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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Emissionsbank - Emmans
.Handel an das Kommissariat der Fondsbörse zu
richten. Dem Antrag muß, außer bei Anleihen des
Deutschen Reichs und des preuß. Staates, ein sog.
Einführüngsprospekt beigefügt sein, wie er
auch bei jedem öffentlichen Angebot zur Subskrip-
tion üblich ist. Derselbe hat bestimmte, für die
Beurteilung der Werte erforderliche Angaben zu ent-
halten, insbesondere über die wirtschaftliche Lage
des Anlciheschuldners oder der Aktiengesellschaft
unter Mitteilung des letzten Budgets und des
Schuldenstandes oder der letzten Bilanz, sowie bei
Verweisung auf Specialsicherheiten über die Form
der Sicherstellung und die bisherigen Erträge des
Sicherungsobjekts. Die Angaben sind dem Börsen-
kommissariat glaubhaft zu machen. Der Regel nach
müssen die Zinsen wie die Kapital betrage zur Rück-
zahlung in Berlin zahlbar gestellt sein. Effekten,
bei denen der Nominalbetrag der Gesamtemission
nicht eine Million Mark erreicht oder die nicht be-
reits vollbezahlt sind, sollen in der Regel zur Kurs-
notierung und zum.Handel nicht zugelassen werden.
Die Prüfung des Börsenkommissariats ist nur eine
formelle, ob die ausreichende Information gegeben
ist und sie den mitgeteilten Unterlagen entspricht. Der
genehmigte Prospekt ist von den Emittenten an der
Börse auszuhängen und in Zeitungen zu veröffent-
lichen. Gegen die Ablehnung des Einführungsan-
trags ist Beschwerde an das '^lltcstenkollegium zu-
lässig. Die Notierung erfolgt zunächst im nichtamt-
lichen Teile des amtlicken Kursblattes und erst nach
erfolgten: Nachweise eines lebhaftem Verkehrs in
dessen amtlichen: Teile. Eine fernere Garantie be-
steht feit dem Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 darin,
daß bei einer öffentlichen Ankündigung, welche zum
Zwecke der Einführung voll Aktien neuer Unterneh-
mungen in den Verkehr vor der Eintragung der
aktienrechtlichen Gesellschaft oder innerhalb der ersten
zwei Jahre nach derselben erfolgt, die Ankündiger,
also präsumtiv die Emissionshäuser, in den Kreis
der Gründer mit entsprechender Verantwortlichkeit
<s. Gründung) hineingezogen sind. Weil angenom-
men wird, daß erst die in solcher Ankündigung zu
Tage tretende Emissionsthätigkeit den Werten zur
Aufnahme im Publikum vcrhilft und erst mit diefer
Aufnahme die Gründung den gewollten Zweck er-
füllt, die Emissionshäuser auch meist thatsächlich
zu den Gründern gehören werden, so sollen sie die
Ankündigung nicht ohne vorherige gewissenhafte
Prüfung der Gründungshergänge auf die Wahr-
haftigkeit und Nückhaltslosigkeit der darin gemachten
Angaben wie auf Maßeinhaltung bei der Bewertung
von Sacheneinlagen vornehmen und, wenn sie die
Ankündigung trotz der Erkennbarkeit von Verstößen
in dieser Richtung nickt unterlassen haben, der Ge-
sellschaft neben den Gründern für diese Verstöße
haften. Außerdem kommen hier noch die Bestim-
mungen des Aktiengesetzcs (Art. 185 d und 239 d)
in Betracht, wonach bei Kommanditgesellschaften auf
Aktien und Aktiengesellschaften der Gewinn, welcher
bei Errichtung der Gesellschaften oder bei einer Er-
höhung des Gesamtkapitals durch Ausgabe der
Aktien für einen höhern als den Nominalbetrag
erzielt wird, in den Reservefonds einzustellen ist. -
Vgl. Lotz, Die Technik des deutschen Emissionsge-
schäfts (Lpz. 1890)/
Emissionsbank, Emissionsgeschiift, Gmis-
sionshans, Gmissionskurs, s. Emission.
Gmifsiottssteuer, s. Vürsensteuer und Emission.
Gmisfionstheorie, s. Licht. " .
Emittieren (lat.), aussenden, verbreiten, Wert-
papiere in Umlauf setzen (s. Emission).
Gmlcv, Ios., böhm. Geschichtsforscher, geb.
10. Iau. 1836 zu Liban (Kreis Gitschin), studierte
in Wien Geschichte, war dann drei Jahre in dem
an der dortigen Universität bestehenden Institut
für Erforschung der österr. Geschichte thätig, siedelte
1861 nach Prag über, nahm eine Stellung im Lan-
des-, dann im städtischen Archiv an und wurde 1871
Archivar der ^tadt Prag. Vorher war er schon
Docent der histor. Hilfswissenschaften an der Prager
Universität geworden und wurde 1879 zum Pro-
fessor ernannt. E. veröffentlichte verschiedene Quel-
lensammlungen zur böhm. Geschichte, uamcntlich
die "1IeIi^nii.l6 tn.du^n'uin tLri'cik re^ni Zoliemiao"
(2 Bde., Prag 1870-72) sowie die "^oMes i'Lium
1loli6micin'l.nn" (4 Bde., ebd. 1871-84) und setzte
die "I^6Z03ta, clipiolNlUica nee noii epistoIariH I5o-
1l"mia6 6t Nm-^via"" (Tl. 2-4, Urkunden und
Akten von 1253 - 1346, ebd. 1872 - 93) fort.
1870-90 redigierte er den "(^soM" (Zeitschrift)
des böhm. Mufeums und seit 1879 giebt er im
Verein mit andern Gelehrten eine czcch. "Allgemeine
Geschichte" ("I)6M)i3 väsodecu)'") heraus.
Emma, Name des 283. Planetoiden.
Emma, uach einer schon im 12. Jahrh, vor-
handenen Sage eine Tochter Karls d. Gr., die ein
Liebesverhältnis mit Einhard (s. d.) unterhielt und,
da sein Besuch bei ihr durch den frisch gefallenen
Schnee verraten zu werden drohte, den Geliebten
selbst über den Hof trug. Obwohl das Geheimnis
entdeckt wurde, habe Karl sich besänftigen lassen
und in den Bund der Liebenden gewilligt. Ein-
hards Gemahlin Imma war jedoch keine Tochter
Karls. Die Sage scheint den Dichter Angilbert
(s. d.) mit dem berühmtem Einhard und des letztcrn
Gemahlin Imma mit Karls Tochter Vertha ver-
wechfelt zu haben, die dem Angilbcrt in heimlicher
Ehe den Geschichtschreiber Nithard gebar.
Emma, Adelheid E. Wilhelmina Theresia, Kö-
nigin-Regentin der Niederlande, geb. 2. Aug. 1858
als Tochter des Fürsten Georg zu Waldeck und
Pyrmont und dessen Gemahlin Helena von Nassau,
vermählte sich 7. Jan. 1879 mit Wilhelmen., Konig
der Niederlande, dessen erste Gemahlin Sophia von
Württemberg 3. Juni 1877 gestorben war. Nach
dem Tode des Prinzen Alerander, des letzten Loh-
nes des Königs aus erster Ehe (21. Juni 1884),
wurde das einzige Kind aus seiner zweiten Ehe
mit Königin E., die 31. Aug. 1880 geborene Prin-
zessin Wllhelmina, Kronprinzessin der Niederlande,
und solgte ihrem Vater 23. Nov. 1890 als Königin
unter Regentschaft ihrer Mutter. Königin E. hat
infolge des Regcntfchaftsgefetzes vom 14. Sept. 1888
einen Rat von angesehenen Niederländern neben
sich, dessen Befugnisse sich aber nicht auf die eigent-
liche Regierung, uur aus die Privatinteressen der
jugendlichen Königin, deren Erziehung u. s. w. be-
ziehen. Die Königin-Negentin ist in den Nieder-
landen sehr beliebt, da sie ihrer Aufgabe vollständig
gewachsen und eine ebenso liebenswürdige wio iluge
Frau und treffliche Erzieherin ihrer Tochter ist.
Gmm-an (spr. ohn), einer der größten Flüsse
l^üdschwedens, strömt vom smälcmdischen Hoch-
land (292 m) östlich, nach einem Laufe von 156 1cm,
in den Kalmarsund, nachdem sie durch ihre Fälle
viele industrielle Anlagen getrieben.
Gmmans oder Ammaus. 1) Flecken im alten
Judäa, nach Luk. 24,13 60 Stadien oder 11 km