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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Einweihung - Einzelhaft
den. Erstere führt ganze Völkerschaften oder doch
grohne Gruppen in neue Wohnsitze (Völkerwande-
rung, Emigration). Die heutige E. nach Amerika und
andern Kolonialländern ist trotz ihrer numerischen
Bedeutung wesentlich eine individuelle, indem die
zahlreichen einzelnen Personen und Familien in
keiner nähern Beziehung zueinander stehen.
über die frühere staatliche Begünstigung
der E. vgl. Bevölkerungspolitik.
Je nachdem die Einwanderer in ihrer neuen Hei-
mat die Staatsangehörigkeit erwerben oder nicht,
unterscheidet man die rechtliche von der bloß fak-
tischen E. (S. Naturalisation und Indigenat.)
Statist. Erhebungen in betreff der E. pflegen nur
in den überseeischen Ländern vorgenommen zu wer-
den, bei denen die E. hauptsächlich über bestimmte
Häfen stattfindet und sich deshalb erheblich leichter
ziffernmäßig feststellen läßt, als in den meisten
europ. Staaten. Auch im Deutschen Reiche fehlt
es an einer direkten Ermittelung der E. Einen An-
halt zur Beurteilung bieten hier indessen die Volks-
zählungsergebnisse, welche die Bevölkerung nach den
Geburtsländern und nach der Staatsangehörig-
keit unterscheiden. Im Deutschen Reich wurden
1. Dez. 1871: 206 755, 1880: 275 856, 1885:
372 792 und 1890: 433 271 fremde Staatsange-
hörige (Ausländer) gezählt. Die 372 792 Ausländer
im 1.1885 gehörten den nachbenannten Staaten an:
Österreich-Ungarn . . 156762 Norwegen........ 172?
Schweiz........ 34904 Italien......... 9430
Dänemark....... 33134
Niederlande...... 27191
Rußland und Finland 26402
Frankreich....... 24241
Großbritannien und
Irland....... 13 959
Schweden....... 10943
Die Vertretung der auswärtigen Länder nach der
Zahl ihrer Angehörigen im Deutschen Reich wird
in der Hauptsache begreiflicherweise durch den Um-
stand bestimmt, ob das betreffende Land dem Deut-
schen Reich benachbart ist, welche Ausdehnung das
Land selbst und die Grenzstrecke besitzen. Im wesent-
lichen werden denn auch die Ausländer vorwiegend
gerade in denjenigen Bundesstaaten angetroffen,
deren Gebiet von ihrem Heimatsstaate berührt wird.
So fanden sich z. B. (1885) von 148586 Österreichern
in Bayern 50323, in Sachsen 43314, in Preußen
41315. Die 34904 Schweizer hielten sich zum grö-
hern Teil in süddeutschen Ländern auf; es waren
von ihnen in Elsaß-Lothringen 9797, in Baden
7280, in Preußen 5687, in Bayern 4421, in Würt-
temberg 3982. Selbst aus nicht unmittelbar an das
Reich angrenzenden Ländern ist die E. besonders
dem nächstgelegenen deutschen Gebiet zugewandt;
so wurden von den 9430 Italienern gezählt in Preu-
ßen 2732, in Elsaß-Lothringen 1821, in Bayern
1598, in Baden 1563, also in Preußen zwar mehr
als in einem andern Staate (seiner weitaus grö-
ßern Ausdehnung wegen), doch nicht soviel als
in den genannten süddeutschen Ländern zusammen.
Im übrigen s. Auswanderung.
Einweihung, die unter symbolischen Hand-
lungen stattfindende feierliche Erklärung über die
Bestimmung einer Sache, namentlich bei kirchlichen
Gegenständen. (S. Dedikation.)
Ginweisung, s. Besitzeinweisung. ^mittel.
Einwendungeines Rechtsmittels,s.Rechts-
Einwerfcn oder Zählspiel, ein von 4 Per-
sonen, d. h. 2 ncHcn <2, m'N deutscher Karte gespieltes
Kartenspiel. Jeder erhält 8 Blätter und die unterste
Luxemburg....... 9 310
Belgien......... 6 638
Sonstige europ.Staaten 2139
Vereinigte Staaten von
Amerika....... 12 685
Sonstige außereurop.
Länder........ 3 32?
Karte ist Trumpf. Die im ersten "Hpiel gewählte
Trumpffarbe bleibt es durch eine ganze Tour von
48 Spielen und heißt daher Oouisur l^voritL. Zu
Anfang jeder Tour wird ein König durchs Los be-
stimmt, der mit jedem 16 Spiele zu machen hat. Die
ausgespielte Farbe wird bekannt; hat man sie nicht,
so kann man nach Belieben zugeben; die Augen zäh-
len wie üblich, und da es sich darum handelt, mög-
lichst viel davon hereinzubringen, so muß man seinem
Partner nach Kräften einwerfen. 60 gegen 60 giebt
Einstand, 90 (Matsch) gewinnt doppelt, und 120
l^Vombe) dreifach.
Einwerfen (jurist.), s. Ausgleichungspflicht.
Einwicklungen, nasse, s. Kaltwasserkur.
Einwintern, s. Winterschutz der Pflanzen.
Einwinterung der Bienenstöcke, s. Biene
(Bd. 2, S. 986 d).
Einzahl, Singular, s. Numerus.
Einzahnrad, ein Zahnrad, auf dessen Umfang
nur ein Zahn angebracht ist, wie es in Schalt- und
Hemmwerken Verwendung findet.
Einzelaabe, s. Arzneimittel (Bd. 1, S. 960b).
Einzelhaft, diejenige Form der Freiheitsent-
ziehung, nach welcher die Gefangenen, jeder in
einer besondern Zelle, von den übrigen abgeson-
dert gehalten werden. Der Grundgedanke der E.
ist: den Ernst des Strafzwangs zum völligen Be-
wußtfein zu bringen, durch Aufhebung der Gemein-
schaft schädliche Einflüsse fern zu halten und durch
Schaffung einer ausschließlich normalen gesellschaft-
lichen Umgebung zu einer möglichst gesetzlichen
Lebensführung zu erziehen. Dem Gefangenen wird
eine Zelle (10 Hin, 25 cdm groß) angewiesen, in
welcher er Tag und Nacht bleibt, arbeitet und alle
seine Lebensbedürfnisse befriedigt. Die Gemein-
schaft mit andern Gefangenen ist völlig aufgehoben;
der Isolierte empfängt nur den Besuch der Gefäng-
nisbeamten, unter Umständen auch den seiner Ver-
wandten. Im einzelnen werden zwei Systeme unter-
schieden: das strengere und das mildere. Nachdem
! strengern werden die Gefangenen auch außerhalb
^ der Zelle abgesondert gehalten. Sie erhalten in
Kirche und Schule geschlossene Einzelsitze, von denen
aus sie nur den Prediger und Lehrer sehen, sich
gegenseitig aber nicht. Sie gehen auf Einzel-
Höfen einzeln spazieren und bedecken, wenn sie aus
der Zelle geführt werden, das Gesicht mit einem
Mützenschirme, in welchem für die Augen ein paar
^ Löcher gefchnitten sind. In dem in Philadelphia
1825 erbanten Zellengefängnisse, welches für die
Weiterentwicklung des Systems der E. von grund-
legender Bedeutung geworden ist, waren die Ein-
richtungen für die E. am konsequentesten durchge-
führt. Um einen Mittelpunkt gruppierten sich ein-
geschossige Flügel, an deren Korridoren zu beiden
Seiten die Zellen lagen. Hinter jeder Zelle, durch
eine Doppelthür mit ihr in Verbindung, befand sich
ein ummauerter Hof von Zellenbreite und 15 Fuß
Länge, der dem Gefangenen zum ^paziergang und
gleichzeitig zum Zugang für die Zelle diente. Nach
dem Korridor hatte die Zelle nur eine Klappe, durch
welche Essen und Arbeitsmaterial gereicht wurde.
Im Mittelpunkte war das Veobachtungszimmer
des Beamten angebracht, von welchem aus sämt-
liche Zellenflügel zu übersehen waren. An die Stelle
der eingeschossigen Zellenflügel sind fpäter (der
Kostenersparnis balber) mehrgeschossige getreten.
Damit sind die jeder Zelle ailg^'chlosMen Spazier-
höse und der Zugang durch dieselben für die Zellen
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