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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutschland und Deutsches Reich (Versicherungswesen)

Betrage von 156320010 M. vorhanden. - Zur Zeit bestehen nur noch 9 Notenbanken und zwar die Reichsbank in Berlin, Sächsische Bank in Dresden, Städtische Bank in Breslau, Frankfurter Bank, Bayrische Notenbank, Württembergische Notenbank, Badische Bank, Bank für Süddeutschland und Braunschweigische Bank mit einem Notenumlauf (nach dem mittlern Stande des J. 1892) von 1194019000 M., wovon auf die Reichsbank allein 1017027000 M. entfallen. Der Abrechnungsverkehr der Reichsbank bezifferte sich allein auf über 16000 Mill. M. i. J. 1892 und über 18000 Mill. M. i. J. 1893.

An der Spitze des Bankwesens steht die Reichsbank (s. d.) mit zahlreichen Reichsbankstellen an sämtlichen für Handel und Verkehr einigermaßen wichtigen Plätzen des Reichs. Außerdem waren (1891) vorhanden 371 Aktienbanken mit einem Aktienkapital von 1769 Mill. M., die 171½ Mill. M. Reingewinn (9,63 Proz. Dividende) erzielten. Die Zahl der Privatbankhäuser ist weit größer, darunter befinden sich Bankhäuser allerersten Ranges, z. B. die Firmen Rothschild in Frankfurt a. M. und Bleichröder in Berlin. - Den Interessen des Kreditverkehrs für den Grundbesitz dienen 28 Hypothekenbanken. - Im Etatsjahr 1891/92 betrug die Einnahme an Wechselstempelsteuer 8175592 M., die Stempelabgabe für Wertpapiere (Börsensteuer) 23995269 M.

Die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen erfolgt für Handel und Gewerbe durch die vom Staate errichteten Handelskammern sowie durch freigebildete wirtschaftliche Vereinigungen, für die Landwirtschaft durch die halbamtlichen landwirtschaftlichen Provinzial- und Kreisvereine mit ihren Unterverbänden. An der Spitze der landwirtschaftlichen Verbände steht der Deutsche Landwirtschaftsrat (s. d.) in Berlin. Die Zahl der Handels- und Gewerbekammern belief sich (1893) auf 161, davon in Preußen 92 Handelskammern, in Bayern 8 Handels- und Gewerbekammern, in Sachsen 4 Handels- und Gewerbekammern, je 1 Handels- und 1 Gewerbekammer, in Württemberg 8, in Baden 8, Hessen 6, in Elsaß-Lothringen 4 Handelskammern, in Hamburg, Bremen und Lübeck je 1 Handels- und Gewerbekammer, in den thüring. Staaten 9 Handels- und Gewerbekammern. In einigen kleinern Staaten fehlt diese gesetzliche Vertretung des Handels und der Industrie ganz. In andern Staaten erfolgt die Vertretung durch Privatvereine, denen bald mehr, bald minder ein amtlicher Charakter innewohnt. In Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen, in denen die Handels- und Gewerbekammern meist zu einer ihre großen Aufgaben gemeinsam behandelnden Körperschaft vereinigt sind, erstreckt sich deren Thätigkeit auf alle Ortschaften und auf alle Gewerbe. In Preußen dagegen besteht nur für einzelne Bezirke die gleiche zweckmäßige Einrichtung. In den meisten Provinzen fehlen dagegen die Gewerbekammern, und nicht selten erstreckt sich auch die Thätigkeit der Handelskammer nur auf ihren Sitz und dessen nächste Umgebung, sodaß eine große Anzahl außerhalb dieser engbemessenen Bezirke liegender Fabriken diese Vertretung noch entbehrt. An mehrern größern Orten (Berlin, Königsberg, Danzig, Stettin, Magdeburg, Tilsit, Elbing, Memel, Altona) sind für die dortigen Handelskammern die alten Bezeichnungen wie "Älteste der Kaufmannschaft", "Kommerz-Kollegium", "Korporation der Kaufmannschaft" u. s. w. beibehalten worden. Eine Neuregelung des Handelskammerwesens hat die preuß. Regierung in Aussicht genommen. Ihre Spitze finden die Handelskammern in dem Deutschen Handelstage (s. d.).

Die Bildung der wirtschaftlichen Vereine gehört der Neuzeit an. Sie sind bestimmt, die Interessen eines einzelnen Erwerbszweiges zu vertreten, erstrecken sich dann aber über einen weit größern Kreis, meist über das ganze Deutsche Reich. Als solche sind zu nennen: der Verein deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, die Verbände der Baumwollen-, Leinen- und Wollenindustrie, die Vereine für die Industrie in Bergbau, Leder, Holz, Glas, Porzellan und Thonwaren, für Zuckerfabriken, Bierbrauereien, Branntweinbrennereien, chem. Fabriken u. s. w., ebenso für die Zweige des Handels, der Banken, des Versicherungswesens, schließlich der Handwerksbetriebe. Daneben bestehen auch noch Verbände für einzelne Provinzen, z. B. der Verein zur Wahrung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für Rheinland-Westfalen, ein ähnlicher Verband für die Saar, der Mittelrheinische Fabrikantenverein in Mainz u. s. w. Über das ganze Reich erstreckt sich u. a. der Centralverband deutscher Industrieller mit dem Sitz in Berlin.

Versicherungswesen. Das Versicherungsgeschäft befindet sich vorzugsweise in den Händen von Aktiengesellschaften. 1890: 118 mit 108 Mill. M. und 25,5 Mill. M. Reingewinn (23,59 Proz. Dividende). Am stärksten entwickelt ist die Feuerversicherung. Staatliche Landesbrandkassen bestehen in Sachsen und Württemberg, während in andern Teilen des Reichs und namentlich in Preußen die Feuerversicherung der Gebäude durch Provinzial- und Gemeindekassen besorgt wird. Die Feuerversicherung beweglicher Güter (Mobiliarversicherung) ruht vorwiegend in den Händen von Privatgesellschaften, unter denen sich eine Anzahl auf Gegenseitigkeit gegründeter befinden. Dasselbe gilt von der Lebensversicherung. 1860 betrug das im Deutschen Reich gegen Todesfall versicherte Kapital 316,8 Mill. M., 1892 bereits 4104,7 Mill. M. Von den 38 Gesellschaften des Deutschen Reichs wurden insgesamt neu ausgestellt 83108 Policen über 400655000 M. Kapital. Hiervon entfallen auf 20 Aktiengesellschaften 46301 Policen über 211531000 M. Kapital, dagegen auf 18 Gegenseitigkeitsgesellschaften 36807 Policen über 189124000 M. - Aus der Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen, die (1892) 210795000 M. betrug, wurden 68,3 Mill. M. oder 34 Proz. zur Erhöhung der Reservefonds zurückgestellt, während 59,2 Mill. M. für Sterbefälle, Aussteuern, Renten und Prämienauszahlungen, ferner 29,6 Mill. M. als Dividende an die Versicherten zurückflossen.

Eine bedeutsame Anregung hat das Deutsche Reich seit 1882 durch die nach und nach erfolgte Einführung der Kranken-, Unfall- und Altersversicherung der arbeitenden Klassen (s. Arbeiterversicherung und Krankenversicherung) geschaffen, deren segensreiche Folgen mit jedem Jahre mehr in Erscheinung treten werden.

In der seit 1885 gesetzlich bestehenden Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften waren (1892) in 415335 Fabriken 5078132 Arbeiter, in 4859618 landwirtschaftlichen Betrieben 12289415 Arbeiter, in den staatlichen Betrieben der Post, Eisenbahn, Bauverwaltung u. s. w. weitere 646733 Arbeiter - überhaupt 18014280 männliche und weibliche, fast