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Feldminze - Feldpolizeigesetzgebung
Die sämtlichen im Felde zu lösenden Aufgaben
der F. lassen sich einteilen in das Bestimmen von
Punkten, das Messen von Längen (Abstecken von
Linien) und das Messen von Winkeln (Horizon-
tal- und Vertikalwinkel). Bei Ausführung dieser
Arbeiten wird stets aus dem Großen ins Kleine
vorgegangen, so daß die Operationen der niedern
F. stets ihren Anschluß und festen Rahmen finden
in den von der höhern Geodäsie mit allen Mitteln
der Wissenschaft und Technik ausgeführten grund-
legenden Messungen. Die Ausgaben der höhern
Geodäsie sind daher unter Benutzung der besten
Meßinstrumente: 1) die Ermittelung der Größe und
wahren Gestalt der Erde (s. Gradmessung), 2) die
Ausführung einer gründlichen Triangulation (s< d.)
als Vorarbeit für die daran anzuschließende Detail-
vermessung des betreffenden Landes. Diefe letztere
bildet dann die Aufgabe der niedern A., die je
nach den besondern Zwecken, denen sie dienen soll,
in verschiedener Weise zur Durchführung gelangt (mi-
litär. Aufnahmen, Katastervermessungen zu staats-
ökonomischen und jurist. Zwecken, technische Ver-
messungen für bauliche Arbeiten u. a.). Die Aus-
führung dieser Vermessungen erfolgt entweder als
graphische Aufnahme, die das betreffende Gelände
unmittelbar in einem ähnlichen Bilde wiedergiebt
(topogr. Aufnahme) oder als geometr. Vermessung,
bei der die Größenverhältnisse der betreffenden
Landstrecken in Zahlen ausgedrückt erhalten werden,
aus denen ein graphisches Bild erst später durch
Konstruktion hergestellt wird (Katastervermefsung).
Den Ausgangspunkt sür alle diese Arbeiten bilden
stets die durch die höhere F. bereits gegebenen Fest-
punkte, von denen aus weitere Punttbestunmungen
durch Längen- oder Horizontal-und Vertikal-Winkel-
messungen vorgenommen werden. Zur Bestimmung
der horizontalen Dimensionen von Flächenräumen
kann man hierbei je nach den Umständen in ver-
schiedener Weise verfahren, und man unterscheidet
folgende Vermessungsmethoden: 1) Die Polar-
oder Centralmethode, wobei die Bruchpunkte
des Umfangs einer Fläche von einem gegebenen
Punkte innerhalb oder außerhalb diefer Fläche aus
in derWeife festgelegt werden, daß man dieHorizont
Winkel mißt, die die Verbindungslinien des Stand'
Punktes mit den einzelnen Vruchpunkten bilden und
auf den betreffenden Wintelschenkeln die gleichfalls
durch Messung ermittelten Horizontalentfernungen
zwischen Standpunkt und Bruchpunkt aufträgt.
2) Die Koordinaten m ethode. Eine innerhalb
oder außerhalb der zu vermessenden Flächen be-
stimmte gerade Linie dient als Abscissenachse, auf die
von den Bruchpunkten des Umfangs Senkrechte ge-
fällt werden. Die Abstände diefer Senkrechten von-
einander und die Länge derselben bestimmen dann die
Lage dieser gesuchten Punkte. 3) Die Abschneide-
methode. Von den beiden Endpunkten einer genau
gemessenen geraden Linie aus werden die Horizontal-
winkel nach den neu zu bestimmenden Punkten ge-
messen, so daß nach jedem Punkte zwei Visierlimen
gezogen werden, deren Schnittpunkt diesen gesuch-
ten Punkt selbst ergiebt (geometr. Triangulieren
oder Netzlegung). 4) Die Umfang- oder Peri-
metermethode. Die Umfangslinie selbst und die
Winkel, unter denen ihre einzelnen Teile in den
Bruchpunkten zusammentreffen, werden gemessen.
5) Die Diagonal- oder Dreiecksmethode.
Eine beliebig begrenzte Fläche wird durch Diago-
nalen in Dreiecke zerlegt, deren Größe man aus
den drei Seiten oder aus Seiten und Winkeln er-
mittelt. - Alle diese verschiedenen Messungsmetho-
den sind zunächst nurHonzontalmessungen, d.h.sie
dienen dazu, die Grundrißverhältnisse in der tzori-
zontalprojektion zur Darstellung zu bringen. Sollen
in einer Karte auch die Höhenverhältnisse, d. h. die
durch absolute Höhe und Böschungsgrad bedingten
Bodensormen zum Ausdruck gelangen, so müssen
auch noch Vertikal- oder Höhenmessungen (s. d.)
ausgesührt werden. Die genauesten Höhenbestim-
mungen liefert das geometr. Nivellieren (s. d.),
doch genügt für sehr viele Zwecke vollkommen das
trigonometrische oder auch das barometrische Hö-
henmessen (s. Barometrische Höhenmessung). Alle
Höhenmessungen müssen auf einen gemeinsamen
Horizont bezogen werden und zwar wird meist das
Meeresniveau als Ausgangspunkt genommen, in
Preußen seit 1879 der etwa mit dem Spiegel der
Oftsee zusammenfallende Normalnnllpunkt (s. d.).
Die graphische Darstellung der gewonnenen
Ergebnisse ist je nach dem Zwecke der Arbeit sehr
verschieden, doch muß es stets Grundsatz sein, daß
das Bild die natürlichen Verhältnisse in möglichst
ähnlicher Form und Gestalt wiederzugeben hat, so
daß es leicht ist, sich nach der kartogr. Darstellung
an Ort und Stelle zurechtzufinden. (S. Planzeichnen,
Terrainzeichnung, Aufnahme.)
Vgl. Lehmann, Die Lehre der Situationszeichnung
(2 Bde., 4. Aufl., Dresd. 1828); Dörgens, Theorie
und Praxis der geogr. Kartennetze (1. Tl., Verl.
1870); Gretschel, Lehrbuch der KartenproMon
(Weim.1873); Streffleur,DieOberflächcngestaltung
und die Darstellungsweisen des Terrains. Bear-
beitet von Neuber (Wien 1878); Möllinger, Lehr-
buch der wichtigsten Kartenprojektionen (Zür. 1882);
Zöpperitz, Leitfaden der Kartenentwurfslehre (Lpz.
1884); Bohn, Die Landmessung (Berl. 1886); Stein-
hauser, Grundzüge der mathem. Geographie und der
Landkartenprojettion (3. Aufl., Wien 1887); Jordan,
Handbuch der Vermessungskunde (3 Bde., 3. Aufl.,
Stuttg. 1888-90; Bd. 2 in 4. Aufl. u. d. T.: Feld-
uno Landmessung, ebd. 1893); Bauernseind, Ele-
mente der Vermessungskunde (7. Aufl., ebd. 1890).
Feldminze, s. OaikiniiMN.
Feldmochinger Pferd, ein nach seiner Hei-
mat, dem Dorfe Feldmoching bei München, be-
nannter Pferdefchlag, der dadurch eine gewisse Be-
deutung erlangt hat, daß die ihm zugehörigen Tiere
mit einem im Starnbergersee gefundenen fofsilen
Pferde im Skelettbau genau übereinstimmen. Das
F. P. ist wahrscheinlich ein primitives Pferd, direk-
ter Nachkomme eines ursprünglichen Pferdetypus.
Feldoberst, im 16. und Anfang des 17. Jahrh.
Diensttitel der Führer größerer Heere, gleichbedeu-
tend mit dem später üblichen Titel Generaloberst.
Feldortstretken, s. Sohlenstrecken.
Feldpolizei, die Handhabung aller nicht un-
mittelbar in das Gebiet der Truppendisciplin oder
der Taktik gehörenden Maßregeln, welche im Kriege
zur Aufrechthaltung der Ordnung auf dem Kriegs-
schauplatz, namentlich im Rücken der Armee und
auf den rückwärtigen Verbindungslinien getroffen
werden. In frühern Zeiten wurde die F. gehandhabt
von dem Feldgewaltigen oder Generalprofoh mit
den ihm unterstellten Profoßen, Trabanten, Stock-
meistern und Steckenknechten; gegenwärtig liegt die
F. in den Händen der Feldgendarmerie (s. d.).
Feldpolizeigefetzgebung, derjenige Zweig der
Landeskultur- und Agrargesetzgebung, welcher diy