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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1273-1519)

fen Adolf von Nassau, einen tüchtigen Mann, der aber ohne Hausmacht und durch die Gegnerschaft Albrechts von vornherein gelähmt war. Als er aber trotzdem die fürstl. Fesseln abzuschütteln und als König zu gebieten begann, setzten sie ihn ab und erwählten Albrecht von Österreich, gegen den Adolf in der Schlacht bei Göllheim fiel (2. Juli 1298). Auch gegen Albrecht erhob sich das zuchtlose Fürstentum, aber er wußte an den Städten eine Hilfe zu finden und blieb siegreich. Wie er in seinen Hauslanden Friede und Ordnung aufgerichtet hatte, so konnte man auch für das Reich viel von ihm hoffen, aber er wurde in der Blüte seiner Jahre ermordet (1308). Sein Nachfolger Heinrich von Luxemburg war wieder aus einem andern, auch nicht sehr mächtigen Hause gewählt und starb schon 1313, nachdem er ebenfalls nur Hoffnungen hatte erwecken können. Es zeichnete ihn aus, daß er die ideale Aufgabe des Kaisertums und die damit verbundenen Ansprüche auf Italien wieder kräftig betonte, während seine Vorgänger seit Rudolf von Habsburg sich wenig darum gekümmert und namentlich den immer gesteigerten Ansprüchen der Päpste auf Einfluß im Reiche nur geringen Widerstand geleistet hatten. In derselben Zeit, in der die Könige von England und von Frankreich die Einmischung des Papstes Bonifaz VIII. in die Angelegenheiten ihrer Staaten mit scharfen Worten und vollständigem Erfolg zurückwiesen, wagten die Päpste dem Könige von Frankreich Hilfskräfte aus deutschen Diöcesen zur Verfügung zu stellen, und die deutschen Könige mußten sich auf schüchterne Reklamationen beschränken. Selbst der allen andern Gegnern gegenüber so kräftige Albrecht mußte sich dergleichen Anmaßungen fügen, weil Bonifaz ohne weiteres die Fürsten zur Rebellion aufrief, die nur darauf lauerten, unter dem Deckmantel der Religion die Reste der königl. Macht zu plündern. Rudolf von Habsburg und seine Nachfolger gaben dem Reiche die Einheit wieder und suchten die Reste der königl. Gewalt zusammenzuhalten; aber wie sie sich hierbei in erster Linie auf ihre Hausmacht stützten, so war auch ihr Bestreben vorzugsweise darauf gerichtet, ihre Hausmacht zu begründen und zu vermehren. Die Kurfürsten erwarben neben dem Könige eine besondere Mitwirkung am Regiment und benutzten ihr Wahlrecht, um für ihre Stimme Land und Vorrechte zu erkaufen. Sie beanspruchten und übten ferner mehrmals das Recht, den König abzusetzen, während sich gleichzeitig die Ansprüche der Päpste im Reich ins Ungemessene steigerten. Unter Ludwig IV., dein Bayern (1314-47), erfolgte dann ein Umschlag in der öffentlichen Meinung, die bisher die päpstl. Forderungen mehrunterstützt hatte; es traten Schriftsteller auf, wie Wilhelm von Occam, Marsilius von Padua u. a., welche die selbständige, von dem Papste unabhängige Gewalt des Staates und seines Oberhauptes forderten und die Haltlosigkeit der unverhüllt auf eine polit. Oberhoheit abzielenden Ansprüche der Päpste nachwiesen. Als dann Kaiser Ludwig IV. in Angelegenheiten seiner Hausmacht diesen Ansprüchen schroff, in Reichssachen aber nur schwankend und haltlos gegenübertrat, übernahmen die Kurfürsten in dem Kurverein zu Rense 1338 (s. Ludwig IV.) diesen Schutz und wiesen den Anspruch des Papstes auf Bestätigung des von ihnen erwählten Königs zurück. Andererseits aber erlitt das Königtum durch den langen Bürgerkrieg zwischen Ludwig und seinem Gegenkönige Friedrich dem Schönen weitere Erschütterungen, und Ludwig, der in seinem Erblande mit Kraft und Weisheit regierte, zeigte in Sachen des Reichs oft genug eine beschämende Schwäche und schwankte zwischen dreistem Vorgehen und völliger Nachgiebigkeit. Unter Karl IV. (1347-78) und seinen Nachfolgern wurde die königl. Gewalt von diesen Ansprüchen der Päpste mehr und mehr befreit, während deren Gewalt durch den fortdauernden Aufenthalt in Avignon (die sog. Babylonische Gefangenschaft) und das darauf folgende Schisma (1378-1415) geschwächt wurde. Die Thätigkeit dieser Könige aus dem Hause Luxemburg, d. i. Karls IV. und seiner Söhne Wenzel (1378-1400) und Sigismund (1411-37), war jedoch ganz überwiegend der Vergrößerung ihrer Hausmacht zugewendet, und es gelang ihnen auch, eine große Reihe von Gebieten zu vereinigen, deren Kernland Böhmen war. Der Verfall des Reichs machte unterdessen und zum Teil infolgedessen noch weitere Fortschritte. Ihr Erbe kam durch die Heirat von Sigismunds Tochter Elisabeth an den Habsburger Albrecht II. von Österreich (1438-39), der jenem auch auf dem deutschen Throne folgte. Durch diese Erwerbung gewann die Hausmacht der Habsburger das entscheidende Übergewicht über alle andern Fürsten, und dies steigerte sich noch, als bei Albrechts Tode wieder ein Habsburger, Friedrich III. (sein und Albrechts II. Großvater waren Geschwister), zum König gewählt ward und von da ab die deutsche Krone in dem Geschlecht der Habsburger verblieb. Friedrichs III. (gest. 1493) Sohn Maximilian erwarb dann noch durch Heirat mit der Erbtochter Karls des Kühnen einen Teil der burgund. Lande, und sein Enkel Karl war ferner der Erbe der span. Krone. Wie nun dieser 1519 als Karl V. zum deutschen Könige gewählt wurde, versuchte er Deutschland ähnlich wie die Niederlande als eine Provinz des span.-habsburg. Gesamtreichs zu behandeln. Es entstanden daraus Kämpfe, die ihren besondern Charakter durch die religiöse Bewegung gewannen, in der sich damals die deutsche Nation von Rom loslöste und in der das deutsche Volk eine Entwicklung durchmachte, die mehr als alles andere zur Gestaltung seines Wesens beigetragen hat. Daß die allgemein erhobene Forderung nach einer Reform der Kirche in Deutschland im 16. Jahrh. mit besonderer Kraft auftrat, hatte zum Teil darin seinen Grund, daß die Reformen, welche durch die großen Konzilien des 15. Jahrh. zu Pisa, Konstanz und besonders zu Basel versucht wurden, und welche in Frankreich z. B. zu nicht unerheblichen Besserungen führten, in Deutschland so gut wie ganz vereitelt wurden. In den sog. Fürstenkonkordaten hatte Papst Eugen IV. 1447 in 4 (5) Bullen eine Reihe von Reformbeschlüssen des Baseler Konzils, die der Frankfurter Reichstag 1446 gefordert hatte, für Deutschland genehmigt, aber die wichtigsten derselben, namentlich die, welche die Ausbeutung der deutschen Kirche durch die päpstl. Annaten u. s. w. einschränkten, wurden von Kaiser Friedrich III. in dem 1448 mit Nikolaus V. abgeschlossenen Aschaffenburger oder Wiener Konkordat wieder preisgegeben. Diesen diplomat. Sieg dankte die Kurie vorzugsweise der geschickten Unterhandlung des Äneas Silvius, der dann später als Papst Pius II. noch weitere Ansprüche Roms zurückeroberte. Aber wenn jemals Siege dem Sieger Verderben gebracht haben, so war es hier der Fall. Das Baseler Konzil hatte jedoch für Deutschland eine andere sehr heilsame Folge: die Beruhigung der