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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnfahrkarten
Länder Tägliche Schnellzugskilometer Verwendete Fahrzeit in Minuten Durchschniitl. Fahrgeschwindigkeit in der Stunde km
Norddeutschland 57570,0 66413 52,0
(Preußische Staatsbahnen) 56191,7 64673 52,1
Holland 12235,8 14780 49,6
Frankreich 95192,0 117316 48,7
Belgien 12977,0 16127 48,3
Dänemark 1606,6 2068 46,6
Süddeutschland 31408,5 40600 46,4
Österreich-Ungarn 37975,0 50698 44,9
Italien 21005,0 29688 42,5
Rumänien 2372,0 3422 41,6
Rußland 25773,2 41498 37,3
Schweiz 10190,0 16829 36,3
Schweden 6946,0 11483 36,3
Norwegen 1592,0 3055 31,3
Hiernach nehmen die preuß. Staatsbahnen hinsichtlich der durchschnittlichen Geschwindigkeit der Schnellzüge auf dem europ. Festlande den ersten Nana ein. Die engl. Bahnen, bei denen die auf den Betrieb einwirkenden Verhältnisse von denen der Staaten des Festlandes erheblich abweichen, baden im Sommer 1890 im ganzen täglich 74599,3 Schnellzugskilometer gefahren und zwar in 77557 Minuten, also mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 57,7 km in der Stunde. Vorstehender Berechnung mußten die wirklichen Längen zu Grunde gelegt werden, weil die virtuellen Längen der verschiedenen Eisenbahnlinien nicht durchweg bekannt sind. Vgl. Jungnickel im "Archiv für Eisenbahnwesen" 1890 und 1891.
Auf den deutschen Nebenbahnen (s. d.) betrug die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit bis vor kurzem 30 km in der Stunde. Nach Bundesratsbeschluß von 1890 dürfen jedoch größere Geschwindigkeiten bis zu der größten zulässigen Geschwindigkeit von 40 km in der Stunde gestattet werden auf normalspurigen Bahnstrecken mit eigenem Bahnkörper und für Porsonenzüge, die nicht mehr als 20 (nach der neuen Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892: 26) Wagenachsen führen und mit durchgehenden Bremsen versehen sind. Die Betriebsmittel dieser schnellfahrenden Züge müssen den Bestimmungen in den Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands entsprechen.
Nach der neuen Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands ist für jeden Zug diejenige Fahrgeschwindigkeit zu ermitteln, die in Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse von Station zu Station mindestens verwendet werden muß. Diese kürzeste Fahrzeit sowie die Fahrgeschwindigkeit, nach der die Anzahl der zu bremsenden Wagenachsen berechnet werden soll, ist dem Zugpersonal und den Stationsbeamten neben der planmäßigen Fahrzeit des Zuges anzugeben.
In Österreich enthalten Bestimmungen über die E. die "Grundzüge der Vorschriften für den Verkehrsdienst auf Eisenbahnen mit normalem Betrieb" vom 1. Okt. 1877 und die Grundzüge der Vorschriften für den Betrieb auf Lokalbahnen. Nach erstern darf selbst unter den günstigsten Verhältnissen die Geschwindigkeit der Personenzüge 80 km, jene der Lastzüge 40 km für die Stunde nie übersteigen, nach letztern wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für jede einzelne Lokalbahn durch das Handelsministerium festgesetzt. In den übrigen Staaten ist die höchste zulässige E. ebenfalls teils gesetzlich, teils durch Verwaltungsvorschriften geregelt. Näheres hierüber siehe in dem Artikel Fahrgeschwindigkeit in der "Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens", hg. von Roll, Bd. 3 (Wien 1891). Zur Überwachung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit dienen die Geschwindigkeitsmesser. Dieselben sind entweder am Zuge selbst angebracht oder sie befinden sich auf der Station. Bei den am Zuge befindlichen Geschwindigkeitsmessern bewegt eine Uhr einen Papierstreifen, auf welchem die Radumdrehungen übertragen und durch Zeichen kenntlich gemacht werden. Diese Vorrichtungen leiden an dem Übelstande, daß die Zugerschütterungen die Aufzeichnungen der Radumdrehungen vielfach stören. Zuverlässiger sind die auf den Stationen befindlichen Geschwindigkeitsmesser, die durch die fahrenden Züge auf elektrischem Wege ausgelöst werden. Der erste derartige Apparat scheint der 1867 auf der Strecke Basel-Olten eingerichtete gewesen zu sein. Dicht neben dem Gleis sind auf je 1000 in Entfernung den Morse-Tastern ähnliche Kontakt-Vorrichtungen angebracht, die durch elektrische Leitung mit einem auf der Station aufgestellten Schreibapparat in Verbindung stehen (s. beistehende Figur). Wenn ein Zug über dieselbe fährt, wird der Schreibstift auf der Station in Bewegung gesetzt und bringt auf einer sich langsam drehenden Papierrolle Punkte hervor. Aus dem Vergleich der Zeitzeichen, die entweder sekundenweise bereits auf dem Streifen vorgezeichnet sind oder durch ein elektrisches Sekundenpendel erst vorgezeichnet werden, mit dem durch den Zug hervorgebrachten Zeichen läßt sich bestimmen, wo sich der Zug zu einer gewissen Zeit befunden hat und mit welcher Geschwindigkeit er zwischen den Kontaktvorrichtungen gefahren ist. Bei neuern Geschwindigkeitsmessern sind Streckenkontakte angewendet worden, bei denen die Räder der Fahrzeuge den Kontakt nicht unmittelbar, sondern durch die Durchbiegungen der Schienen herstellen, welche beim Anfahren durch den Zug eintreten. - Vgl. Kohlfürst, Die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen u. s. w. (Wien 1883); ders., Die Fortentwicklung der elektrischen Eisenbahneinrichtungen (ebd. 1891).
^[Abbildung]
Eisenbahnfahrkarten, Eisenbahnfahrscheine, Eisenbahnbillets, die Bescheinigungen über das für Eisenbahnreisen bezahlte Personengeld. In der ersten Zeit der Eisenbahnen wurden Zettelbillets verwendet, die den Fahrscheinen der Post nachgebildet waren. Der sich rasch steigernde