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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fahne (Anton) - Fahnenlehn
deutschen Heere indes bleibt die F., auf die die Offi-
ziere und Mannschaften den Eid der Treue geleistet
haben (s. Fahneneid), auch im Kriege bei der Truppe.
Der Name eines Offiziers oder Soldaten, der mit
der F. in der Hand gefallen ist, wird auf einem an
der Fahnenstange angebrachten Ring eingegraben.
- Vgl. Geschichte der königl. preußischen F. und
Standarten seit dem 1.1807, bearbeitet im königl.
Kriegsministerium (Berl. 1889).
Der Name F. ist (wie Fähnlein, s. d.) auch die
Benennung eines Kriegshaufens, der sich um sie
schart. Wie die Lanze ist die F. ein Symbol der
Belehnung (s. Fahnenlehn), die rote Vlutfahne das
Symbol des Vlutbannes. Als Symbol des Sieges
trägt das Lamm Gottes und der auferstandene
Christus die F. Die alte Wehrverfassung der Lands-
knechtsheere knüpfte an verschiedene Manipulationen
mit der F. besondere Bedeutungen. Eine umge-
kehrte F. bedeutete Meuterei; durch einen Stoß
mit der Fahnenstange wurde der Feigling ehrlos
gemacht; sollte er rehabilitiert werden, schwenkte
man die F. über ihm. F. von bestimmten Farben
dienen in allen neuern Heeren als allgemein bekannte
Signale. So bedeutet eine weiße F. die Absicht
zu unterhandeln. Sie wird einen: Parlamentär
vorangetragen, oder auf den Wällen einer Festung
aufgezogen, wenn diese kapitulieren will. Wo sie
sichtbar wird, soll das Feuer schweigen. - Eine
weihe F. mit rotem Kreuz ist das Zeichen der
Genfer Konvention und schützt vor Beschießung und
Gefangennahme. - Durch eine schwarze F. wer-
den Pulvertransporte kenntlich gemacht.
In derBotanik hcißt F. bei den Schmetterlings-
blüten das meist breit fahnenartig ausgebildete und
nach hinten stehende Vlütenblatt. (S.Leguminosen.)
Im Buchdruck ist F. ein technischer Ausdruck
für den Korrekturabzug von einem längern Stücke
Schriftsatz, der noch nicht "umbrochen", d. h. zu
Kolumnen (Seiten) formiert wurde.
In der Jägersprache hcißt F. der langbehaarte
Schwanz (Nute) von Jagdhunden.
Über die F. als Teil der Vogel feder s. Federn.
Fahne, Anton, Historiker, geb. 28. Fcbr. 1805
zu Münster in Westfalen, studierte in Bonn und
Berlin Jurisprudenz und wurde 1833 Friedens-
richter zu Vensberg, welche Stellung er jedoch 1842
aufgab, um sich ganz seinen genealog.-histor. Ar-
beiten zu widmen. Er machte im Interesse der
letztern zahlreiche Reisen, beteiligte sich lebhaft an
dem künstlerischen und öffentlichen Lcbcn der Rhcin-
provinz und starb 12. Jan. 1883 auf seiner Villa
Fahnenberg bei Düsseldorf. Eine eingehende Be-
schäftigung mit den alten kölnischen Echreinsur-
kunden(Hypothckenbüchern) gab den Anlaß zu seiner
"Geschichte der kölnischen, jülichschen und bcrgischcn
Geschlechter" (2 Tlc., Köln 1848). Dann folgte die
"Geschichte der westfäl. Geschlechter unter besonderer
Berücksichtigung ihrer Übersiedelung nach Preußen,
Kurland und Livland; mit fast 1200 Wappen und
mehr als 1300 Familien" (Köln 1858), "Die Herren
und Freiherren von Hövcl" (3 Bde. in 4 Abteil.,
ebd. 185^-60), "Die Dynasten, Freiherren und
jetzigen Grafen von Vocholtz" (4 Bde. in 5 Abteil.,
ebd. 1857 - 63), "Geschichte der Grafen, jetzigen
Fürsten zu Salm-Neifferscheid" (2 Bde. in 3 Abteil.,
ebd. 1858-66), "Chroniken und Urkundenbücher
hervorragender Geschlechter, Stifter und Klöster"
(4 Bde./ebd. 1862-81), "Denkmale und Ahnen-
tafeln in Nbeinland und Westfalen" (6 Bde., ebd.
1876-83), "Das Geschlecht der Mumm oder Momm"
(3 Bde., ebd. 1876-81) u. a. An diese genealog.
Studien knüpften sich außerdem Forschungen aus
der kölnischen und westfäl. Geschichte, über Liv-
land u. s. w. Dahin gehört z. B. "Die Grafschaft
und Freie Reichsstadt Dortmund" (4 Bde. in 5 Ab-
teil., Köln 1854-59).
Fahne des Propheten, s. Sandschak-Scherif.
Fahnenbänder, Auszeichnungen, die Truppen-
teilen bei besondern Gelegenheiten, z. B. für einen
Feldzug, für eine Schlacht, für eine Belagerung,
gelegentlich der Feier des 100- oder 200jährigen Be-
stehens verliehen und in Form von gestickten Bän-
dern an der Fahnenspitze getragen werden. Die zu
Jubiläen verliehenen F. sind oft Geschenke fürstl.
Frauen in eigenhändiger Stickerei.
Fahneneid, ein promissorischer Eid, welcher
von den Personen des Soldatenstandes bei ihrem
Dienstantritt geleistet wird und das Gelöbnis der
Treue gegen den Kriegsherrn und der Erfüllung
der militär. Pflichten enthält. Dieser Eid hat
seinen Namen erhalten, weil er von den Mann-
schaften derjenigen Truppen, welche Fahnen oder
Standarten führen, in Gegenwart der letztern und
gleichsam denselben geleistet wird. Die Mannschaf-
ten der Artillerie leisten den Diensteid symbolisch
dem Geschütz, selbst wenn der betreffende Truppen-
teil eine Fahne besitzt. Offiziere, Arzte und Militär-
beamte leisten nach der Reichsverfassung den Fah-
nen- oder Veamteneid dem König von Preußen,
soweit derselbe sie ernennt. In denjenigen deutschen
Staaten, mit welchen Preußen eine Militärton-
vention abgeschlossen hat, leisten die ausgehobenen
Wehrpflichtigen, mögen sie in den Truppenteil ihres
Landes oder in andere Truppenteile des Reichs-
heers eingestellt sein, den F. ihrem Landesherrn
unter verfassungsmäßiger Einschaltung der Gchor-
samsverpflichtung gegen den Deutschen Kaiser und
König von Preußen. Die Elsaß-Lothringer werden
dem Deutschen Kaiser vereidigt. Bei der Marine ist
der F. ebenfalls dem Kaiser zu leisten.
Fahnenflucht, s. Desertion.
Fahnengaffe, in Zeltlagern diejenige Haupt-
gasse zwischen den Zeltreihen, in der die Fahnen
aufgepflanzt werden. Jetzt ungebräuchlich.
Fahnenhafer, Kammhafer, türkischer Ha-
fer, Haferart mit zusammengezogener Nispe, die
sahnenartig nach einer Seite gewendet ist (s. Hafer
und Tafel: Gctrcidearten, Fig. 19 a u. d).
Fahnenjunker, früher diejenigen jungen Edel-
leute im Alter von 14 bis 16 Jahren, die sich der
militär. Laufbahn widmeten und denen als besondere
Auszeichnung das Tragen der Fahne anvertraut
wurde. In manchen Armeen (Rußland) werden
die Avantageure noch jetzt Junker genannt. Auch
in Preußen ist diese Bezeichnung, wenn auch nicht
offiziell, vielfach gebräuchlich.
Fahnenlehn (Fahnlehn), im alten Deutschen
Reiche Bezeichnung der Fürstentümer. Ihre In-
haber wurden vom Kaiser unter Übergabe einer
Fahne als Symbol des Heerbannes, den die Fürsten
dem Kaiser zu leisten hatten, belehnt. Die Grund-
lage des Fürstentums war ursprünglich staatsrecht-
lich gewesen, denn sie bestand in der Ernennung zum
Grafen, d. h. zum Beamten des Reichs, seit 1180
war sie lehnrechtlich. Dieser neue Reichsfürstmstand
beruht darauf, daß der König den Betreffenden in
den Stand erhebt und ihm unmittelbar vom Reiche
ein Fabnlehn überträgt.