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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Domitilla - Domizilwechsel
Lucius Domitius Ahenobarbus war Ge-
mahl von Catos Schwester Porcia und ein Anhän-
ger der aristokratischen Partei. Er war 54 v. Chr.
Konsul und wurde 49 zum Nachfolger Cäsars als
Statthalter im jenseitigen Gallien bestimmt. Nach
dem Ausbruche des Bürgerkrieges befehligte er die
in Corfinium zusammengezogenen pompejanischen
Truppen und geriet in die Hände Cäsars. Von
diesem freigelassen und reich beschenkt, ging er nach
Massalia (Marseille) und veranlaßte diese Stadt
zum Widerstände gegen Cäsar. Als sie sich letzterm
ergeben mußte, entkam Domitius. Er fiel auf der
Flucht nach der Schlacht bei Pharfalus 48 v. Chr.
Gnäus Domitius Ahenobarbus, Sohn des
vorigen, war mit seinem Vater in Corfinium und
kämpfte mit bei Pharfalus, wurde aber 46 v. Chr.
von Cäsar begnadigt. Doch schloß er sich der Ver-
schwörung gegen diesen an und wurde 43 zur Ver-
bannung verurteilt. Nachdem er während des Bür-
gerkrieges als Flottenführer unter Statius Marcus
sich ausgezeichnet und nach der Schlacht von Phi-
lippi 42 v. Chr., während Statius zu Sextus Pom-
pejus ging, mit seiner 70 Segel zählenden Flotte
eine Zeit lang selbständig im Adriatischen und Ioni-
schen Meere sich behauptet hatte, ging er mit dieser
^<? 0. Chr. zu Antonius über, unter dem er dann
Statthalter von Bithynien war. Domitius wurde
32 v. Chr. Konsul. Das Jahr darauf ging er in
Epirus kurz vor der Schlacht bei Actium zu Octa-
vian über, starb aber bald nachher im Sept. 31.
Lucius Domitius Ahenobarbus, (^ohn
des vorigen, Gemahl der ältern Antonia, der Toch-
ter des Marcus Antonius und der Schwester des
Augustus Octavia, war 16 v. Chr. Konsul, 10 v. Chr.
Statthalter von Afrika, und unternahm später als
Statthalter, wie es scheint, von Illyricum einen
glänzenden Kriegszug von der Donau aus durch
ganz Deutschland bis über die Elbe. Er drang von
allenröm.Heerführern am tiefsten inDeutschland vor.
Im 1.1 v. Chr. wurde er als Oberbefehlshaber an
den Rhein gefchickt, wo er den Germanen gegenüber
fehr vorsichtig auftrat. Er starb 25 n. Chr.
Gnäus Domitius Ahenobarbus, Sohn des
vorigen, erhielt 28 v. Chr. die Tochter des Germani-
cus, die jüngere Agrippina, zur Gemahlin, die ihm
den nachmaligen Kaifer Nero gebar. Er starb 39
n. Chr. Von seinen Schwestern war die eine an
Gasus Passienus Crispus verheiratet, der sich aber
von ihr trennte, um seine Schwägerin Agrippina
zu heiraten. Nero lieh diese Schwester seines Vaters
vergiften, um sich ihres Vermögens zu bemächtigen.
Die andere Schwester des Domitius, Domitia
Lepida, gebar dem Valerius Messala Barbatus
die Messalina (s. d.) und war dann die Gemahlin
des Appius Silanus, den Messalina töten ließ.
Sie fiel 54 n. Chr. kurz vor dem Tode des Clau-
dius als Opfer der Eifersucht der Agrippina.
Aus der Linie der Calvini, welche schon 332
v. Chr. durch Gnäus Domitius Calvinus zum
Konsulat gelangte, sind hervorzuheben: Gnäus
Domitius Calvinus, der 283 v. Chr. Konsul
und 280 v. Chr., als Pyrrhus gegen Rom heran-
rückte, Diktator, sodann noch im gleichen Jahre der
erste plebejische Censor wurde.
Gnäus Domitius Calvinus, Konsul 53
v. Chr., befehligte 49-46 v. Chr. im Bürgerkriege
unter Cäsar. Im Kriege gegen Pharnaces erlitt er
bei Nikopolis eine Niederlage. Nach Cäsars Er-
mordung sollte er im Auftrage des Antonius und
Octavian eine Truppenabteilung über das Adria-
tifche Meer nach Epirus überfetzen, ward aber über-
fallen und verlor fast die ganze Flotte. Nachdem er
40 v. Chr. nochmals Konful gewesen war, besiegte
er 37 als Statthalter in Spanien die Ceretaner,
wofür ihm der Triumph zu teil ward.
Gnäus Domitius Corbulo, s. Corbulo.
Domitilla, Heilige der kath. Kirche, Gattin oder
Nichte des röm. Konsuls Flavius Clemens, soll von
Domitianus (s. d.) nach der Insel Pandataria oder
Pontia verbannt worden sein. Andere nehmen
zwei verschiedene Frauen dieses Namens an. Aus-
grabungen in den röm. Katakomben haben auch
eine Krypta der D. zu Tage gefördert, in der fchon
zu Ende des 1. Jahrh. Christen bestattet sein sollen.
Domitius, altröm. Familie, s. Domitier.
Dömitz, Stadt im Domanialamt D. (8484 E.,
4210 männl., 4274 weibl.) im Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin, im ehemaligen Herzogtum
Schwerin, 38 km im WNW. von Wittenberge, nahe
der preuß. Grenze, rechts an der Elbe, die hier
die Neue Elde aufnimmt und an der Linie Wit-
tenberge-Lüneburg-Buchholz der Preuß. Staats-
bahnen und der Nebenlinie D.-Ludwigslust (30,3 kui)
der Mecklenb. Friedrich - ^ranz - Eisenbahn, auf
einer Anhöhe in wiefenreicher Gegend, ehemals
Festung, ist Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht
Schwerin), eines Domanial- und Deichamtes, einer
Festungskommandantur und hat (1890) 2611 E.,
darunter 15 Katholiken und 36 Israeliten; Stadt-
tirche, Synagoge, Schloß,Kranken- und Armenhaus,
Kalkbrennerei, Ziegelei, Schiffahrt und Handel. Die
ehemaligen Festungsgebäude dienten bis 1894 als
Militärstrafanstalt. - D. gehörte 1230, wo es Stadt
ward, zu Mecklenburg-Prignitz, wurde 1328 an den
Markgrafen Ludwig von Schwerin verfetzt, 1372
mecklenburgisch und 1563 von Herzog Johann Al-
brecht befestigt. Im Dreißigjährigen Kriege wurde
es mehrmals von den verfchiedenen kriegführenden
Parteien eingenommen. Am 22. Nov. 1638 fchlug
Vane'r zwischen D. und Lenzen den fächf. Feldmar-
fchall Marazin. 1733-47 war D. Residenz des
Herzogs Karl Leopold. Am 15. Mai 1W9 wurde
die von Holländern besetzte Feste von Schill einge-
nommen und zum Waffenplatz gemacht.
DomizU (lat.), s. Domizilwechsel und Wohnsitz.
Domizilwechsel oder domizilierter Wech-
sel, ein Wechsel, bei dem der Zahlungsort ein an-
derer ist als der regelmäßige, nämlich als der Wohn-
ort des Bezogenen beim gezogenen, des Ausstellers
beim eigenen Wechsel (s. Wechseldomizil). Dieser
vom Wohnort des Bezogenen oder Ausstellers ver-
schiedene Zahlungsort heißt Domizil im engern
Sinne. Es kann im Wechsel selbst (Zahlen Sie
in ..., ich zahle in ...) oder durch einen Zusatz bei
der Adresse des Bezogenen (Herrn ^ in 1^, zahlbar
in L) bezeichnet werden; befugt dazu ist nur der
Aussteller und zwar nur solange der Wechsel noch
nicht acceptiert ist, nicht der Indossant (das Nähere
bei Nehbein, Allg. Deutsche Wechselordn. Art. 21-
24, Anm. 12). Entstanden ist der D. aus dem Be-
dürfnis, Wechsel, die auf entfernte, schlecht erreich-
bare, dem Handelsverkehr unbekannte Plätze ge-
zogen sind, durch Domizilierung auf einen Wechsel-
platz begebbar und einkassierbar zu machen, oder
beides zu erleichtern. Die Domizilierung kann aber
auch dazu dienen, daß der Bezogene sein Guthaben
am Domizil durch seinen Gläubiger erhebt, wie
dies beim Ziehen für fremde Rechnung geschieht.