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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Cambridge (Stadt in England)

stellungen, Verleihungen von Doktorgraden geschehen auf seine Anregung durch den General Board oder durch Senatsbeschluß. Wichtige Neuerungen werden ein- oder mehreremal vor dem Senat öffentlich erörtert und oft an den Special Board zurückverwiesen. Durch offizielle Aufnahme eines vom Council und Senate gebilligten Reformvorschlags in den "University Reporter" wird derselbe Gesetz. Während einzelne Colleges sehr reich sind, ist die Universität selbst verhältnismäßig arm. Ihre Einnahmequellen sind: Pachtzins von jetzt stark entwertetem Grundbesitz, gesetzlich geregelte Beiträge der Colleges (1891: 17414 Pfd. St.), Matrikulations-, Prüfungs- und Gradgebühren, regelmäßige Beiträge aller Senatsmitglieder und gelegentliche Schenkungen. Ihr Einkommen belief sich 1890 auf 45899 Pfd. St., während Trinity College 103863 Pfd. St. und St. Johns (das zweitgrößte) 50161 Pfd. St. Einkommen besaß.

Docenten. Der Lehrkörper besteht (Anfang 1894) aus 43 Professoren (21 Professuren sind seit 1800 gegründet, die älteste Stiftung besteht seit 1502; die mit den Professuren verbundenen Lehrpflichten und Gehälter sind außerordentlich verschieden), 6 Readers, 34 University Lecturers. Die beiden letztern Grade entsprechen etwa den deutschen außerord. Professoren und sind erst seit 1884 für solche Fächer geschaffen, in denen die Universitätsmittel die Errichtung ord. Professuren nicht ermöglichten. So giebt es 80 fest angestellte und besoldete Universitätsdocenten, welche meist zugleich Fellows von Colleges sind. Zu diesen gesellen sich etwa 50 Teachers, Superintendents, Demonstrators, Curators; den University Lecturers treten zahlreiche College Lecturers und Private Tutors zur Seite. Zur Verwaltung von Universitätsanlagen sowie zur Beratung gelegentlicher Fragen bestehen ferner eine Anzahl sog. Syndicates, z. B. Library Syndicate, Press-, Senate House-, Museums and Lecture Rooms, Local Examinations and Lectures und Teachers Training Syndicate. Viele Graduates sind auch Governors of Schools oder Examinatoren und überwachen als solche eine Reihe der ersten Schulen des Landes. Die Disciplin über Studenten und Bachelors (persons in statu pupillari) liegt in den Colleges in den Händen der Tutors, auf den Straßen in denen der Proctors.

Colleges. C. besitzt 17 Colleges und 2 sog. Hostels. Unter den erstern sind Trinity, St. John's und King's College die schönsten. Das älteste ist St. Peter's College (meist Peterhouse genannt), das 1257 nach dem Vorbilde von Merton College zu Oxford gegründet und 1284 durch Charter anerkannt wurde. Dann folgen: Clare (1326), Pembroke (1347), Gonville and Caius, Trinity Hall (1350), Corpus Christi (mit wertvoller Bibliothek, 1352), King's- (1441) und Queen's College (1448 und neubegründet 1465), dessen Gebäude die ältesten sind, und an dem Erasmus von Rotterdam jahrelang lehrte, St. Catherine's (1473), Jesus (1496), Christ's (1505), St. John's (1511), Magdalen (1519) und das 1546 durch Heinrich VIII. aus verschiedenen ältern Colleges gebildete Trinity College, das weitaus bedeutendste in C. und in England überhaupt. Es zählt im J. 1894 614 Studenten und im ganzen 3681 Mitglieder; ferner Emmanuel (1584), Sidney Sussex (1594) und nach zweihundertjähriger Pause Downing College (1800). In neuester Zeit sind gegründet worden: 2 Hostels, das strengkirchliche, billige Selwyn College (1882) sowie Ayerst' Hostel für ärmere Studenten (1884). In Ridley Hall (1881) bereiten sich Theologen nach beendeter Studienzeit auf ihr Amt vor. Zu diesen kommen die außerhalb C. gelegenen Frauencolleges: Girton College (1873 gegründet, stark aufblühend mit etwa 110 Studentinnen) und Newnham College (1875 eröffnet, mit jetzt 3 Halls und 140 Studentinnen). Den Studentinnen wird aber trotz der letzten Prüfungsresultate der akademische Grad nicht erteilt. Seit 1869 können Studenten (1894: 107), auch ohne sich einem College anzuschließen, als Non-Collegiate Students in licensed lodgings unter der Aufsicht eines Censor wohnen und genießen, bei billigerm Leben, die Rechte der andern Studenten. Alle Colleges sind völlig selbständige Internate mit eigenen Gesetzen. Sie sind aus verschiedenen Anlässen historisch erwachsene, von der Universität anerkannte Anstalten, in denen die Studenten leben, beaufsichtigt und in ihren Studien gefördert werden. Die alten Colleges (auch Houses oder Halls, lat. aulae genannt) bestanden aus dem Head (Master, Provost, President) und den Scholars. Letztere teilten sich später in Fellows (die ältern, Graduierten) und Scholars (die Undergraduates). Der Master, die Fellows und die Scholars beziehen noch jetzt Stipendien vom College. Neuerdings zerfallen die Angehörigen eines Colleges in den Head (fast immer Master genannt), Fellows (meist in senior und junior geschieden), Graduates, welche nicht Fellows sind, Fellow-commoners (nur noch sehr wenige), Bachelors (of arts, etc.), Scholars (Stipendiaten, die besten Studenten), Pensioners (die große Mehrzahl zahlender Studenten) und Sizars (ärmere Studenten). Die Verwaltung liegt in den Händen des Masters sowie des Governing body der ältern Fellows. Jedes College besetzt aus der Zahl seiner Fellows die Stellen des Masters, Dean, Bursar, Librarian und Tutor. (S. College.)

Studenten. Die Studenten (Undergraduates) bleiben meist 3, selten 4 Jahre in C. Sie heißen im ersten Jahre "Freshman", im zweiten "Junior Soph", im dritten "Senior Soph". Sie besuchen nicht nach deutscher Weise mehrere Universitäten. Sie gehören fast alle irgend einem College an. Ihre Anzahl beläuft sich (1891) auf 3029 (darunter nur 156 Non-Collegiate Students), die der Studentinnen auf etwa 250. Sie sind ungleichmäßig vorgebildet und haben jährlich mindestens eine Prüfung zu bestehen. Ihre Studien werden weniger frei und selbständig betrieben als in Deutschland, viele nehmen neben den Vorlesungen regelmäßig Privatstunden, welche von Privatlehrern und den meisten jüngern Docenten erteilt werden. Die vorgeschriebene Tracht bei Vorlesungen ist für Lehrer wie Schüler Barett und Talar (cap and gown). Der Talar der Studenten ist kurz, der der Masters lang herabwallend und nach Grad und Profession verschieden. Nachmittags zwischen 2 und 5 Uhr wird ausschließlich den verschiedenen Sports gehuldigt. Abends werden oft Klubs, seltener Theater und Konzerte besucht. Kneipenbesuch und Mensuren sind völlig unbekannt. Die Kosten eines akademischen Jahres (3 terms, etwa 23 - 25 Wochen) sind erheblich höher als in Deutschland. Sie belaufen sich auf 150 - 250 (oder 300) Pfd. St. Meist gilt 200 Pfd. St. für ausreichend. Durch sehr zahlreiche Stipendien (Scholarships, Exhibitions, Prizes) können die Kosten erheblich vermindert werden.

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