Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

767

Dänemark (Geschichte)

und rief hier, ebenso wie in Deutschland, eine allgemeine geistige Bewegung hervor, in der sich Gegensätze und Parteiungen nicht bloß religiöser Natur geltend machten. So ward der Tod des Königs das Signal zu einem Bürgerkriege, der sog. Grafenfehde (s. d.), in der sich Katholiken und Protestanten, Adel und Geistlichkeit, Städte und Bauern gegenüberstanden. Durch die selbstsüchtige Politik und die bewaffnete Einmischung der Hansestadt Lübeck unter ihrem Bürgermeister Wullenwever (s. d.) gewann der Kampf noch weitere Ausdehnung, sodaß auch Schweden und andere Ostseeländer darein verwickelt wurden. Die eine Partei, unter Führung des Grafen von Oldenburg, wollte den entthronten König Christian II. wieder einsetzen; die andere erwählte den ältesten Sohn des Königs Friedrich, Herzog Christian von Schleswig und Holstein. Nach blutigem Kampfe behielt letzterer die Oberhand und regierte nun als König Christian III. (s. d., 1536-59). Sein wichtigstes Werk war, daß er unter Beirat Johann Bugenhagens die Luthersche Reformation durchführte (1536). Gleichzeitig vollzog sich ein Umschwung in den Verfassungszuständen. In der Grafenfehde war die schon im 14. und 15. Jahrh. tief erschütterte Freiheit des Bauernstandes vollends in eine drückende Leibeigenschaft versunken. Die Städte waren nie von Bedeutung gewesen, und durch die Reformation verlor auch der Klerus alle weltliche Macht. So blieb nur ein "freier" und mächtiger Stand, der Adel, welcher sich jetzt mit einem Teil der säkularisierten Kirchengüter bereicherte. Doch gelang es, den größten Teil der Kirchengüter an die Krone zu bringen und mit Beihilfe des holstein. Adels die Macht des Königtums bedeutend zu erweitern. Die Reichstage, an denen alle Stände teilnahmen, hatten ihre Bedeutung verloren, und aller polit. Einfluß war bei dem Reichsrat, welcher aus den höchsten Kronbeamten und andern vom König aus dem Adel zu erwählenden Mitgliedern bestand. Dem gegenüber zeigte sich die Stellung der Krone schwach. In der Wahlkapitulation Christians I. war D. für ein "freies Wahlreich" erklärt, jeder neue König mußte daher die Wahl durch weitereZugeständnisse vom Reichsrat erkaufen. Die Handfesten wurden so jedesmal drückender, und es gingen immer mehr Kronrechte und Krondomänen in den Besitz des Adels über. Christian III. und sein Sohn Friedrich II. hatten die Herzogtümer Schleswig und Holstein mit ihren jüngern Brüdern teilen müssen, sodaß dort neben dem königl. Anteil (später Holstein-Glückstadt) der herzogl. holstein-gottorpische Anteil und außerdem mehrere abgeteilte Herrschaften (Sonderburger Linie) bestanden. So sank das Königtum allmählich zu einem bloßen Schattenbilde herab. Gleichzeitig war die Kraft des Reichs erschüttert durch Kriege gegen Schweden, dessen schnellem Aufschwung man eifersüchtig zusah. Schon Friedrich II. (s. d.; 1559-88) führte einen siebenjährigen schwed. Krieg ohne Erfolg (s. Dreikronenkrieg). Sein Sohn Christian IV. (s. d.; 1588-1648) begann den Krieg mit Schweden von neuem und eroberte Kalmar und Öland, die jedoch Schweden im Frieden von Knaröd 1613 zurückerhielt. Als Haupt der niedersächs. Stände in den Deutschen Krieg sich einmischend und 1626 von Tilly bei Lutter am Barenberg geschlagen, erhielt Christian zwar vom Kaiser im Frieden zu Lübeck 1629 die verlorenen Länder zurück; doch mußte er, seit dem Eingreifen Gustav Adolfs in Deutschland, den siegreichen Schweden den Vorrang in der Ostsee und in Norddeutschland überlassen. Gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges 1643 rückte Torstenson infolge der feindseligen Haltung D.s in Holstein ein, und im Frieden zu Brömsebro (1645) mußte D. die Provinzen Jemtland und Herjedalen, die Inseln Gotland und Ösel an Schweden abtreten. Noch unglücklicher kämpfte Friedrich III. (s. d.; 1648-70). Der schwed. König Karl X. eroberte seit 1657 ganz D. bis auf die Hauptstadt, und Friedrich sah sich (26. Febr. 1658) zu dem höchst ungünstigen Frieden von Roeskilde (s. d.) gezwungen. Mit Hilfe des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und einer holländ. Flotte begann D. noch einmal den Krieg, und so kam 27. Mai (6. Juni) 1660 der Kopenhagener Friede zu stande, durch den D. die sog. übersundischen Lande, Schonen nebst Blekinge, Halland und Bohuslän, auf immer an Schweden verlor. Auch mußte D. auf die Lehnshoheit über das Herzogtum Schleswig verzichten.

Dieses nationale Unglück führte einen Umschwung in der innern Politik herbei. Um der Not des Landes abzuhelfen, ward 8. Sept. 1660 ein Reichstag in Kopenhagen versammelt, und als hier Reichsrat und Adel von ihren Privilegien nicht das Geringste zum allgemeinen Besten opfern wollten, kam es zum Bruch. Die Geistlichkeit und der Bürgerstand, unter Führung des Bischofs Svane und des Kopenhagener Bürgermeisters Nansen, übertrugen dem Könige die volle erbliche Souveränität, wogegen der Adel, eingeschüchtert durch die Haltung des Volks, sich nicht zu widersetzen wagte. Die neue Verfassung wurde nun festgesetzt in dem sog. Königsgesetz, welches von dem königl. Rat Peter Schumacher (später Graf Griffenfeldt) abgefaßt und vom Könige 14. Nov. 1665 vollzogen wurde. Das Gesetz, welches sich selbst als "ein für alle Zeiten unveränderliches Grundgesetz" einführt, hat mit Recht immer als der schroffste Ausdruck des Absolutismus gegolten. Der König muß dem luth. Bekenntnis angehören und sich im Lande aufhalten; er darf das Reich nicht teilen, noch das Königsgesetz antasten. Im übrigen aber ist er völlig unbeschränkt und nur Gott für seine Handlungen Rechenschaft schuldig. Zur Erbfolge berechtigt ist die Nachkommenschaft Friedrichs III. sowohl in männlicher als in weiblicher Linie. Doch wurde der so begründete Absolutismus immer milde gehandhabt. Die Regierung geschah durch Kollegien, die Unabhängigkeit des Gerichtswesens ward respektiert. Der Adel behielt noch ausgedehnte Privilegien. Den Hauptvorteil hatte die Stadt Kopenhagen, die nun als königl. Haupt- und Residenzstadt auf alle Weise begünstigt ward und so allein von allen dän. Städten zu einer wirklichen Bedeutung gelangte. Unter der neuen Verfassung hob sich die Kraft des Reichs wieder allmählich. Schon die Nachfolger Friedrichs III. glaubten sich stark genug zu ehrgeizigen Vergrößerungsplänen. Ihre Politik richtete sich immer konsequent gegen Schweden und gegen die Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorp. Auf der einen Seite hoffte man die übersundischen Lande, auf der andern zum mindesten ganz Schleswig wieder für die dän. Krone zu gewinnen. Christian V. (s. d.; 1670-99) vermochte indes in dieser Hinsicht keine bleibenden Erfolge zu erkämpfen. Dafür gelang es ihm, durch Vertrag mit den näher berechtigten Erben das Stammland des Hauses, die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, wo die regierende Linie 1667 ausgestorben war, für sich zu gewinnen. Auch verdankt man ihm umfassende Reformen in der Ge-^[folgende Seite]