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Deutscher Bauernbund - Deutscher Bund
Deutscher Bauernbund, s. Landwirtschaftliche Vereine.
Deutscher Beamtenverein, s. Warenhaus für Deutsche Beamte.
Deutscher Befreiungskrieg, s. Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 bis 1815.
Deutscher Bertram, Pflanzenart, s. Achillea.
Deutscher Böhmerwaldbund, s. Böhmerwald (Bd. 3, S. 230 b).
Deutscher Buchdrucker-Verein, gewerkschaftliche Vereinigung deutscher Buchdruckereibesitzer, mit dem Sitz in Leipzig, gegründet 15. Aug. 1869 in Mainz zum Schutz gegen die Bestrebungen der Buchdruckergehilfen, die sich 1866 zu einem "Deutschen Buchdruckerverband", seit 1878 "Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker" (s. d.) genannt, organisiert hatten und die Arbeitsverhälthisse im Buchdruck einseitig in ihrem Interesse zu gestalten suchten. Der erste größere Zusammenstoß mit dem Gehilfenverband erfolgte 1873, als dieser einen auf Alphabetberechnung beruhenden Normaltarif für ganz Deutschland forderte. Es kam in Leipzig zum Streik und in Deutschland zur Aussperrung der Verbandsmitglieder (etwa 2000 Personen). Das Resultat war eine Übereinkunft beider Teile über einen für ganz Deutschland geltenden Lohntarif (nach Alphabetberechnung), Feststellung von Minimallohnsätzen und zehnstündige Arbeitszeit. Zur Durchführung des Tarifs wurde eine Organisation geschaffen, später kurz Tarifgemeinschaft genannt, bestehend aus 12 Vertretern der Prinzipale und 12 Vertretern der Gehilfen. Dieses Einvernehmen wurde gestört durch die Agitation der Gehilfen für neunstündige Arbeitszeit. Es kam zu einem großen, ganz Deutschland (außer Elsaß-Lothringen, die Rheinlande und Westfalen) umfassenden Streik (8000-10000 Personen), der 30. Okt. 1891 begann und 16. Jan. 1892 mit der Niederlage der Gehilfen endete. Der D. B. stellte 1892 selbst einen neuen Lohntarif auf und gründete eine Unterstützungskasse für arbeitslose Gehilfen sowie einen über das ganze Reich organisierten Arbeitsnachweis. Diese Einrichtungen traten 1. Jan. 1893 in Kraft. Außerdem errichtete er Fachschulen für Buchdruckerlehrlinge (s. Buchdruckerschulen) in Leipzig (1886), Berlin, Dresden und Hamburg und vermittelt seit 1888 nach engl. Vorbild einen internationalen Austausch von Mustern aller graphischen Künste (Jahrg. 1-5, 1889-93). Der Verein zerfällt (1892) in 9 Kreise, deren jeder eine Anzahl von Vertrauensmännerbezirken hat. Die Zahl der Mitglieder betrug 1885: 277, 1886: 1104, 1893: 1348 (mit 12000-14000 beschäftigten Gehilfen, d. i. etwa 40 Proz. der Gehilfenschaft ganz Deutschlands), das Budget von 1892 in Einnahme und Ausgabe 25296 M. In der Unterstützungskasse betrug 1893 das Budget 49037 M. Vorsitzende: 1869-71 A. Ackermann-Teubner, 1872-86 Dr. Eduard Brockhaus, 1887 fg. Bruno Klinkhardt, sämtlich in Leipzig. Organe des Vereins: 1869-75 die "Annalen der Typographie", hg. von C. B. Lorck; 1876-88 die "Mitteilungen des D. B."; seit 1889 die "Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker". - Vgl. (Wiener) Das nationale Genossenschaftswesen im deutschen Buchdruckgewerbe (in "Klimschs Adreßbuch der Buch- und Steindruckereien", Frankf. a. M. 1890); Zahn, Die Organisation der Prinzipale und Gehilfen im deutschen Buchdruckgewerbe (1890).
Deutscher Bühnenverein, s. Bühnenverein.
Deutscher Bund, der im Wiener Kongreß (s. d.) geschaffene und durch die Schlußakte vom 9. Juni 1815 bestätigte deutsche Staatenbund, welcher bis 1866 bestand und der die innere und äußere Sicherheit Deutschlands und die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit seiner einzelnen Staaten gewährleisten sollte. Auf dem Wiener Kongreß wurden die staatlichen Verhältnisse Deutschlands durch eine Beratung Österreichs, Preußens, Bayerns, Hannovers und Württembergs, dann mit Hinzuziehung (25. Mai 1815) der übrigen Beteiligten geordnet und die Zahl der selbständigen Staaten durch den Entwurf einer Bundesakte auf folgende beschränkt: 1) Kaisertum Österreich; die 5 Königreiche: 2) Preußen, 3) Bayern, 4) Sachsen, 5) Hannover, 6) Württemberg; 7) Kurfürstentum Hessen; die 7 Großherzogtümer: 8) Baden, 9) Hessen (bei Rhein), 10) Mecklenburg-Schwerin, 11) Mecklenburg-Strelitz, 12) Oldenburg, 13) Sachsen-Weimar-Eisenach, 14) Luxemburg (in Personalunion mit dem Königreich der Niederlande); die 10 Herzogtümer: 15) Holstein und Lauenburg (in Personalunion mit dem Königreich Dänemark), 16) Nassau, 17) Braunschweig, 18) Sachsen-Gotha, 19) Sachsen-Coburg, 20) Sachsen-Meiningen, 21) Sachsen-Hildburghausen, 22) Anhalt-Dessau, 23) Anhalt-Cöthen, 24) Anhalt-Bernburg; die 10 Fürstentümer: 25) Waldeck, 26) Lippe-Detmold, 27) Schaumburg-Lippe, 28) Schwarzburg-Rudolstadt, 29) Schwarzburg-Sondershausen, 30) Reuß älterer Linie, 31) Reuß jüngerer Linie, 32) Hohenzollern-Hechingen, 33) Hohenzollern-Sigmaringen, 34) Liechtenstein; die Freien Städte: 35) Frankfurt a. M., 36) Bremen, 37) Hamburg und 38) Lübeck.
Der D. B. war nach den 20 Artikeln der Bundesakte keine Union, sondern nur eine Föderation, ein Staatenbund, in welchem alle Bundesglieder als solche gleiche Rechte hatten und sowohl ganz Deutschland als den einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen versprachen. Bei einmal erklärtem Bundeskriege durfte kein Mitglied einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde eingehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schließen. Der Bundestag (eröffnet 5. Nov. 1816) hatte seinen Sitz zu Frankfurt a. M. und bestand aus den bevollmächtigten Gesandten der 38 Staaten. Österreich führte bei der Bundesversammlung das Präsidium. Die Bundesversammlung bestand in doppelter Form: 1) als allgemeine Versammlung, Voller Rat oder Plenum genannt, in welcher jedes Mitglied wenigstens eine Virilstimme, die größern Staaten aber mehrere Stimmen hatten, nämlich Österreich und die fünf Königreiche jedes vier (24), Baden, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Holstein und Luxemburg jedes drei (15), Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin und Nassau jedes zwei (6), die übrigen einzelnen Mitglieder jedes eine Stimme, sodaß mit ihren 25 Stimmen das Plenum 70 Stimmen zählte; 2) als Engerer Rat, Bundesregierung genannt, bei welchem die Stimmen der Bundesmitglieder auf 17 Kuriatstimmen herabgesetzt waren. Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, Hessen-Darmstadt nebst Hessen-Homburg, Holstein und Luxemburg führten hierbei jedes eine Einzelstimme (11). Die übrigen hatten Gesamt- oder Kuriatstimmen. Das ursprünglich in der Bundesakte festgesetzte Stimmenverhältnis erlitt jedoch insofern einige Veränderung, als im Laufe der Zeit infolge eingetretener Territorialveränderungen die Zahl der Virilstimmen im Plenum von 70 auf 65