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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Durchfuhr - Durchgang
fruchtbarere Lagen. Eine ähnliche Maßregel sind die
Reinigungshiebe oder Läuterungen (s. d.).
Durchfuhr, Durchgang, TransU, derjenige
Warenverkehr, welcher bei seiner Bewegnng aus
einem Wirtschaftsgebiete nach dem eigentlichen Be-
stimmungslande seinen Weg durch ein direktes Land
(Durchfuhrgebiet) nimmt. Während die D. in
frühern Zeiten vielfach teils durch Belastung mit
Abgaben (s. Durchfuhrzölle), teils durch gänzliche
Verbote (s. Durchfuhrverbote) wesentlich erschwert,
wenn nicht unmöglich gemacht war, läßt man sich
in der Gegenwart, namentlich im Interesse der Be-
lebung des Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehrs, die
möglichste Förderung derselben angelegen sein. Im
Eisenbahnverkehr hat dies vielfach die Einführung
von Differentialtarifen für die D. zur Folge gehabt,
in denen nicht selten eine Begünstigung des Aus-
landes vor dem Inlanoe erblickt wird und die deshalb
namentlich von der inländischen Produktion scharf
bekämpft werden. (S. Eisenbahntarife.) Im auswär-
tigen Handel des deutschen Zollgebietes 1892 betrug
die D. im Gewicht 1622621 t, von der Gesamtein-
fuhr im Generalhandel (30533870 t) etwa 5 Proz.
- Vgl. Statistik des Deutschen Reichs, Neue Folge,
Bd. 66, Heft 1 (Berl. 1893).
Durchfuhrverbote, Durchgangs verböte,
Transitverbote, die in frühern Zeiten nicht bloß
aus polizeilichen und aus polit. Rücksichten, sondern
zu einen: guten Teil zugleich auch als ein Kampf-
mittel gegen die Einfuhr und zur wirksamern Ver-
hinderung des Schmuggels gewisser Waren er-
lassenen Verbote. Mit den auf möglichste Förde-
rung der Durchfuhr zu Gunsten des Handels- und
Transportvcrkehrs gerichteten Bestrebungen der
Gegenwart (s. Durchfuhr) hat sich indessen von selbst
als Regel herausgebildet, daß Beschränkungen der
Durchfuhr in Gestalt von D. nur insoweit für
zulässig zu erachten sind, als es sich dabei um die
Wahrung wichtiger polizeilicher oder polit.Interessen
handelt. Diese Regel- gilt in der Mehrzahl der
civilisierten Staaten. Im deutschen Zollgebiet ins-
besondere dürfen nach §§. 1 und 2 des Vcreinszoll-
gesetzes vom 1. Juli 1869 alle Erzeugnisse der Na-
tur wie des Kunst- und Gewerbfleißes im ganzen
Umfange dieses Gebietes durchgeführt, Ausnahmen
hiervon aber nur zeitweise für einzelne Ge-
genstände beim Eintritt außerordentlicher Um-
stände (z. B. Krieg oder Kriegsgefahr), oder znr
Abwehr gefährlicher, ansteckender Krankheiten, oder
aus sonstigen Gesundheits- oder sicherhcitspolizci-
lichen Rücksichten für den ganzen Umfang oder
einen Teil des Zollgebietes angeordnet werden.
(S.Durchfuhrzölle.)
Durchfuhrzölle, Durchgangszölle, Tran-
sitzölle. Die D. verdanken ihre Entstehung einer
Zeit, zu der man bereits anfing, der Durchfuhr im
Interesse des allgemeinen Handelsverkehrs Erleichte-
rungen und Begünstigungen vor der Einfuhr und der
Ausfuhr zu teil werden zu lassen. Statt der vollen
Einfuhr- und Ausfuhrzölle erhob man deshalb von
den durchgehenden Waren ermäßigte Zölle, die man
D. nannte. Dieselben wurden besonders zu Anfang
des 18. Jahrh, in Preußen und Sachsen erhoben,
aber bereits 1728 und 1730, mit Ausnahme der
Durchgangsaccise zur Leipziger Messe, wieder be-
seitigt. Besonders erbittert wurde der Kampf um
die D. zwischen Preußen und Sachsen unter
Friedrich d. Gr., der die Versorgung des sächs.
Marktes mit prcuß. Erzeugnissen in hohem Maße
erschwerte, teilweise sogar gänzlich untersagte. 1787
erfolgte die Aufhebung sämtlicher Durchfuhrverbote
und eine wesentliche Herabsetzung der D. Je mehr
mit der fortschreitenden Umgestaltung der moder-
nen Transportverhältnisse durch Eisenbahnen und
Dampfschiffe der Durchfuhrverkehr an Bedeutung
gewann und je mehr man deshalb auf seine Förde-
rung Bedacht nahm, um so weniger ließen sich die
Hemmnisse, die demselben in Gestalt von Abgaben-
belastungen entgegenstanden, aufrecht erhalten, und
so sind die D. nach und nach in den meisten Kultur-
staaten der völligen Freiheit des Durchfuhrverkehrs
gewichen. Im deutschen Zollgebiet wurde die Zoll-
sreiheit der Durchfuhr zuerst durch den Zollvcreins-
vertrag vom 8. Juli 1867 ausgesprochen, 1869
aber gesetzlich sanktioniert, indem §. 6 des Vereins-
zollgesetzes vom 1. Juli 1869 bestimmt, daß von
der Durchfuhr Abgaben nicht erhoben werden. In
Österreich wurden die D. 1862 aufgehoben. Dessen-
ungeachtet unterliegt die Durchfuhr von Waren,
die beim Verbleib innerhalb des Landes der Ver-
zollung unterliegen würden, gewissen Zollkontrollen.
(S. Begleitschein, Beglcitzettel, Binnenzölle, De-
klaration, Warenverschluß.)
Durchgang oder Vorübergang, in der Astro-
nomie das Vorübergehen des Merkur und der Venus
vor der Sonne. Ein D. findet statt, wenn einer dieser
Planeten sich in der Verbindungslinie von Erde und
Sonne, und zwar zwischen beiden befindet. Es ist dies
der Fall, wenn sie zur Zeit ihrer untern Konjunktion
zugleich auch nur eine sehr geringe Entfernung von
einem der Knoten ihrer Bahn haben. Da uns
Merkur und Venus in der untern Konjunktion ihre
dunkle Seite zukehren, so sehen wir dieselben bei
ihrem D. als dunkle kreisförmige Scheibchen vor
der Sonne vorüberziehen; doch ist hierzu die An-
wendung eines Fernrohrs erforderlich. Wenn die
Bahnen beider Planeten mit der Ekliptik zusammen-
fielen, so mühte diese Erscheinung dei joder untern
Konjnnktion derselben beobachtet werden, also beim
Merkur alle 116 Tage, bei der Venus alle 284 Tage;
da aber ihre Vahnebenen gegen die Ebene der Ekliptik
geneigt sind, so liegt ihr scheinbarer Weg an der
Himmelskugel zur Zeit ihrer untern Konjunktion
meist oberhalb oder unterhalb der Sonne und nur,
wenn sie zu dieser Zeit gerade einem Knoten ihrer
Bahn sehr nahe sind, bewegen sie sich scheinbar vor
der Sonnenscheibe vorüber. Aus diesem Umstände
sind die D., namentlich der Venus, ziemlich seltene
Erscheinungen. Beim Merknr können diese D. nur
im Mai und November stattfinden, weil d:e Knoten
der Merkursbahn so liegen, daß die Erde im An-,
fang jedes dieser beiden Monate durch die Knoten-
linie geht; doch sind die D. im November häusiger
als im Mai. Die D. im 19. Jahrh, fallen in die
I. 1802, 1815, 1822, 1832, 1835, 1845, 1848,
1862,1868,1878,1881,1891,1894. Seltener, zu-
gleich aber auch ungleich wichtiger sind die D. der
Venus, die sich in Intervallen von 8,105^, 113^
oder 121^2 Jahren ereignen, und zwar immer um
den Anfang von Juni oder Dezember, weil um
diese Zeit die Erde durch die Knotenlinie geht.
Näheres s. Venusdurchgang. Die D. können nur
bei den beiden innern Planeten stattfinden; ein D.
eines äußern Planeten (Mars, Jupiter u. s. w.)
kann sich nie ereignen, da deren Bahnen auhcrhalb
der Erdbahn liegen und sie daher niemals zwischen
Erde und Sonne zu stehen kommen können. - Über
D. im Warenverkehr s. Durchfuhr.