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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnbehörden
sondern von einer Direktion geleitet. Unter der
den gesamten Betrieb leitenden Oberbehörde stehen
bei den Privatbahnen in der Regel verschiedene
Qberbeamte für die Leitung einzelner Dienstzweige,
und zwar: 1) Ein oberster ausführender Beamter,
der Betriebsdirektor (auch Specialdircktor, Ge-
neralinspektor, Oberinspektor, Bahn- oder Betriebs-
inspektor, Bevollmächtigter genannt), in dessen
Händen alle Fäden des Betriebes zusammenlaufen
und dem meistens die Besorgung und Überwachung
des Personenverkehrs und des Stationsdienstcs
obliegt. 2) Der Chef des Güterwesens (Obcr-
güterverwalter, Gütcrvcrwalter, Güterdirigent,
Güterdienstinspektor genannt) überwacht den ganzen
Güterverkehr. 3) Der Chef der Bahnerhaltung
Vberingenieur,Vahndirektor, Betriebsingenieur ge-
nannt) überwacht den guten Zustand aller unbe-
weglichen Teile der Bahn. 4) Der Chef für den
Maschinen- und Transportdienst (Oberma-
schinenmeister,Maschinendirektor,3Naschinenmeister,
Oberinspektor des Zugförderungsdienstes genannt)
steht dem gesamten Maschinen- und Werkstätten-
dienst vor. Unter seiner Oberaufsicht stehen: die
Materialienmagazine, Anstalten zur Beschaffung
und Aufbewahrung der für den Bahnbetrieb erfor-
derlichen Materialien, als Kohlen, Holz, Ol, Putz-
wolle u. s. w., und die Maschinen- und Wagenrepa-
raturwerkstätten. - Die Aufsicht über die Privat-
bahnen ist in Österreich der dem Handclsministcr
unterstellten "General-Inspektion der osterr. Eisen-
bahnen" in Wien übertragen.
In Ungarn werden die Staatsbahnen nach der
Organisation vom 30. Dez. 1885 unter dem Handels-
ministerium von der "Direktion der Königl. Ungar.
Staatseisenbahnen" in Budapest verwaltet, die in
vier voneinander unabhängige Hauptsektionen unter
je einem eigenen verantwortlichen Direktor zerfällt.
Den ausübenden Dienst versehen neun Betriebs-
leitungen: in Budapest (3), Miskolcz, Debreczin,
Klausenburg, Arad, Szegedin und Agram auf den
ihnen zugewiesenen Linien innerhalb ihres Wir-
kungskreises. DieAufficht über die Privatbahncn
ist in Ungarn der dem Handelsministerium unter-
stellten "Generalinspektion für Eisenbahnen und
Schisfahrt" in Budapest übertragen.
In Rußland wurde für die Verwaltung der
Staatsbahncn 1882 eine dem Minister der Ver-
kehrsanstaltcn unterstellte "Provisorische Direktion
der Staatseisenbahncn" eingesetzt; vielfach ist Ver-
waltung und Betrieb der Staatsbahnen bestehen-
den Privatbahngescllschaften übertragen. Die Auf-
sicht über die Prwatbahnen übt das Ministerium
der Verkehrsanstalten; in Angelegenheiten des
Baues und Betriebes und der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse entscheidet unter Uniständen der unter
dem Vorsitz des Verkehrsministers aus Vertretern >
anderer Ministerien und Behörden und aus Ver-
tretern der Privatbahnen und wirtschaftlichen In-
teressenten gebildete Eisenbahnrat (s. Eisenbahn-
beiräte). Die Staatsaufsicht über das Tarifwesen
ist seit Anfang 1889 dem Finanzministerium über-
tragen, in dem zu diesem Zweck drei besondere Ab-
teilungen: der Tarifrat (für die allgemeinen Tarif-
fragen und ähnlich zusammengesetzt wie der Eiscn-
bahnrat), der Tarifausschuß (für besondere Tarif-
fragen) und die Abteilung für Eisenbahnangelegen-
heiten gebildet sind.
In Italien, wo die Staatsbahnen seit 1885 an
Privatgesellschaften verpachtet sind, bestehen für die
großen Eisenbahnnetze, das Mittelmeer, das Adria-
tische und Sicilianische (s. Italienische Eisenbahnen),
besondere Gesellschaften. Unter den Generaldiret-
tionen in Florenz, Mailand und Palermo sind für
die örtliche Betriebs- und Verkehrsleitung besondere
Betriebsdirektionen in Ancona, Bologna, Turin,
Neapel, Palermo, Caltanissetta, Catauia, Siracusa
und Messina eingesetzt. Die staatliche Aufsicht er-
folgt durch eine dem Minister der öffentlichen Ar-
beiten unterstellte Behörde mit einem Generalin-
spektor an der Spitze. Dieser Behörde, mit der auck
der Nat oder Ausschuh für Tarifangelcgenheiten zur
Prüfung der Eisenbahntarife verbunden ist, sind elf
Bezirksaufsichtsämter in Mailand, Turin, Rom,
Neapel, Florenz, Bologna, Ancona, Verona, Foggia,
Palermo und Cagliari untergeordnet.
In England, wo es nur Privatbahnen giebt,
steht an der Spitze der Geschäfte der Eisenbahn-
gesellschaften in der Regel eine Direktion (do^rä ol
äiroctoi-Z). Die einzelnen Mitglieder derselben, deren
meistens eine größere Zahl vorhanden ist, nehmen
in der Regel nicht selbstthätig an den Geschäften
leil, sondern versammeln sich nur in bestimmten Zeit-
zwischenräumen zu Beratungen unter ihrem Vor-
sitzenden (ckairinaii). Der Sekretär der Gesellschaft,
unter Umständen auch die Direktoren, bringen in
diesen Sitzungen die Geschäfte zum Vortrag und zur
Entscheidung. Die Ausführung der Beschlüsse der
Direktion pflegt dann allein durch den Sekretär zu
erfolgen, der die betreffenden Verfügungen aus-
fertigt und im Auftrag der Direktoren (d^ oiäei- ol
td6 äirectoi-Z) unterzeichnet. Die eigentliche Be-
triebsleitung ist einem vom Administrationsrat
angestellten Betriebsdirektor (^ukr^i nig^^i-)
anvertraut. Unter dem F6u6i'a1 mana^er pflegen
dann folgende Dienststellen den ausübenden Dienst
wahrzunehmen: eine Ingenicuradteilung^uFineei-L
äöMrtinßiit) den technischen Bahndienst (mainte-
uanc6 ot p6rniÄii6iit na,^) und das Bauwesen; eine
mcchan. Abteilung (lo^omotivs äspHi-tniEut), die
das ganze Material der Bahnen (Mut auä roliin^
8toci<) sowie den Werkstätten- und Transportdiensl
umfaßt; eine Abteilung für Personenverkehr und
Betriebspolizei (coacinuA 3.116 police departiusiit);
endlich eine Güterverkehrs ab teilung (Zooää
äoMrtment, traliic okück) unter einem Güterver-
walter (Fooäg m9.u3.F6r). Weiter finden sich noch
besondere Abteilungen für Buchhaltung und Maga-
zinverwaltung (sinano68 ll,nd 8tor63 äkpartmeut),
für Grundstück- und Gebäudeverwaltung (68ta.te
ä"pa,rtni6ut) sowie ein Kontrollbureau (auäit auä
ckeck olü^). Buchhalter und Schreiber (ci6rk8),
bei den technischen Zweigen auch Ingenieure (on-
Fin66rL), Zeichner ((1ra.ft8in6ii) und Werkmeister
(l0i-6ui6u) bilden das Hilfspersonal der einzelnen
ausführenden Dienststellen; die Aufsichtsbeamten
(conti-oHoi^) sind dagegen in der Regel der Direk-
tion, und zwar dem Sekretär oder dem A6Q6ra,1 ma>
u3,F6r beigegeben. Die untere Verwaltung erfolgt
für den Transp ortdienst durch die Stationsverwalter
(8t9.tioiima,8t6r) und für den Fahrdienst durch die
unter den erstern stehenden Zugbegleiter, den Zug-
führer (Fuarä), Packmeister (WFF9.F6 Fua,lä) und
Bremser (dr^kinau). - Was den Vahndienst
betrifft, so erfolgt die Unterhaltung der Bahn sowie
aller zugehörenden Werke, einschließlich der Gebäude
auf den Stationen, unter der Anleitung und Auf-
sicht von Ingenieuren meist durch Unternehmer ohne
erhebliches Zuthun der Bahnwärter (lins ßnki-äs,