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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Dolina - Dollar (Münze)
Dolina. 1) Bezirkshauptmannschaft in Ga-
lizien, hat 2497,83 ^km und (1890) 90929 (45634
männl., 45 295 weibl.) E., darunter 2462 Evan-
gelische, 10115 Katholiken, 65 611 Griechisch-Unierte,
12818Israelitcn; 14 958 Häuser und 18 722 Wohn-
parteien, 87 Gemeinden mit 278 Ortschaften und
69 Gutsgebieten, und umfaßt die Gerichtsbezirke
Bolechöw, D. und Nozniatöw. - 2) Stadt und Sitz
der Bezirkshauptmannschast D., an der Straße von
Stryj nach Stanislau und an der Linie Stryj-
Stanislau der Ostcrr. Staatsbahnen (Erzherzog
Albrecht-Bahn) und der Lokalbahn D.-Wygoda
(9 km), hat (1890) 3032, als Gemeinde 8344 E.
(1036 Deutsche, 1726 Polen, 248 Nuthenen), dar-
unter etwa 2500 Israeliten, Post, Telegraph, Be-
zirksgericht (1341,53 cikm, 34 Gemeinden, 134 Ort-
schaften, 26 Gutsgebiete, 37 534 E.); große Salz-
siederei, Pottaschefabrik, Ziegelei und Landwirt-
schaft. 10 km südwestlich zwei Eisen-, Berg- und
Hüttenwerke bei Weldzirz (2144 E.) und Mizun
(1036 E.). Sie erzeugen Noh-, Stab- und Gußeisen.
Gußwaren und Schwarzbleche, Pflüge und Kessel.
Nördlich zieht sich eine Reihe von Salzquellen hin.
Dolmen (slowen.; deutsch "Thaler"), die Be-
nennung der trichter- oder kesselförmigen Ver-
tiefungen, welche die Oberstäche des Karstplateaus
sowohl als die Vergabhänge oft dicht nebeneinander
bedecken. Die Form der D. ist kreisrund oder un-
regelmäßig, die Tiefe sehr verschieden; es giebt solche
von einem bis zu mehrern Hundert Metern Durch-
messer; ihr Durchmesser in: Triestincr Karst ist ge-
wohnlich 50 - 75m groß. Nach unten verbinden
Spalten sie mit Hohlräumen, in welche das Regen-
wasser einsickert. Sie sind entstanden durch Einsturz
unterirdischer Höhlen, welche das stießende Wasser
im Kalke geschaffen hat <s. Erdfall).
voliöluiu, s. Salven.
DoUnin, s. Tonnenschneckcn.
Doljiu (Dolschi), Kreis im Königreich Ru-
mänien, in der Kleinen Walachei, mit 5633 hkui
und (1885) 268147 E.; Hauptstadt ist Crajova.
Döll, Friedr.Wilh. Eugen, Bildhauer, geb. 1750
in Hildburghauscn, studierte, vom Herzog Ernst
von Gotha unterstützt, zuerst beim Bildhauer Ney,
seit 1770 in Paris unter Houdon, dann 8 Jahre
lang in Italien, besonders in Rom. 1781 wurde
er Inspektor der herzogt. Kunstsammlungen in
Gotha und starb daselbst 30. März 1816. Sein
erstes Werk von Bedeutung war Winckelmanns
Denkmal im Pantheon zu Rom. Er schuf ferner eine
Anzahl Denkmäler (Leibniz zu Hannover, Lessing zu
Wolfcnbüttel, Kepler zu Regensburg) und Büsten
(Raphael Mcngs, Weiße u. a.) im Stile des trocknen
Klassicismus. Ferner vollendete er eine Statue der
Kaiserin Katharina II. von Ruhland, als Minerva
dargestellt, eine Minerva, Muse, Hygicia.
T>öll, I. Eh., Botaniker, geb. 21. Juni 1808 zu
Mannheim, starb 10. März 1885 in Karlsruhe, wo
er längere Zeit hindurch das Amt eines Ober-
bibliothekars bekleidet hatte. Sein wertvolles Her-
barium kam durch Kauf in den Besitz des Badischen
Botanischen Vereins. Von seinen Wcrkcn ist be-
sonders zu erwähnen: "Flora des Großherzogtums
Baden" (3 Bde., Karlsr. 1855-62).
Dollar (spr. doll'r, entstanden aus dem deutschen
"Thaler"), die Geldeinheit, nach welcher gesetzlich
seit dem 2. April 1792 in den Vereinigten Staaten
von Amerika allgemein gerechnet wird. Das für
den T. gebräuchliche Zeichen ist O. Als Ncchnungs-
gröhe teilt sich der D. (der ursprünglich Ilnit, d. i.
Einheit, heißen sollte) in 100 Cents; der Name Mill
für ^/iooo des D. ist nicht in allgemeinen Gebrauch
gekommen und die Bezeichnung Dime (s. d.) gilt nur
für das Münzstück von ^y D. Als Silbermünzstüct
war der D. anfänglich fast genau dem alten span.
Piaster (s. d.), dem sog. Säulenpiaster, gleich. Nach
dem ersten Münzgesetz vom 2. April 1792 wurden
der Silberdollar und seine Teilstücke in einer
Feinheit von 892,428 Tausendteilen, und der ganze
D. in einem Gewicht von 416 engl. Troygrän
oder 26,9564 3, mithin in einem Feingewicht von
371^4 Troygrän oder 24,056" F ausgemünzt. Nack
dem Gesetz vom 18. Jan. 1837 wurden die erwähn-
ten Stücke in der Feinheit von 900 Tausendteilen
ausgeprägt, der ganze D. 412^ Troygrän oder
26,7296 8 schwer, somit ganz im vorherigen Fein-
gewicht, welches zum Preise von 180 M. für 1 k^
Feinsilbcr 1,4434 norddeutsche Thlr. ^ 2,5259 Fl.
süddeutsche Währung - 4,3302 deutsche Goldmart
^ 2,105.1 Fl. ostcrr. Silberwährung betrug. Bei
einem Preise von 125 M. für 1 k^ Feinsilber ist der
D. nur - 3,0071 M. Das Gesetz vom 21. Febr.
1853 führte mit 2. Juni 1853 die Goldwährung
ein, und damit trat der Silbcrdollar insofern in die
Stellung einer bloßen Handelsmünze, als er von
da an wesentlich nur für den Verkehr mit den Nach-
barländern geprägt wurde, was bis 1872 gefchab.
Das am 28. Febr. 1878 erlassene Gesetz (die sog.
Vlandbill, s. d.) bestimmt, daß wieder ganze Silber-
dollars (sog. Standard D., d. h. Courantdollars,
D. mit unbeschränktem Zwangskurs) ausgemünzt
werden. Die Banken und der auswärtige Handel
halten immer noch an der ausschließlichen Gold-
währung fest; im Effektenverkehr der Börsen wird
der Golddollar in der Regel zu 4,25 M. gerechnet.
Der einfache Golddollar als Münzstück wurde
schon infolge des Gesetzes vom 3. März 1849 ge-
prägt und zwar 900 Tausendteile fein und 25^
Troygrän oder 1,s?i8 F schwer, also im Feingewicht
von 1,5016 F, sodaß er --- 4,1979 deutsche Mark ist.
Er wird für Staatsrechnung nicht mehr geprägt.
Von Stücken mehrfacher D. werden seit 1837 solche
zu 10 D. (einfache Eagles, s. d.), 5 D., 2^, D.,
serner seit 1849 solche zu 20 D. und seit 1853 Stücke
zu 3 D. gemünzt. Für Kalifornien prägte man 1853
und die folgenden Jahre auch Stücke zu 90 D. und
50 D., welche, wie die während derselben Zeit^eben-
falls besonders für diesen Staat gemünzten stücke
zu 20 und 10 D., zwar eine geringere Feinheit
(880 bis 887 Tausendteile), aber ein entsprechend
größeres Gewicht hatten. Aus der gegenwärtigen
Alternativwährung ergiebt sich ein Zwangskursver-
hältnis (sog. gesetzliche Wertrelation) von 1:15^/g"
(15,9884). - Das erwähnte Münzgesetz von 1853
machte die Silberstücke zu ^ D. und darunter zu
Scheidemünzen und verminderte ihr Gewicht. Eine
neue Silberdollar-Sorte entstand durch das mit
1. April 1873 in Kraft getretene Gesetz vom 12. Febr.
1873: der Trade D. (Handelsdollar), eine
Nachahmung des alten fpan. Silberpiasters und noch
um etwa 1 Proz. besser als dieser. Der Trade D. hat
ein Gewicht von 420 Troygrän oder 27,2156 3, eine
Feinheit von 900 Tausendteilen und demnach ein
Feingewicht von 378 Troygrän oder 24,4940 F, so-
daß er zum Preise von 125 M. für 1 kF Fcinsilber
--- 3,06i8 M. ist. Dieses Münzstück, das übrigens nur
von Juli 1873 bis April 1878 geprägt wurde, und
zwar im Gesamtbetrag von etwa 36 Millionen, war