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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Eberhard; Eberhard Ⅰ; Eberhard Ⅱ

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Eberhard (Herzog von Franken) - Eberhard Ⅱ. (Graf von Württemberg)

unpaarig gefiederte, aber größere Blätter als die gemeine E., größere Blüten mit vor dem Aufblühen rötlichen Blumenblättern, namentlich aber größere, bis 2 cm lange, birnen- oder apfelförmige, gelbe, an der Lichtseite rote Früchte, die ausgereift teigig und genießbar werden. Sie ist heimisch in Süd- und Westeuropa. Die Bastardeberesche hat längliche, nur am Grunde gefiederte, in der obern Hälfte eingeschnitten gelappte Blätter, Früchte kugelig oder länglich, erbsengroß, glänzend rot. Dieser bis 15 m hoch werdende Baum ist am verbreitetsten in Nordeuropa. Nicht gefiederte Blätter haben folgende Arten: Die Elsbeere, Elsebeere, Elzebeere (Sorbus torminalis Crantz), deren große Blätter langgestielt und mit gesägten Lappen versehen, deren Früchte ellipsoidisch, 15 mm lang, bräunlichgrün, dann rotgelb, zuletzt braun mit weißen Punkten, teigig genießbar sind; sie ist ein schöner, bis 20 m hoch werdender Baum Mitteleuropas. Der gemeine Mehlbeerbaum (Sorbus aria Crantz) hat eiförmige oder verkehrt eiförmige Blätter, doppelt gesägt oder mit spitzigen gesägten Lappen, unterseits weißfilzig, oben jung mit abwischbarem Flaum; die Früchte sind kugelig, filzig, reif scharlachrot, sehr mehlig. Der Baum wird bis 15 m hoch und ist einzeln durch ganz Europa verbreitet, liebt, wie die Elsbeere, vorzüglich Kalkboden. Nahe verwandt ist ihm der schwedische Mehlbeerbaum (Sorbus scandica Fries) mit kugeligen, gelbroten, eßbaren Früchten; die Blätter färben sich im Herbst scharlachrot; der Baum wird bis 15 m hoch und nicht selten als Ziergehölz angebaut und ist heimisch in Schweden und Finland, in den Vogesen, der Schwäbischen Alb, den Pyrenäen u. s. w., vereinzelt im Riesengebirge. Die Zwergmispel (Sorbus chamaemespilus Crantz) ist ein Zierstrauch mit kurzgestielten, eiförmigen, doppelt gesägten, fast lederartigen Blättern, die oben glänzend dunkelgrün, unterseits matt blaßgrün sind; die länglich runden, roten Früchte sind ungenießbar. Die Zwergmispel ist namentlich im südl. Europa heimisch und ein in den Karpaten und in den Alpen für die alpine Formation charakteristischer Strauch. Von amerik. Arten werden in Gärten als Ziersträucher besonders angebaut Sorbus arbutifolia L. und Sorbus melanocarpa Willd.

Eberhard, Herzog von Franken, Sohn des 906 bei Fritzlar gefallenen fränk. Grafen Konrad, jüngerer Bruder des deutschen Königs Konrad Ⅰ., stand diesem stets treu zur Seite. Bei dem Versuche, die Herzogsgewalt Heinrichs von Sachsen zu brechen, erlitt er 915 bei Stadtberge an der Diemel eine schwere Niederlage. Dennoch wirkte er, dem Wunsche seines sterbenden Bruders folgend, entscheidend mit, daß Heinrich 919 zum König gewählt wurde, und nahm während der ganzen Regierungszeit desselben eine hervorragende Stellung ein. Gegen Heinrichs Sohn und Nachfolger Otto Ⅰ. aber erhob sich E. wiederholt in offener Empörung, so 938 im Verein mit Ottos älterm Halbbruder Thankmar und besonders 939 mit Ottos jüngerm Bruder Heinrich, mit Herzog Giselbert von Lothringen und dem westfränk. König Ludwig. Nach einigen glücklichen Streifzügen am Mittelrhein erlag E. in diesem Aufstande und wurde 939 bei dem Überfall bei Andernach getötet.

Eberhard Ⅰ., der Erlauchte, Graf von Württemberg (1279‒1325), jüngerer Sohn des 1265 verstorbenen Grafen Ulrich des Stifters, geb. 13. März 1265, wurde nach seinem Bruder Ulrich (gest. 18. Sept. 1279) alleinregierender Graf von Württemberg. Tapfer und voll Selbstbewußtsein, immer auf die Vergrößerung seiner Herrschaft bedacht, lag er häufig in Streit und Fehde mit seinen Nachbarn und geriet in heftige Kämpfe mit dem Reichsoberhaupt. Da König Rudolf die Herausgabe aller während des Interregnums in Besitz genommenen Reichsgüter verlangte und E. seine Beute nicht herausgeben wollte, wurde dieser, der mit einigen schwäb. Herren ein Bündnis geschlossen hatte, von Rudolf bekriegt und besiegt und mußte 1286 seine Eroberungen wieder hergeben. Als E. aufs neue sich empörte, wurde er von Rudolf wieder geschlagen und mußte 1287 den Frieden von Eßlingen unterzeichnen. In dem Streit zwischen den Gegenkönigen Adolf von Nassau und Albrecht von Österreich trat er auf des letztern Seite und focht mit ihm bei Göllheim gegen König Adolf. Aber auch gegen König Albrecht Ⅰ., der ihm die Landvogtei in Niederschwaben übertrug, zog E. zweimal ins Feld. Von dem neugewählten König Heinrich Ⅶ. wegen Bedrückung der niederschwäb. Reichsstädte 1309 zur Verantwortung auf den Reichstag zu Speyer geladen und dort hart angelassen, kehrte E. trotzig und ohne Abschied nach Hause zurück und wurde darauf mit der Reichsacht belegt, mit deren Ausführung der neue Landvogt von Niederschwaben, Konrad von Weinsberg, vom Kaiser beauftragt wurde. Dieser eroberte mit Hilfe vieler schwäb. Reichsstädte und Herren die ganze Grafschaft, mit Ausnahme von vier Burgen, erstürmte und zerstörte die Stammburg Württemberg und nötigte E. zur Flucht. Nach dem Tode des Kaisers (1313) eroberte E. rasch wieder sein ganzes Land, außer Stuttgart, Waiblingen und Markgröningen, welche Städte er erst 1315 und 1316 von Friedrich dem Schönen zurückerhielt. In dem Thronstreit zwischen Friedrich dem Schönen von Österreich und Ludwig von Bayern stand E. zuerst auf der Seite des erstern, ging aber nach dessen Niederlage bei Mühldorf (1322) zu Ludwig über, der ihm die Landvogtei in Niederschwaben und Oberfranken übertrug. Die Zerstörung der Burg Württemberg und des Stifts Beutelsbach war für E. der Anlaß, daß er seine Residenz 1320 nach Stuttgart verlegte. E. starb 5. Juni 1325. Er hinterließ Württemberg fast um die Hälfte vergrößert. – Vgl. Uebelen, E. der Erlauchte (Stuttg. 1839); E. Schneider, Der Kampf Graf E.s mit Rudolf von Habsburg (ebd. 1886).

Eberhard Ⅱ., der Rauschebart oder der Greiner (d. h. der Zänker), Graf von Württemberg (1344‒92), Enkel des vorigen, Sohn des 1344 verstorbenen Grafen Ulrich Ⅲ. Ritterlich und tapfer, umsichtig und klug berechnend richtete auch er wie sein Großvater, zunächst in Gemeinschaft mit seinem Bruder Ulrich Ⅳ., sein Streben auf Vermehrung seines Hausbesitzes, unterstützte König Karl Ⅳ. im Kampfe gegen Günther von Schwarzburg und leistete ihm 1349 bei Eltville treffliche Dienste. Aber sein Mißbrauch des Landvogteiamtes in Niederschwaben auf Kosten der Städte veranlaßte 1360 einen Reichskrieg gegen die Württemberger Grafen, aus dem die Brüder ohne sonderlichen Schaden hervorgingen. Mit teilweiser Vergewaltigung seines Bruders setzte E. 3. Dez. 1361 auf dem Reichstag zu Nürnberg das Hausgesetz über die Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit des württemb. Landes durch. Nach Ulrichs Ⅳ. Tode (24. Juli 1366) führte E. die Regierung allein fort