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Collège – Colleoni
Hauptmahlzeit einnehmen; die Höchstgraduierten, vom Magister aufwärts, speisen an der sog. High Table, die Baccalaurei haben ebenfalls einen gesonderten Tisch), einem großen, parkartigen Garten (Magdalen C. in Oxford hat einen großen Park mit Rehen) und den der Anstalt entsprechenden Wirtschaftsräumen ausgestattet. Jeder Student hat ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer und einen kleinen Vorraum. An der Spitze des C. steht in Cambridge meistens ein Master. In Oxford wechseln die Titel mit dem C., sie sind z. B.: Dean of Christ Church (dieser ist zugleich Domdechant der zum C. gehörenden Stiftskirche, die zugleich die Kathedrale der Diöcese Oxford ist), President of Trinity, Warden of All Souls, Master of University, Rector of Lincoln, Provost of Oriel. Die Befugnisse der Direktoren sind überall im ganzen dieselben. Erwählt werden sie von den Fellows, die unter ihrer Oberleitung die Angelegenheiten der C. verwalten. Mit dem Unterrichtswesen sind die Tutors (s. d.) und Lecturers (s. d.) betraut.
Ganz anderer Natur sind die C., welche sich der Victoria University (Manchester) anschließen. Sie sind nur akademische Unterrichtsanstalten ohne Einrichtungen für die Beherbergung und Beaufsichtigung der Studenten. Bis jetzt gehören hierher Owens C. in Manchester und die C. in Liverpool und Leeds. Die Victoria University selbst ist nicht Unterrichtsanstalt, aber sie erteilt akademische Grade und veranstaltet Prüfungen zu diesem Zwecke.
Endlich giebt es universitätsartige Unterrichtsanstalten, die als C. bezeichnet werden, aber zu keiner Universität in offizieller Beziehung stehen. Die Studenten derartiger Anstalten können sich ihre akademischen Grade bei der University of London erwerben, die nur Prüfungs- und Promotionsanstalt ist und von den Kandidaten überhaupt keine Nachweise über einen bestimmten Bildungsgang verlangt, aber ein äußerst strenges Prüfungsreglement hat. Zu diesen Anstalten gehören University C. und King's C. in London, Mason C. in Birmingham u. s. w.
Ohne offizielle Beziehung zu einer Universität sind ferner die Anstalten für die akademische Ausbildung weiblicher Zöglinge, doch werden in den in Oxford (Somerville Hall) und Cambridge (Newnham und Girton) gelegenen C. dieser Art die Vorlesungen teilweise von Universitätslehrern gehalten, auch werden die Zöglinge dieser Anstalten unoffiziell von den Universitätsprüfungskommissionen geprüft und klassifiziert, aber nicht promoviert (an der Universität von London sind die akademischen Grade weiblichen Kandidaten vollkommen offen). In diesen Anstalten wohnen die Zöglinge ähnlich wie in den andern C. in Oxford und Cambridge (ebenso im Holloway C. in der Nähe von Windsor), die andern C. für weibliche Zöglinge sind nur Unterrichtsanstalten.
Ganz ohne Beziehung zu akademischen Anstalten sind die theologischen C., welche teilweise von Kandidaten der Theologie, welche die Universität absolviert haben, teilweise von solchen, welche ihr Amt ohne akademische Vorbildung antreten wollen, besucht werden (akademische Vorbildung ist in England bei keiner Berufsart obligatorisch).
3) Gymnasien, die den Titel C. statt School aus rein histor. Gründen führen. So spricht man von Eton C., hingegen von Harrow School, von Winchester C., von Rugby School, obgleich diese Schulen alle den gleichen Zwecken dienen.
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In den Vereinigten Staaten heißen Hochschulen verschiedener Art Colleges (s. Vereinigte Staaten von Amerika, Unterrichtswesen).
Collège (frz., spr. -lähsch’), in Frankreich und Belgien Name höherer Unterrichtsanstalten. Die den Gymnasien und Realgymnasien Deutschlands entsprechenden öffentlichen Schulen heißen in Frankreich, wenn sie Staatsanstalten sind, Lycées, wenn sie städtische Anstalten sind, Collèges communaux. Doch sind die letztern zum Teil nur Progymnasien oder höhere Bürgerschulen. Das C. de France in Paris (1530 gestiftet) ist eine Staatsanstalt mit zahlreichen Lehrstühlen für akademischen Unterricht. (Vgl. Lefranc, Histoire du C. de France, Par. 1893.) In Belgien heißen die staatlichen Gymnasien Athénées, die der Provinzen und Gemeinden Collèges.
Collegĭa pietātis (lat.) nannte Spener (s. d.) die Zusammenkünfte zu gemeinsamer Andacht, vor allem zu gemeinsamem Bibellesen, die er als Senior der Geistlichkeit zu Frankfurt a. M. 1670 einrichtete. Der Name ging dann auf ähnliche Zusammenkünfte zum Zwecke privater Erbauung über.
Collegĭum Germanĭcum, die 1552 unter Julius Ⅲ. gegründete, 1573 von Gregor ⅩⅢ. neu organisierte Anstalt in Rom, in welcher deutsche Jünglinge in streng röm. Sinne für die Seelsorge ausgebildet werden. Die Alumnen müssen sechs Monate nach ihrem Eintritt eidlich geloben, sich dem geistlichen Stande und der Seelsorge in ihrem Vaterlande zu widmen. Sie studieren drei Jahre Philosophie, vier Jahre Theologie; viele werden vor dem Abgange zu Doktoren promoviert. Das C. G. stand unter der Leitung der Jesuiten bis zur Aufhebung des Ordens (1773), dann unter Weltgeistlichen, bis es 1798 geschlossen wurde. 1818 wurde es unter der Leitung der Jesuiten wieder eröffnet. Es hatte früher 80‒120 Zöglinge, jetzt nur etwa 40, da in Preußen und Bayern der Besuch desselben verboten ist. 1580 wurde das kleine ungar. Kolleg mit dem C. G. vereinigt, seitdem heißt es offiziell C. germanico-hungaricum. Es giebt in Rom auch ein engl. Kolleg (seit 1579), ein irisches (seit 1628) u. a. Unter Pius Ⅸ. sind ein belgisches, französisches, polnisches, nord- und südamerikanisches hinzugekommen.
Collēma Fr., s. Gallertflechten.
Collen, Ludolf von, s. Ceulen.
Colleōni (Coleone), Bartolommeo, ital. Condottiere, geb. 1400 auf Schloß Solza, begann seine Laufbahn zu Neapel unter den Feldherren Sforza und Braccio da Montone. In die Dienste der Venetianischen Republik getreten, kämpfte er zuerst unter Carmagnola gegen Filippo Maria Visconti, dann als Befehlshaber gegen Niccolò Piccinino. Während eines Waffenstillstandes zwischen Mailand und Venedig trat er jedoch mit 500 Waffengenossen in die Dienste des Herzogs von Mailand über, der ihn gegen seinen eigenen Eidam Sforza und gegen die Venetianer schickte. Aber bald erwachte gegen C. sein Argwohn; er ließ ihn 1446 verhaften und zu Monza einkerkern. Als aber nach dem Aussterben der Visconti 1447 die Mailänder eine Republik proklamierten, gaben sie C. frei und stellten ihn wieder an die Spitze des Heers. Er besiegte 1447 ein franz. Heer, das unter dem Herzog von Orléans zur Eroberung Mailands erschienen war. Nachdem er nochmals in venet. Dienst getreten und in neue Händel verwickelt war, zog er sich mit Titel und Sold eines Generalissimus der Venetianer auf sein Schloß Malpaga im Bergamaskischen zurück. Noch einmal unter- ^[folgende Seite]
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