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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deligeorgis - Delikt
Deligeorgis, Epameinondas, griech. Staats-
mann, geb. 10. Febr. 1829 in Tripolis im Pe-
loponnes, studierte die Rechte in Athen. Nach-
dem er einige Jahre dort als Advokat praktiziert
hatte, wurde er 1859 als Deputierter Mesolongions
in die Kammer gewählt, wo ihn sein Nednertalent
bald an die Spitze der Partei der Mißvergnügten
stellte, die sich zum Losungswort die Absetzung des
Königs Otto gewählt hatte. Nach der Thronbe-
steigung Geougs I. (1863) wurde D. mebreremal
Minister und übernahm 1865 das Präsidium, das
er auch 1870 auf kurze Zeit und 1872 - 74 inne
hatte. In dieser Stellung machte er 1873 der
Laurion - Affaire (f. Griechenland) durch die Bil-
dung einer griech. Ausbeutungsgesellschaft ein Ende
und versuchte die Beziehungen Griechenlands zur
Türkei zu verbessern. Diese Tendenz D.' war auch
der Grund, daß er in dem 1877 aus sämtlichen
Parteiführern gebildeten Kabinett gegen das mili-
tär. Eingreifen Griechenlands in den Russisch-Tür-
kischen Krieg auftrat und jede dahin zielende Ini-
tiative seiner Kollegen vereitelte. Nach dem Ber-
liner Kongreß (1878) zog sich D. vom polit. Treiben
zurück. Er starb 27. Mai 1879. D. war ein Staats-
mann von Charakterstärke und absoluter Nneigen-
nützigkeit. Seine polit. Reden sind in Athen 1880
von Drossinis und Eliopulos veröffentlicht worden.
Dcligeorgis, Leonidas, griech. Staatsmann
und Journalist, Bruder des vorigen, geb. 1840 zu
Mesolonaion. studierte die Reckte in Athen und stand
seit 1859 seinem Bruder als Journalist an der
Seite. Nach dessen Tode vertrat er seit 1880 seine
Stelle in der Kammer. Am 5. Nov. 1890 übernahm
er das Portefeuille des Äußern unter Delijannis,
mit dem er 29. Febr. 1892 von dem König zum
Rücktritt genötigt wurde.
Deligny (spr.-linjih), Edouard Jean Etienne,
franz. General, geb. 12. Dez. 1815 zu Vallan (Depart.
Indre), besuchte die Militärschule von St. Cyr und
trat 1835 als Offizier in die Infanterie. Er diente
zwei Jahrzehnte in Algerien, wurde 1844 Kapitän,
1848 Bataillonskommandant, 1852 Oberst und 1855
Vrigadegeneral. Vier Jahre danach stand er als
Divisionsgeneral an der Spitze der Provinz Oran
und unterdrückte erfolgreich mehrere Empörungen
der Araber. 1869 ernannte ihn Napoleon III. zum
Kommandanten des Lagers von Chälons. Wäh-
rend des Deutsch-Französischen Krieges führte D.
eine Division, mit der er in den Schlachten um Metz
kämpfte; nach der Kapitulation der Festung wurde
er in Münster interniert und schrieb dort "1870.
^rni66 äs New) (Par. u. Brüss. 1871). D. über-
nahm 1873 den Befehl über das franz. 4. Armee-
korps in Le Mans und wurde 1879 zum General-
inspektor der Armee ernannt, aber 1880 wie die
übrigen Gencralinspecteure der Armee aus polit.
Rücksichten aus dem aktiven Dienste entfernt; er
lebt seitdem in Zurückgezogenheit.
Delijannis (Delyannis), Theodoros, griech.
Staatsmann, geb. 1826 in Kalavryta im Pelopon-
nes, studierte die Rechte in Athen, trat 1843 als
Supernumerarius im Ministerium des Innern in
den Staatsdienst und wurde dort 1859 General-
sekretär. Seit 1862 vertrat er wiederholt die Epar-
chie von Gortynia und den Nomos Arkadien in der
Kammer, war griech. Gesandter in Paris und be-
teiligte sich 1878 am Berliner Kongreß als Vertre-
ter Griechenlands. D. war neunmal Minister des
Äußern, der Finanzen oder des Kultus (zweimal
1863, zweimal 1864, 1869, 1871, 1877, zweimal
1878). Am 1. Mai 1885 bildete er infolge des Sie-
ges der von ihm geleiteten Opposition gegen Tri-
tupis ein Ministerium. Er war nicht im stände, die
durch die Vereinigung Ostrumeliens mit Bulgarien
erregte öffentliche Meinung zu dämpfen, und ließ
sich zu einer Mobilisierung der Armee hinreißen,
wodurch dem Staate große, nutzlose Kosten erwuch-
sen. Die bedenkliche Lage, in die D.' militär. Maß-
regeln und sonstige Verwaltung Griechenland stürz-
ten, erregten den Widerstand der Großmächte, die
durch gemeinsame Noten die Abrüstung forderten.
Da D. aber diesen Aufforderungen keine Folge lei-
stete, führte schließlich seine Politik zur Abberufung
der Gesandten Englands, Deutschlands, Österreichs
und Italiens und zur Blockade der griech. Küsten
durch ein Geschwader der Großmächte, Frankreich
und Rußland ausgenommen. Der durch diese Er-
eignisse hervorgerufenen nationalen Entrüstung ent-
zog sich D. 9. Mai 1886 durch sein Entlassungsge-
such. Dennoch kam er, da die Wahlen eine große
Majorität für ihn ergeben hatten, 7. Nov. 1890
wieder ans Ruder. Seine äußere und innere Poli-
tik, besonders die finanzielle Wirtschaft war aber
eine solche, daß der König dadurch veranlaßt wurde,
ihn nebst feinem Kabinett 29. Febr. 1892 zu ent-
lassen, obgleich die Kammer ihm ein Vertrauens-
votum erteilte. Bei den Neuwahlen 15. Mai blieben
seine Anhänger bedeutend in der Minorität, indem
sie nur etwa 40 Sitze erlangten. Dock trat D. in
der neuen Kammersession wieder als Führer der
Opposition gegen das Ministerium Trikupis auf.
Delikat (lat.), zart, wohlschmeckend, zartfühlend;
Delikatesse (frz.), Zartgefühl; Leckerbissen;Deli-
kat essen, pikante, appetitreizende Eßwaren.
Delikt (lat. äslicwm), im allgemeinen eine
unerlaubte, schuldhafte, rechtsverletzende, gesetz-
übertretende Handlung, welche Strafe verdient und
zum Schadenersatz verpflichtet. Die Römer unter-
schieden zwischen äElicta. pudlica, den mit öffentlicher
Strafe bedrohten Handlungen, und den äslicta
private, wegen welcher auf Privatstrafe, gewöhn-
lich eine dem Kläger zu leistende Geldstrafe, geklagt
werden tonnte. Wenn die heutigen Kriminalisten
von D. reden, so verstehen sie darunter die mit öffent-
licher Strafe bedrohten Handlungen <s. Verbrechen),
was die Franzosen äölit im weitern Sinne nennen,
während äeiit. im engern Sinne oder äelit correo
tiounei das bezeichnet, was wir Vergehen nennen
im Gegensatz zu Verbrechen im engern Sinne (crim68)
und zu Polizeiübertretungen (conti-aveMionL).
Nach dem Privatrecht verpflichten die D. den Thäter
zum Schadenersatz (s. d.) und zur Herausgabe des
Gewinns, welchen derselbe aus den durch das D.
erlangten Mitteln des Verletzten erworben hat. Die
Verpflichtung und das Forderungsrecht des Ver-
letzten heißen Deliktsobligation, das Rechts-
mittel des Verletzten dieDeliktsklage. Sonst gab
es auch privatrechtliche Strafen als Folge des D.
Diese sind aber beinahe ganz verschwunden, übrigens
decken sich die D. des öffentlichen Rechts und die D.
des Privatrcchts nicht vollständig. Es giebt einige
wenige unter Strafe gestellte Vergehen, aus welchen
eine Klage auf Schadenersatz nach gemeinem Recht
nicht entspringt, und bezüglich der Polizeiüber-
tretungen hat nur das Preuß. Allg. Landr. I, 6,
§. 26 die Vorschrift, daß der, welcher ein auf
Schadenverhütungen abzielendes Polizeigesetz ver-
nachlässigt, für allen Schaden, welcher durch die