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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deklaration

Staaten verschieden. Im deutschen Zollgebiete unterscheidet man zwischen genereller und specieller D. Die generelle D., welche bei der Einfuhr auf Eisenbahnen (Ladungsverzeichnis) und seewärts (Manifest) abzugeben ist, muß die Zahl der Wagen, aus denen der Transport besteht, bei Schiffen Namen oder Nummer des Schiffsgefäßes, Namen und Wohnort des Warenempfängers, Zahl der Colli, deren Verpackungsart, Zeichen und Nummern sowie die allgemeine Bezeichnung der Gattung der Waren, beim Eingange auf den Eisenbahnen außerdem die Angabe des Bruttogewichts derselben enthalten, im übrigen mit der Versicherung der Richtigkeit der gemachten Angaben und der Unterschrift des Deklaranten versehen sein. Ihre Abgabe erfolgt durch den Warenführer. In der speciellen D., deren es in der Regel zur weitern Abfertigung der eingegangenen Waren sowie beim Eingange auf andern Verkehrswegen als auf Eisenbahnen und seewärts bedarf, ist außerdem die Menge und Gattung der Waren, bei verpackten Waren für jedes Collo, nach den Benennungen und Maßstäben des Zolltarifs anzugeben sowie ferner auch, welche Abfertigung begehrt wird. Sind in einem Collo Waren zusammengepackt, welche verschiedenen Zollsätzen unterliegen, so muß in der speciellen D. die Menge einer jeden Warengattung nach dem Nettogewicht angegeben werden. Die Abgabe der speciellen D. kann sowohl durch den Warenführer als durch den Warenempfänger erfolgen. Bei generellen D. haftet der Deklarant nur für die Richtigkeit der Angaben hinsichtlich der Zahl und Art der geladenen Colli, bei speciellen D. aber auch für die Richtigkeit der Angaben hinsichtlich der Gattung und Menge der Waren. Die D. müssen in deutscher Sprache, und zwar der Regel nach schriftlich, abgegeben werden. Mündliche D. sind nur bei Ladungen, von denen der Eingangszoll weniger als 9 M. beträgt, und bei von Reisenden eingebrachten Waren, dafern letztere nicht zum Handel bestimmt sind, zugelassen. Waren, welche mit den Posten aus dem Auslande eingehen, müssen mit einer bereits im Auslande ausgestellten D. (Inhaltserklärung) versehen sein. Über Waren, welche aus dem Inlande (d. h. dem deutschen Zollgebiete) durch das Ausland nach dem Inlande mit dem Anspruch auf zollfreie Wiedereinlassung versendet werden sollen (auch Verkehr auf kurzer Straßenstrecke, Streckenzugsverkehr, Zwischenauslandsverkehr genannt), sind ebenfalls D. bei der Zollbehörde abzugeben. Diese D. bezeichnet man als Deklarationsscheine und die auf Grund derselben versendeten Güter als Deklarationsscheingüter. Vgl. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869, §§. 22‒26, 39, 92, 111. ^[Spaltenwechsel]

Sendungen, die auf dem Postwege in das Ausland gehen, sind ebenfalls mit D. zu versehen, die als Postdeklarationen bezeichnet werden. Dieselben enthalten eine Erklärung über den Inhalt eines Postpakets, Warencollo u. s. w., womit die betreffende Sendung bei der Zoll- oder Steuerbehörde zur Verzollung angemeldet wird. Es ist in allen Fällen Sache des Absenders, bei Paketen, die ins Ausland gehen sollen, sich vorher zu erkundigen, ob die Gegenstände nach den Zollvorschriften wirklich in das betreffende Land eingeführt werden dürfen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung zieht oft schwere Nachteile, namentlich hohe Zollstrafen, u. a. Verlust der Waren, nach sich. Sodann müssen den Postpaketsendungen, Colli u. s. w. nach dem Auslande bei der Absendung aus Deutschland Inhaltserklärungen (Zolldeklarationen) auf gedrucktem Formular beigefügt werden, deren Zahl im Verkehr mit den verschiedenen Ländern verschieden ist. (S. Postpaketsendungen [Ausland].) Gegenwärtig ist das Formular für eine Zoll-Inhaltserklärung aus Deutschland wie folgt abzufassen:

Zoll-Inhaltserklärung.

(Déclaration en Douane)

Ursprungsland Bestimmungsland

(Pays d’origine) (Pays de destination)

Der unterzeichnete Absender, wohnhaft zu …, versendet mit der Post

(L’expediteur soussigné, domicilié à …, déclare envoyer par la poste)

an … in … die nachstehend näher bezeichneten Waren: ^[img].

(à … à … les marchandises etc. ci-après détaillées)

Art der Verpackung und Bezeichnung der Sendung Rohgewicht der Sendung Gesamtwert Genaue Bezeichnung des Inhalts der Sendung Reingewicht jeder Warengattung Wert jeder Warengattung Bemerkungen

(Nature de l’emballage et signature de l’envoi) (Poids brut de l’envoi) )Valeur totale) (Contenu détaillè de l’envoi) (Poids net par espèce des marchandises) (Valeur par espèce des marchandises) (Observations)

Ort …, den

(Lieu) … (le)

Name des Absenders

(Nom de l’expéditeur)