Bestrafung: «So einer Gott zumißt, daß (sic) Gott nicht bequem ist, oder mit seinen Worten Gott, das ihm zustehet, abschneidet, der Allmächtigkeit Gottes, seine Heilige Mutter, die Jungfrau Maria, schändet.» – Die neuere Gesetzgebung vertritt nicht mehr die Auffassung, als könne Gott durch menschliche Handlungen verletzt werden und bedürfe darum der Sicherung durch menschliche Strafen wie eine beleidigte irdische Person. Sie nimmt aber an, jede Gotteslästerung enthalte eine Verletzung des religiösen Gefühls anderer, und dies Gefühl dürfe schon darum auf den Schutz des Gesetzes Anspruch machen, damit nicht die Meinung aufkomme,