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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Dänemark (Geschichte)

gestraft die Lehnspflicht verweigern, seit welcher Zeit das Verhältnis nicht mehr erneuert wurde; vielmehr trat D. jetzt wieder als erobernde Macht auf. Schon Waldemar I. hatte die heidn. Wenden an der Ostseeküste bekriegt und Rügen erobert; Knut VI. unterwarf Pommern und Holstein; Waldemar II. (s. d.), der Sieger (1202-41), nahm auch Lauenburg, Mecklenburg und Esthland. Kaiser Friedrich II. trat ihm sogar 1214 alle deutschen Reichslande bis zur Elbe und Elde förmlich ab. Doch auch diesmal war die schnell erworbene dän. Macht von kurzer Dauer. Ein gekränkter Vasall, Graf Heinrich von Schwerin, überfiel den König Waldemar, als er auf der kleinen Insel Lyö bei Fünen jagte, und führte ihn und seinen Sohn gefangen nach Mecklenburg (1223). Die unterjochten deutschen Lande, welche sich ebenfalls erhoben, schlugen ein dän. Heer bei Mölln. Waldemar selbst mußte unter Vermittelung Kaiser Friedrichs II. seine Freiheit durch Verzichtleistung auf alle deutschen Reichslande bis zur Elbe und Elde erkaufen. Als er diese Lande wiederzugewinnen versuchte, erlitt er 22. Juli 1227 bei Bornhöved in Holstein von den Grafen von Holstein und dem Herzog von Sachsen eine entscheidende Niederlage. So blieb also das dän. Reich auf die Eidergrenze beschränkt. Nach Waldemars Tode folgte wieder eine Zeit der Bürgerkriege. Sein ältester Sohn und Nachfolger, Erich IV. Plogpenning, ward von dem Bruder Abel bekriegt und zuletzt ermordet (1250). Dann wurde Abel (ermordet 1252) König und nach diesem der dritte Bruder Christoph I. (s. d.; bis 1259) und dessen Geschlecht. Als Christophs Sohn Erich V. Glipping (1259-86) vom Adel ermordet worden, mußte dessen unmündiger Nachfolger Erich VI. Menved (1286-1319) einen harten Kampf mit den vom Könige von Norwegen unterstützten Königsmördern bestehen. Adel und Klerus gewannen dabei eine immer größere Unabhängigkeit, sodaß nach dem Tode des kinderlosen Königs dessen Bruder Christoph II. (s. d.; 1319-32) eine Wahlkapitulation ("Handfeste") 1320 unterschreiben mußte, worin die königl. Macht bedeutend beschränkt und die Rechte der Stände festgesetzt wurden. Abels Nachkommen, die sich in Südjütland als Lehnsherzöge behauptet hatten, befehdeten wiederholt das verwandte Königshaus, um das Herzogtum als erbliches Lehn zu erhalten. Ihre Bundesgenossen waren die Grafen von Holstein aus dem Hause Schauenburg. Unter diesen erhob der hervorragendste, Graf Gerhard d. Gr., seinen Schützling, den schlesw. Herzog Waldemar III., auf den dän. Thron (1326-30) und gewann für sich selbst ausgedehnte Besitzungen. So geriet D. in völlige Auflösung. Von 1332 bis 1340 regierte gar kein König, und Graf Gerhard war der eigentlicheHerr im Lande, bis ihn ein jütländ. Ritter, Niels Ebbesen, 1340 ermordete. Darauf gelang es dem neu erwählten staatsklugen König Waldemar IV. Atterdag (1340-75) die verlorenen Glieder wieder an das Reich zurückzubringen. 1346 verkaufte er Esthland an den Deutschen Orden, um die verpfändeten dän. Landschaften wieder einlösen zu können, sodaß 1360 das ganze Reich wieder vereinigt war. Nun begann der König einen Angriffskrieg gegen Schweden und die Hansestädte, eroberte Gotland und Wisby; doch wurde nach mehrjährigem Kampfe 1369 Kopenhagen von den Lübeckern erobert, und die Stände mußten, während der König außer Landes gegangen war, einen unvorteilhaften Frieden mit den Hansestädten schließen. In seinen letzten Jahren war der König bemüht, nach dem Aussterben von Abels Nachkommen, das Reichslehn Schleswig wieder an die Krone zu bringen. Er starb aber schon 1375, und seine Tochter mußte 1386 dem holstein. Grafen Gerhard VI. das Herzogtum als erbliches Lehn überlassen.

Die Tochter Waldemars IV., Margarete (s. d.), war vermählt mit König Hakon von Norwegen; für ihren einzigen Sohn Oluf, der 1375 Nachfolger seines Großvaters, 1380 auch seines Vaters geworden, regierte sie als Vormünderin, nach Olufs Tode 1387 als Regentin in D. und Norwegen. Nachdem sie 1389 auch das Königreich Schweden erobert hatte, setzte sie zunächst durch, daß ihr Großneffe, Erich von Pommern (s. d.), zum König aller drei Reiche gewählt ward. Sodann versammelte sie die drei Reichsräte zu Kalmar (Schweden), und hier ward (13. oder 20. Juli 1397) die sog. Kalmarische Union (s. d.) gestiftet, worin unter Wahrung der innern Selbständigkeit festgesetzt wurde, daß fortan nur ein König über die drei skandinav. Reiche herrschen und jeder Krieg und jede Gefahr vom Auslande denselben gemein sein solle. So war zum drittenmal eine nordische Großmacht unter dän. Führung begründet; aber das Werk Margaretes erwies sich nicht dauerhafter als das des großen Knut und der Waldemare. Nach Margaretes Tode (1412) folgte ihr Neffe Erich in den drei Reichen; doch geriet er in einen hartnäckigen Krieg mit den holstein. Grafen Heinrich und Adolf über die Lehnsverhältnisse Südjütlands. Nach mehrjährigem Kampfe vereinigten sich die streitenden Parteien, dem Kaiser Sigismund das schiedsrichterliche Urteil zu überlassen, welches (28. Juni 1424) dahin lautete, daß dem dän. König das Recht zukäme Südjütland als Lehn zu vergeben. Die Grafen, unterstützt von den Hansestädten, unterwarfen sich dem Urteile dennoch nicht, und 1435 mußte Erich einen Vergleich schließen. In Schweden brach ebenfalls ein Aufruhr aus, und zuletzt erhob sich auch der dän. Adel gegen den König, der schließlich 1439 abgesetzt wurde. Der Reichsrat erkannte darauf 1440 den Grafen Adolf als erblichen Herzog in Schleswig an. Erichs Neffe und Nachfolger, Christoph III. (s. d.; gest. 1448), regierte nur wenige Jahre. Dann wählten die Schweden einen eingeborenen König, Karl VIII. Knutsson; die Dänen aber erkoren Christian I. (s. d.; 1448-81), einen geborenen Grafen von Oldenburg und Delmenhorst. der der Stammvater des oldenb. Fürstenhauses geworden ist. Er wurde 1450 in Norwegen, 1460 in Schleswig und Holstein als Landesherr anerkannt; in Schweden, 1457 gewählt, konnte er seine Herrschaft nicht geltend machen, wurde vielmehr 1471 am Brunkeberge geschlagen. Sein Sohn, König Hans (1481-1513), versuchte Schweden wiederzugewinnen, doch nur mit vorübergehendem Erfolge. Die aufständischen Schweden fanden stets Bundesgenossen an den Hansestädten, die im Interesse ihres Handels eine Vereinigung der drei nordischen Reiche nicht wünschten. Endlich ging unter Christian II. (s. d.; 1513-23) die Kalmarische Union vollends zu Grunde. Schweden hatte seitdem seine eigenen Könige; nur Norwegen mit seinen Nebenlanden, den Färöer und Island, blieb mit D. vereinigt.

Nach dem Sturze Christians II. bestieg sein Oheim Friedrich I. (s. d.; 1523-33) den Thron und vereinigte wieder unter seiner Herrschaft D., Norwegen und ganz Schleswig-Holstein. Jetzt drang zuerst die Lutherische Reformation erfolgreich ins Land ein