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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Einzelräder - Eipel (Flllß)
weggefallen. An die Stelle der Zellenhöfe sind die
für den einzelnen oder auch für mehrere erbauten
Höfe getreten, die zwischen den in Kreuz- oder Fächer-
form gebauten Zellenflügeln gelegen sind, der Zu-
gang zu den Zellen aber wird durch Galerien ver-
mittelt, welche an den Zellenreihen entlang laufen
und zu welchen Treppen führen. Das Wesentliche,
die Centralhalle mit dem alle Korridore umfassen-
den Beobachtungsposten im Mittelpunkte, ist ge-
blieben, und dem so geschaffenen Muster entsprechen
im wesentlichen noch heute die auf E. berechneten
Gefängnisse. Unter diesen haben das strengere
System der E. die Gefängnisse von Pentonville
(1842 gebaut), die belgischen, holländischen und
dänischen und unter den deutschen die in Bruchsal
(1848 vollendet) und Nürnberg (1868 bezogen). Das
mildere führt die völlige Trennung nur für den
Aufenthalt in der Zelle durch und hindert den Ver-
kehr der Gefangenen im übrigen durch besondere
Aufsicht und in den Freistunden noch besonders da-
durch, daß sie einzeln hintereinander in Abständen
von fünf bis acht Schritten geführt werden. Bei
diesem System sind die Baukosten erheblich niedriger
als bei dem strengern; allein die Einzelspazierhöfe
für ein Zellenqefängnis mit 4-500 Köpfen kosten
90-120000 3)t. Der Zeitraum, bis zu welchem die
E. ausgedehnt werden kann, beträgt für einen ge-
sunden Menschen 10 Jahre, so in Belgien. In
Deutschland darf der Gefangene ohne seine Zustim-
mung nicht über 3 Jahre isoliert gehalten werden.
Entscheidend sind Charakter und Kultur der Nation.
In einigen Ländern tritt Abkürzung der Strafe ein,
wenn sie in E. vollstreckt wird. (S. Strafvollzug.)
Der Streit, ob die E. ein brauchbares Strafvoll-
zugsmittcl sei, ist nicht abgeschlossen. Gründliche
Kenner des Gefängniswesens (Krohne) bezeichnen
sie als das dem sittlichen Grunde und dem staat-
lichen Zwecke der Strafe am vollkommensten ent-
sprechende Strafmittel, und sie widerlegen die aus
der angeblichen Gesundheitsschädlichkeit der E. von
deren Gegnern entnommenen Gedanken durch den
Hinweis darauf, daß insbesondere Seelenstörungen
in der E. nicht mehr vorkommen als in der Gemein-
schaftshaft. Auch die von dem preuß. Iustizminister
1890 gelegentlich der Prüfung der Zweckmäßigkeit
der sog. bedingten Verurteilung (s. d.) eingeforderten
gerichtlichen Gutachten hoffen fast einstimmig von
einer möglichst vollständigen Durchführung der E.
eine Aufbesserung des Strafvollzugs. Andererseits
ist gerade aus dem Lande, in welchem allein die E.
vollständig durchgeführt ist, aus Belgien, von sehr
beachtenswerter Seite die Frage, ob mit der E. ein
nach allen Richtungen wirksamer Strafvollzug er-
reicht sei,' verneint worden (vgl. Ad. Prins, Oriini-
Q2.1it6 65 I'6pr6L8i0Q. NäLNI ^6 8ci6llC6 P6Q9.I6,
Brüss. 1886), und von Liszt ist der Meinung, daß
das System der E. gerade in Belgien einen voll-
ständigen Mißerfolg gehabt habe. Unter allen Um-
ständen fallen bei der Entscheidung für oder gegen
die E. die finanziellen Erwägungen erheblich ins
Gewicht. Die Kosten für Durchführung der Neu-
ordnung des Gefängniswesens nach dem Entwurf
des Strafvollzugsgesetzes für das Deutsche Reich
wurden 1879 auf 80-100 Mill. M. berechnet;
von Liszt berechnet sogar die einmaligen Kosten der
Durchführung der E. für Preußen allein auf 115
Mill. M. - Vgl. Krohne, Lehrbuch der Gefängnis-
kunde (Stuttg. 1889); vonLiszt,in der "Zeitschrift für
diegesamteStrafrechtswissenschaft>',V11,180;X,666.
Ginzelräder, s. Zahnräder.
Ginzelrichter, diejenigen Richter, welche ein-
zeln, jeder selbständig für sich, die gesamte Richter-
thätigkeit ausüben, im Gegensatz zu den Kolle-
gialgerichten, deren Wesen darin besteht, daß
die Gerichtsbarkeit von mehrern gemeinschaftlich
(als Kollegium) ausgeübt wird. E. eignen sich vor-
zugsweise für solche Sachen, welche ein besonders
rasches und energisches Eingreifen, besondere Ver-
trautheit mit örtlichen Verhältnissen, eine mehr lei-
tende als entscheidende Thätigkeit erfordern; ferner
für solche, zu deren Geringfügigkeit der Kosten- und
Kräfteaufwand kollegialer Thätigkeit im Mißver-
hältnis stehen würde. E. sind nach der Deutschen
Gerichtsverfassung die Amtsrichter, nach der Öster-
reichischen die Vezirksrichter. (S. Amtsgerichte,
Amtsrichter, Bezirksgerichte.)
Einzelunterlagen, s. Eisenbahnbau (S.834I,).
Einzelwirtschaft oder Privatwirtschaft,
die auf Rechnung und Gefahr einer einzelnen selb-
ständigen (physischen oder juristischen) Person statt-
findende planmäßige Beschaffung und Verwendung
wirtschaftlicher Güter. Die zahlreichen E. einer grö-
siern Gesellschaft stehen untereinander hauptsächlich
durch den Tauschverkehr in Beziehung, wenn auch
andere Wechselwirkungen, die auf Gemeinsinn und
Wohlthätigkeit beruhen, von großer Bedeutung sind.
Auch verlangt das Interesse der E. gewisse gemein-
wirtschaftliche, auf Zwangsgewalt gestützte Organi-
sationen, als deren Träger der Staat erscheint. Die
Vorzüge des Systems der E. liegen hauptsächlich
darin, daß dadurch das Gefühl der Selbstverant-
wortlichkeit wie des Selbstinteresses bei allen einzel-
nen stets lebendig erhalten und dadurch in der ganzen
Gesellschaft eine intensivere Anspannung aller wirt-
schaftlichen Kräfte unterhalten wird, als in einer
nur durch eine äußere Organisation geregelten kom-
munistischen Gemeinschaft zu erwarten wäre. Wenn
sich freilich die Mehrzahl der E. in einer sehr gedrück-
ten, dem Maßstab vernunftgemäßer Ansprüche nicht
entsprechenden Lage befindet, so werden sociale
Schwierigkeiten und wenigstens theoretische Anfech-
tungen des Princips der E. niemals ausbleiben.
Ginziehen, ein in verschiedener Bedeutung ge-
brauchter militär. Ausdruck. E. der Rekruten be-
zeichnet die Thatsache, daß die Wehrpflichtigen ihrem
bürgerlichen Berufe entzogen werden, um bei den
Truppenabteilungen eingestellt zu werden; E. der
Reserven, der Landwehr ist die Einberufung der noch
dienstpflichtigen Mannschaften dieser Kategorien zu
Übungen oder im Kriegsfalle unter die Waffen.
Endlich spricht man vom E. von Schildwachen, vor-
geschobenen Posten, Detachements u. s. w. in den
Fällen, in welchen man die betreffenden Wachen,
Posten u. s. w. nicht mehr besetzt halten will und die
zur Besetzung derselben verwendeten Mannschaften
daher zur Haupttruppe heranzieht.
Über E. in der Technik f. Treiben des Bleches.
Ginziehmefser, s. Blattmesser.
Einziehung, in der Baukunst eine Hohlkehle
zwischen zwei lotrechten Platten, von welchen eine
gegen die andere etwas zurücksteht. - über E. im
Sinne von Konfiskation s. d.
Einzugsgeld, s. Anzugsgeld.
Gipel, magyar. Ipol^. 1) Linker Nebenfluß der
Donau, entspringt auf den Bergen von Mälna-
patak an der Grenze der ungar. Komitate Neogräd,
Sohl und Gömör und mündet nach gewundenem
Lause bei Szob unterhalb Gran. Die Länge beträgt