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Christophanie – Christophorus (Christusträger)
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Christoph (Herzog von Württemberg)'
Fürsten, namentlich auch Franz I. von Frankreich, verwendeten sich für ihn, doch verlief der schwäb. Bundestag im Dez. 1533 zu Augsburg noch erfolglos. Nach der
glücklichen Rückführung Ulrichs in sein Land begab sich C. zum Vater; allein Mißhelligkeiten mit diesem führten ihn bald in die Dienste des Königs von Frankreich.
Nach 8 Jahren rief ihn Ulrich von dort zurück, übergab ihm die Statthalterschaft von Mömpelgard und vermählte ihn 1544 mit der Prinzessin Anna Maria von Ansbach.
Wegen der Teilnahme Ulrichs am Krieg der Schmalkaldener gegen den Kaiser erhob König Ferdinand von neuem Anspruch auf Württemberg als verwirktes österr. Afterlehen.
Der Prozeß schwebte noch, als Ulrich starb und C. sofort die Regierung antrat (Nov. 1550). Erst durch den Passauer Vertrag 1552 erhielt C. gegen Anerkennung der
Afterlehnsherrschaft Österreichs und Zahlung einer Vertragssumme von 250000 Fl. das Land Württemberg für sich und seine männlichen Erben. C. war während des
Fürstenaufstands gegen Karl V. neutral geblieben und dann an die Spitze des Heidelberger Bundes süddeutscher und rhein. Fürsten beider Konfessionen (1553) getreten,
der zum Schutz der Mitglieder zunächst gegen Markgraf Albrecht von Brandenburg errichtet wurde. Obwohl C. 1551/52 das Trienter Konzil beschickte, führte er doch,
seit den dreißiger Jahren für das Evangelium gewonnen, nach dem Fall des Interims die württemb. Reformation endgültig durch, wobei er, selbst von theol. Interessen
erfüllt, eine streng luth. Richtung (Dogma von der Ubiquität 1559) einhielt. Dem entsprach auch seine friedliche Vermittelung gegenüber dem außerdeutschen
Protestantismus, besonders zu Gunsten der Hugenotten. Auch ergriff er jede Gelegenheit, das Evangelium friedlich auszubreiten, nicht nur in deutschen Gebieten,
sondern auch in Italien (Vergerio), Polen, den südslaw. Ländern (Primus Truber). Als Landesfürst hat C. für das Rechtsleben durch sein «Landrecht» (1555), für das
Verfassungsleben durch seine Anerkennung des Tübinger Vertrags und seine Regelung des ständigen kontrollierenden Ausschusses der Landstände (1554), für Kirche und
Unterricht durch die Visitationsordnung (1553), die große Kirchenordnung (1559), die Klosterordnung (1556) bahnbrechend gewirkt. Die vormals kath. geistlichen
Güter vereinigte er zu einem «allgemeinen Kirchengut», das zur Bestreitung kirchlicher und sonst «gottgefälliger» Zwecke selbständig verwaltet wurde. Die
evangelisierten Klöster verwandelten sich in Unterrichtsanstalten zur Ausbildung von Theologen. Auch die vorhandenen Ansätze zur Volksschule wußte C. zu
entwickeln. Er starb 28. Dez. 1568. Auf dem Schloßplatz in Stuttgart wurde 23. Juni 1889 sein Erzstandbild (von Paul Müller) enthüllt. – Vgl. Pfister, Herzog C. zu
Württemberg (2 Tle., Tüb. 1820); Kugler, C., Herzog zu Württemberg (2 Bde., Stuttg. 1869–72); Briefwechsel zwischen C., Herzog von Württemberg, und Petrus Paulus
Vergerius. Hg. von von Kausler und Schott (in der «Bibliothek des Litterar. Vereins in Stuttgart», Bd. 124, 1875); Wichert, Aus der Korrespondenz Herzog Albrechts
von Preußen mit dem Herzog C. von Württemberg (Königsb. 1877).
Christophănie (grch.), Erscheinung Christi.
Christophe, Henri, Negerkönig von Haïti, geb. 6. Okt. 1767 auf Saint Christopher, einer der Kleinen Antillen, kam schon in seiner Jugend
nach Haïti. Bei dem dortigen Negeraufstande (s. Haïti) 1794 ↔ trat er sogleich auf Seite der Schwarzen und
zeichnete sich durch seine Kühnheit und Thatkraft aus. Toussaint l'Ouverture (s. d.) machte ihn zum Brigadegeneral und zum Gouverneur einer
Provinz. Unter C.s und Dessalines’ (s. d.) Führung wurden die Versuche der Franzosen, die Insel wiederzuerobern,
zurückgeschlagen. Nach Dessalines’ Tode wurde C. Febr. 1807 zum Präsidenten der Republik Haïti gewählt, doch konnte er nicht hindern, daß sich der ganze Süden und
Westen unter dem Mulatten Pétion (s. d.) als selbständige Republik konstituierte. 1811 ließ sich C. als Heinrich I. zum König von Haïti krönen
und erließ den Code Henri, eine geschickte Anpassung des Code Napoléon an die Verhältnisse
seines Reichs. Als Pétion 1818 gestorben war, erneuerte C. seine Versuche, die ganze Insel wieder unter seiner Herrschaft zu vereinigen; jedoch ließ ihn ein
Soldatenaufstand an seiner Rettung verzweifeln, und, um den Meuterern nicht in die Hände zu fallen, erschoß er sich 8. Okt. 1820.
Christophe und Montigny-Mitrailleuse, eine 1869 in Belgien und Österreich eingeführte, nach ihren Erfindern benannte Mitrailleuse belg.
Ursprungs und nach demselben Grundsatz gebaut wie die nach ihr konstruierte bekannte franz. Mitrailleuse (canon à balles); sie
besteht aus einem Bündel von 37 Gewehrläufen, die alle gleichzeitig von hinten geladen werden, indem man einen gefüllten Patronenhalter (Stahlplatte mit 37 mit den
Gewehrläufen korrespondierenden Löchern, in denen die Patronen stecken) einsetzt. Der Abfeuerungsmechanismus, ein Kasten mit Schlagstiften, die unter dem Druck von
ebenso vielen Spiralfedern stehen, wird durch einen Handhebel fest hinter den Patronenhalter geschoben, von letzterm nur durch eine dünne Stahlplatte getrennt, die
das Vorschnellen der Schlagstifte verhindert. Wird diese Stahlplatte nach unten geschoben, so wird ein Schlagbolzen nach dem andern frei, trifft auf die vor ihm
befindliche Patrone und entzündet sie. Nach erfolgtem Abschießen wird der Mechanismus wieder zurückgezogen und nach dem Ersatz des leeren Patronenhalters durch
einen vollen wieder vorgeschoben. Die Stahlplatte hebt sich durch Federkraft von selbst. Das Feuern erfolgt also in Lagen von 37 Schuß, und da in einer Minute etwa
8 Lagen abgegeben werden können, wird eine Feuergeschwindigkeit von etwa 296 Schuß erreicht. Das Geschütz ist durch die neuern Mitrailleusenkonstruktionen
überholt, wird daher nur noch für nebensächliche Festungszwecke benutzt.
Christophŏrus (grch., d.h. Christusträger), ein in der röm.-kath. am 25. Juli, in der griech.-kath. Kirche am 9. Mai
gefeierter Heiliger. Nach den ältern Quellen lebte er zu Samos in Lycien, bekehrte viele Heiden zum Christentum und erlitt den Märtyrertod unter dem Kaiser Decius
(oder dem König Dagnus). Nach einer aus dem Mittelalter stammenden «Passio» war C. hundsköpfig und von riesiger Größe
(12 Ellen). Vom König Dagnus ins Gefängnis geworfen, bekehrte er während seiner Martern noch viele Tausende. Vergeblich auf einem glühenden Rost gebraten, sollte
er durch Pfeilschüsse getötet werden, aber starke Winde wehten die Pfeile auseinander. Nach der mit Zügen der altgerman. Mythologie versetzten
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 287.
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