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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ewige Richtung; Ewiger Jude; Ewiger Landfriede

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Ewige Richtung - Ewiger Landfriede

führen würde. Seit dem Heinrich IV. von Frankreich untergeschobenen Plane sind manche Projekte dieser Art aufgetaucht, von denen namentlich das von Rousseau neu bearbeitete des Abbé de Saint-Pierre und Kants "Philos. Entwurf zum E. F." (1795) großen Ruf erlangten. Der Königsberger Philosoph erwartete die Verwirklichung seines Entwurfs davon, "daß ein mächtiges und aufgeklärtes Volk sich zu einer Republik bilden kann, die ihrer Natur nach zum E. F. geneigt sein muß". Auf einem etwas andern Wege glaubt die heutige Gesellschaft der Friedensfreunde (s. d.) sich ihrem Ideale nähern zu können. Die wirkliche, ebenso streng völkerrechtliche wie wirksame Organisation zur möglichsten Erhaltung des Weltfriedens, deren Bedeutung der falsche Idealismus verkennt, ist das sog. Europäische Konzert (s. d.), die Gemeinschaft der Großmächte. Thatsächlich hat in 75 Jahren seit dem zweiten Pariser Frieden (1815-90) das mittlere und westl. Europa nicht so viel Kriegsmonate erlebt, als in dem gleichen Zeiträume des 18. Jahrh. volle Kriegsjahre.

Ewige Richtung (d. h. Austrag, Friede) wurde der von der schweiz. Eidgenossenschaft mit dem Erzherzog Sigmund von Tirol als Vertreter Österreichs im April 1474 zu Konstanz geschlossene und unter Ludwigs XI. von Frankreich Vermittelung im Juni zu Senlis vervollständigte Vertrag oder Definitivfriede genannt, nach welchem die erstere behielt, was sie bis dahin von den vorderösterr. Landen erobert hatte, dagegen sich zur Hilfeleistung verpflichtete. Dieser Vertrag machte dem 200jährigen Kampfe zwischen der Schweiz und Österreich ein formelles Ende und kehrte (im Interesse Ludwigs XI.) seine Spitze gegen Karl den Kühnen (s. d.) von Burgund.

Ewiger Jude, eine sagenhafte Person, die zur Strafe für ein Vergehen gegen Christus nicht sterben darf. Die Sage vom E. J. beruht wahrscheinlich auf der Legende vom Apostel Johannes, dem man nach Joh. 21, 20-23 ewiges Leben nachsagte, in Verbindung mit der Legende vom Kriegsknecht Malchus, der als Thürhüter des Kaiphas den Heiland schlug und nach einer ital. Tradition des 15. Jahrh. ewig unter der Erde um die Säule laufen muß, an die Christus gebunden war; ihm wurde zur Strafe, was Johannes auszeichnete. Das älteste Zeugnis der Sage giebt der engl. Chronist von Wendower (gest. 1237), der meldet, daß ein armenischer Erzbischof, der 1228 in England war, den Thürhüter des Pontius Pilatus, Carthaphilus, noch selbst kenne; er heiße jetzt getauft Joseph, lebe als heiliger Mann in Armenien und hoffe auf Vergebung für den Schlag, den er dem Herrn versetzte, da er es unwissend gethan. Bei Philipp Mouskes, Erzbischof von Tournay, der um 1243 seine flandr. Reimchronik schrieb, hatte der E. J. gebeten, mit Christi Kreuzigung zu warten, damit er zusehen könne. Endlich erzählt der ital. Astrolog Guido Bonatti (gest. etwa 1300), Johannes Buttadeus, der den Heiland auf seinem Gange zur Kreuzigung gestoßen und zu dem der Heiland darauf gesagt habe: "Du sollst auf mich warten, bis ich wieder komme", sei 1267 in Forli gesehen worden. Noch heute ist der E. J. als Buttadio (ital. buttare: stoßen, Dio: Gott) in Italien bekannt, und mit geringer Veränderung ist dieser Name auch in die Bretagne gedrungen, wo der E. J. Boudedeo heißt; die Siebenbürger Sachsen nennen ihn Bedeus. Andere Namen sind Juan Espera-en-Dios ("Hoffe auf Gott") in Spanien und Isaac Laquedem in Belgien.

Die später geläufige Gestalt erhielt die Sage vom E. J. aber erst 1602 durch die "Kurtze Beschreibung und Erzählung von einem Juden mit Namen Ahasverus" (Leyden, Christ. Creützer; die Vorrede fälschlich 1564 datiert), nach der der Bischof von Schleswig, Paul von Eitzen, 1542 in Hamburg den E. J. in der Kirche gesehen haben will; hier heißt er Ahasverus, war Schuhmacher in Jerusalem und muß, da er Christus auf dem Wege nach Golgatha kurze Rast vor seinem Hause versagte, ewig unstet wandern, ein symbolisches Abbild seines unruhigen heimatlosen Volks. In den spätern, sehr zahlreichen Ausgaben dieses beliebten Volksbuches (erneuert von Simrock in den "Deutschen Volksbüchern", Nr. 29) finden sich immer neue Zeugnisse über das Auftauchen des E. J., namentlich im nördl. Deutschland; es entspinnen sich leidenschaftliche gelehrte Dispute über die Wirklichkeit oder Unmöglichkeit seiner Existenz; der Volksglaube in Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Schweden hält bis heute an der Wahrheit der Sage fest und ist immer wieder von Betrügern mißbraucht worden.

Das eigenartige Problem, diesen ruhelosen Menschen, der die Welt seit bald zwei Jahrtausenden kennt und nur nach dem Tode sich sehnt, darzustellen, hat zahlreiche moderne Dichter gereizt. In Deutschland behandelt ihn namentlich Goethe in seinem wundervollen epischen Fragment "Der E. J." (1774), dann Klingemann in dem Trauerspiel "Ahasver" (Braunschw. 1827), Julius Mosen in dem epischen Gedicht "Ahasver" (Dresd. 1838), Zedlitz in dem epischen Fragment "Die Wanderungen des Ahasverus" ("Gedichte", 5. Aufl., Stuttg. 1855), S. Heller in "Ahasverus, ein Heldengedicht" (2. Aufl., Lpz. 1868), R. Hamerling in dem Epos "Ahasverus in Rom" (Hamb. 1866; 14. Aufl. 1885), Carmen Sylva in "Jehovah" (Lpz. 1882), Max Haushofer in der dramat. Dichtung "Der E. J." (ebd. 1886); in kleinern Gedichten Chr. F. D. Schubart ("Ahasver"), A. W. von Schlegel ("Die Warnung"), N. Lenau, E. von Schenk, G. Pfizer, M. Smets u. s. w. Satirisch benutzt ihn W. F. Heller: "Briefe des E. J." (Offenb. 1791) und Hauff in den "Memoiren des Satans". Von außerdeutschen Dichtungen ist Eug. Sues Roman "Le Juif errant" (1845) am bekanntesten. - Vgl. Grässe, Der Tanhäuser und E. J. (2. Aufl., Dresd. 1861); Helbig, Die Sage vom E. J., ihre poet. Wandlung und Fortbildung (Berl. 1874); G. Paris, Le Juif errant (Par. 1880); Neubaur, Die Sage vom E. J. (Lpz. 1884); Cassel, Ahasverus. Die Sage vom E. J. (Berl. 1885); Violet in "Nord und Süd", Bd. 37.

Ewiger Landfriede, ein auf dem Reichstage zu Worms 7. Aug. 1495 zu stande gekommenes Reichsgesetz, wodurch das bisher zwar schon durch viele Landfrieden (s. d.) beschränkte, aber immer noch gesetzlich anerkannte Recht der Fehde auf ewig abgeschafft und die Fehde bei Strafe der Acht und 2000 Mark Goldes verboten wurde. Wer einen Rechtsanspruch zu haben vermeinte, sollte denselben nur im Wege Rechtens verfolgen. Eine fernere Bestimmung des Wormser Reichstags, daß der Reichstag alljährlich in Frankfurt zusammentreten solle, um in Verbindung mit dem ebenfalls neugeschaffenen Reichskammergericht u. a. die Durchführung des Landfriedens zu beraten, ist nie ausgeführt worden.