Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

205

Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88)

jedenfalls nicht allein das Dogma der Unfehlbarkeit, sondern ebenso sehr die polit. Haltung der Centrumspartei, die den Konflikt veranlaßte. Es war verhängnisvoll, daß gerade die mächtigste Bundesregierung, Preußen, in frühern Jahrzehnten durch eine unglaubliche Kurzsichtigkeit den Übermut der Klerikalen großgezogen hatte. Nun sah sie sich gezwungen, durch eine Reihe von Kirchengesetzen, die teils mit dem preuß. Landtag, teils mit dem Reichstag vereinbart wurden, das verlorene Terrain wieder zurückzuerobern und mit aller Macht einzutreten für den Grundsatz, daß die Katholiken so gut wie die Protestanten, die Bischöfe und ihr Klerus so gut wie die Laien den Staatsgesetzen Gehorsam schuldig seien. (S. Preußen, Geschichte.) Der Reichstag genehmigte 1871 den von der bayr. Regierung besonders begehrten sog. Kanzelparagraphen (s. d.), 1872 die Ausweisung der Jesuiten und der diesen verwandten Orden, 1874 das besonders die preuß. Geistlichen, die sich den Maigesetzen nicht unterwerfen wollten, bedrohende Gesetz über Verhinderung unbefugter Ausübung von Kirchenämtern, 1875 die Einführung der obligatorischen Civilehe, 1876 eine Verschärfung des Kanzelparagraphen. In diesem Kampfe stand der 1872 ernannte preuß. Kultusminister Falk dem Reichskanzler Fürsten Bismarck mit Energie zur Seite. Der Haß der Klerikalen gegen letztern als den "Todfeind der kath. Kirche" steigerte sich noch durch die Verhaftung renitenter Bischöfe. Eine Folge ihrer maßlosen Agitation war das 13. Juli 1874 in Kissingen verübte Attentat des Böttchergesellen Kullmann auf den Fürsten Bismarck. Im Schoße des Katholicismus selbst entstand eine Spaltung. Döllinger in München trat mit wuchtigen Schlägen gegen das Unfehlbarkeitsdogma auf. In Bayern, Baden, Preußen fanden Versammlungen solcher statt, die sich Altkatholiken nannten, Vereine und Gemeinden gründeten und einen besondern Bischof, Prof. Reinkens, wählten, der in Preußen, Baden, Hessen die staatliche Anerkennung erhielt. Papst Pius sprach sich bei verschiedenen Allokutionen aufs schärfste und beleidigendste über die Reichsregierung aus, nahm den Kardinal Hohenlohe nicht als deutschen Botschafter beim päpstl. Stuhle an, wagte in seinem Schreiben an den Kaiser vom 7. Aug. 1873 die Behauptung, daß jeder, der die Taufe empfangen, dem Papste angehöre, und erließ zuletzt die Encyklika vom 5. Febr. 1875, die die neuen Kirchengesetze schlankweg für ungültig erklärte und über sämtliche altkath. Geistliche die Exkommunikation aussprach.

Der Umstand, daß die Reichsregierung in ihrem Kampfe gegen das Centrum ihre Hauptstütze an der nationalliberalen Partei fand, war von Bedeutung auch für die übrige innere Politik. Die Neuwahlen für den zweiten Deutschen Reichstag von 1874 bis 1876, die zwar auch die Zahl der klerikalen Abgeordneten erheblich verstärkten (von 67 auf 92), führten die Nationalliberalen auf die Zahl von 155 Mitgliedern. Fast wäre es 1874 bei der Beratung des Reichsmilitärgesetzes wieder zu einem Konflikt zwischen Regierung und Volksvertretung gekommen, aber diesmal stellte sich die öffentliche Meinung aus die Seite der Regierung, und durch ein Kompromiß kam das Septennat (s. d.) zu stande, das die Friedenspräsenzstärke für 7 Jahre auf 401000 Mann festsetzte. Die Gesetze über Reichsmünzen, Reichspapiergeld und Bankwesen, die in den J. 1872-75 vorgelegt wurden, brachten eine wohlthätige Einheit in die bisherige Zersplitterung. Diese Einheit sollte auch auf das Gebiet des Rechts übertragen werden. Die Mittelstaaten widerstrebten anfangs den Anregungen des Reichstags, aber auch hier siegte schließlich der Reichsgedanke. Die vorgelegten Justizgesetze wurden 21. Dez. 1876, infolge eines Kompromisses zwischen den Nationalen und der Reichsregierung, trotz des Widerspruchs der Klerikalen und der Fortschrittspartei vom Reichstag angenommen. Diese Gesetze (Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozeßordnung, Civilprozeßordnung, Konkursordnung nebst den Einführungsgesetzen) traten 1. Okt. 1879 in ganz Deutschland in Kraft, und am gleichen Tage wurde das Reichsgericht, das nach einem Beschlusse des Bundesrats und Reichstags in Leipzig seinen Sitz haben sollte, daselbst eröffnet. Die 1875 vorgelegte Strafgesetznovelle zeigte, welchen Wert die Reichsregierung schon damals auf wirksame Handhaben zur Unterdrückung staatsgefährlicher polit. Gegnerschaft legte; manches daraus fand noch nicht die Billigung des Reichstags, so z. B. der sog. Socialistenparagraph. Aber der Arnim-Paragraph, der gegen die Vergehen ungetreuer Diplomaten gerichtet war, wurde 1876 angenommen. (S. Arnim, Harry, Graf von.) Der für die Fortentwicklung der Reichsverfassung wichtige Grundsatz, daß zu Kompetenzerweiterungen und zum Verzicht auf Reservatrechte die Genehmigung der Einzellandtage nicht einzuholen sei, fand Geltung. Auf dem Gebiete der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten wurden von Jahr zu Jahr Schranken beseitigt und einheitliche Einrichtungen getroffen; von einschneidender Wichtigkeit war der von Bismarck gefaßte Plan, die Leitung des gesamten deutschen Eisenbahnwesens in die Hand der deutschen Reichsgewalt zu bringen. Aber weder zum Verkauf ihrer Eisenbahnen an das Deutsche Reich, noch zum Ankauf der preuß. Bahnen für das Reich, noch zur unbedingten Unterwerfung unter die Anordnungen des 1873 gegründeten Reichseisenbahnamtes konnten sich die Einzelstaaten entschließen, weshalb der Reichskanzler sich begnügen mußte, seine reformierende Thätigkeit auf Preußen zu beschränken.

Das plötzliche Einströmen der gewaltigen Geldmassen der franz. Kriegskontributionen hatte eine gewaltige wirtschaftliche Bewegung zur Folge. Die Arbeitsaufträge der Regierung zur Neubeschaffung des Kriegsmaterials, zu Festungsbauten, Eisenbahnen führten zu einer überschnellen, keine Dauer versprechenden Entwicklung der Industrie. Der Wert des Geldes sank, Preise und Arbeitslöhne stiegen, die Überfülle von Kapitalien wandte sich den Industrie- und Bankpapieren zu, die bald weit über ihren Wert hinaufgetrieben waren. Ein Rückschlag konnte nicht ausbleiben, der Wiener Börsenkrach (Mai 1873) pflanzte sich fort nach Deutschland.

Waren vorher großartige Arbeitseinstellungen an der Tagesordnung gewesen, um höhere Löhne zu erzielen, so brachte die jetzt sich ergebende plötzliche Verminderung der Arbeitsgelegenheit vollends Unzufriedenheit und Not in die Reihen der Arbeiterschaft und ließ die Socialdemokratie üppig gedeihen. Im Reichstage von 1871 saßen nur 2 Socialdemokraten, in dem von 1874 9, hinter denen etwa 380000 Wähler standen. In den Wahlen von 1877 erhielten die Socialdemokraten über eine halbe Million Stimmen und setzten 13 Abgeordnete durch. Die Hauptbollwerke der Partei waren Berlin und Sachsen, später auch Hamburg und Altona.