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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Empedias - Empfangbarkeit der Ware
Ninpsäias (N. moIcuiZ), der wichtigste der von
Cope aus dem Perm von Texas aufgefundenen Heli-
saurier, wichtig wegen feiner eigentümlichen an l'lii'
coäuZ (s. d.) erinnernden Backzähne, breiten kurzen
Pstasterzähnen, welche an ihrer langen Seite sich fast
berühren und je in einer Neihe hintereinander stehen.
Gmpedökles, griech. Philosoph aus Akragas
(Agrigentum) in Sicilien, 490-430 v. Chr., faßte
seinenVeruf überwiegend imreligiös-sittlichcn Sinne
auf, ähnlicy wie Pythagoras; er selbst rühmt sich
magischer Künste, prophetischer Gabe und wunder-
barer Heilkunst; glaublicher ist die Gewalt, die er
durch die Kraft des begeisternden Wortes ausübte.
Aristoteles bezeichnet ihn als Erfinder der Rede-
kunst und Gorgias als seinen Schüler. Schon sein
Vater Meton war an der demokratischen Umwäl-
zung seiner Stadt beteiligt; E. wurde vom Volle
fast vergöttert, später aber mußte er flüchten. Von
chm wurde viel Fabelhaftes erzählt; so soll er seinen
Tod gefunden haben, indem er sich in den Schlund
des Ätna stürzte. E. nimmt aus der Lehre des
Parmenides zwei Grundsätze auf: es yicbt kein
Entstehen aus nichts, kein Vergehen in nichts, und
es giebt keine qualitative Veränderung des ur-
sprünglichen Seins, sondern der Stoff bleibt unver-
ändert in seinem Quantum, wie auch in bestimmten
Grundqualitäten, aus denen alles andere entsteht
oder vergeht oder sich ändert durch bloße Linderung
der Mischung. Die vier Grundstoffe, von ihm mit
Götternamen benannt, sind die sog. Elemente Feuer,
Luft (oder Zither), Wasser und Erde. Die Mischung
aus denselben sollte nach bestimmten Verhältnissen
geschehen und wurde so erklärt, daß Bestandteile des
einen Körpers in die passenden Poren des andern
eindrängen. Die Vereinigung und Trennung 'der
Stoffe wurde auf Kräfte der Freundschaft und Feind-
schaft zurückgeführt. Eine Welt entsteht, indem die
Elemente, durch den Haß geschieden, sich wieder zu
vereinigen streben. Am wertvollsten sind die biolog.
Ansichten. Die Zweckmäßigkeit der Organismen er-
klärte er durch das überlebender lebcnsfähigcrnBil-
dungen, die Sinncswahrnehmung durch Ausflüsse
von den Objekten, die in die passenden Poren der Or-
gane eindrängen. Seine religiösen Lehren von der
Seelenwanderung, von der reinen Geistigkeit Gottes
u. a. stehen mit seiner Welterklärung in keinem er-
kennbaren Zusammenhang. (S. Griechische Philo-
sophie.) Die Fragmente des E. gaben Karsten
(Amsterd. 1838) und Stein (Bonn 1852) heraus. -
Vgl. Panzerbieter, Beiträge zur Kritik und Erläu-
terung des E. (Meining. 1844); Zellcr, Die Philo-
sophie der Griechen, Bd. 1 (5. Aufl., Lpz. 1892).
Uniporbur (frz., spr. angp'röhr, vom lat. Im-
pßrktoi-, s. d.), Kaiser. I(s. d.).
Gmper Straße, soviel wie Enneper Straße
Smpetraceell (ü/tnp6trkcök6) oder Empe-
treen (NmMi-eao), Pflanzenfamilie aus der Ord-
nung der Tricoccen (s. d.) mit nur vier teils in
der nördl. gemäßigten Zone, teils in den Hochge-
birgen Südamerikas, nahe der Schneegrenze, und
selbst in den Polarländern wachsenden Arten. Es
sind heidekrautartige Sträucher mit kleinen linea-
lischen, meist etwas dicken Blättern und Blüten, die
aus einem vier- bis sechsteiligen, blumenkroncnarti-
gm Perigon, zwei bis drei Staubgefäßen und einem
mehrfächerigen Fruchtknoten mit kurzem Griffel be-
stehen; die Frucht ist eine kleine Steinfrucht.
Nuipötruin 7)., Pstanzenqattung aus der Fa-
milie der Empetraceen (s.d.) mit nur einer einzigen
in den Hochgebirgen der gemäßigten Zone und inner-
halb der kalten Zonen wachfendcn Art. Es ist ein
kleiner, niederlegender, reichvcrzweigtcr Strauch
mit kleinen, axillar stehenden Blüten, die sog.
Rausch- oder Krähenbeere, auch Vrocken-
myrte genannt, N. m'Zrnin ^., in Deutschland an
einigen Stellen der höhern Gebirge. In Grönland
ißt man die wacholderähnlichen Beeren als anti-
skorbutische Mittel und bereitet ein weingeistiges
Getränk daraus. Früher waren Kraut und Samen
offizinell als ll"rdk 6t 86m6n i^mMi-i.
Empfangbarkeit der Ware. Die vom Ver-
käufer gelieferte Ware wird dann als empfangbar
bezeichnet, wenn sie so beschaffen ist, wie sie der Ver-
käufer liefern mußte. Der Verkäufer hat dafür ein-
zustehen, daß die Ware die versprochenen Eigen-
schaften hat, "vertragsmäßig beschaffen ist" sHandels-
gesetzbuch Art. 346); wenn nach Probe verkauft war,
daß sie der Probe entspricht. Ist eine bestimmte
Eigenschaft nicht zugesagt, so ist bei einem Kauf,
welcher auch nur auf feiten einer der beiden Parteien
ein Handelsgeschäft (s. d.) im Sinne des Deutschen
Handelsgesetzbuchs ist, die Ware empfangbar, wenn
sie Handelsgut mittlerer Art und Güte ist (Handels-
gesetzbuch Art. 335). Der Verkäufer hat auch dafür
einzustehen, daß die Ware nicht solche Mängel hat,
welche ihre Brauchbarkeit oder Vcrkäuflichkcit be-
einträchtigen. Hat der Käufer vor oder bei Abschluß
des Kaufs die Ware gesehen, fo hat der Verkäufer
für solche Mängel nicht einzusteheil, welche der Käufer
gesehen hat oder, ohne sachverständig zu sein, hätte
sehen müssen. Verkäufer haftet jedoch auch im letz-
tern Falle für solche dem Käufer nicht bekannte Män-
gel, wenn er über deren NichtVorhandensein den
Käufer arglistig getäuscht hat. Nach Sächs. Bürgert.
Gesetzb. §. 904 haftet der Verkäufer für ihm ver-
borgene heimliche Mängel auch dann nicht, wenn
der fachverständige Käufer sie hätte wahrnehmen
müssen. Abweichungen von einer so weitgehenden
Haftung für Fehler der verkauften Sache gelten in
einem großen Teile Deutschlands bei dem Kauf von
Haustieren. Auch für diesen Kauf gilt das gleiche
Recht wie für den Kauf anderer Sachen in beiden
Mecklenburg, Oldenburg, Weimar, Vraunschweig,
beiden Lippe, Rudolstadt, dem größten Teil von
Schleswig-Holstein und in der preuß. Nheinprovinz
(Gesetz vom 3. Mai 1859), hier aber nur mit der
kurzen Verjährungszcit von 42 Tagen. In Bayern
(Gesetz vom 20. März 1859), Baden (Gesetz vom
23. April 1859), Württemberg (Gesetz vom 26. Dez.
1861), Hohenzollern, Sachsen-Coourg, Frankfurt
a. M., Provinz Kurhessen haftet der redliche Ver-
käufer von Pferden, Eseln, Rindvieh, Schweinen
und Schafen ohne andere Zusage nur für gewisse
gesetzlich bestimmte Mängel, wenn sie innerhalb einer
im Gesetz bestimmten Frist hervortreten, vorbehalt-
lich des Gegenbeweises des Verkäufers, daß die
Mängel beim Kaufabschluß noch nicht vorhanden
waren, ('lhnliche Beschränkungen haben das in
Elsaß-Lothringen geltende Gesetz vom 20. Mai 1838
für den Handel mit Pferden, Eseln, Maultieren,
Rindern und Schafen, das Bürgerl. Gesetzb. für
Sachsen §. 927 für den Handel mit Pferden und
Rindvieh, die Gesetze von Anhalt, Gotha, Alten-
burg, Hainburg, Bremen, Lübeck, Calenbergische,
Lüneburger und Hildcsheimer Verordnungen für
den Handel mit Pferden getroffen. Während in den
genannten Ländern und Provinzen der Handel mit
andern Tiergattungen unter dem allgemeinen Ge-