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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Festigkeitsprüfungsmaschinen - Festnahme
ein viel größerer ist als bei völliger Ruhe, da hier
außer der eigentlichen Last die Kraft des Stoßes
in Rechnung zu bringen ist, welche die Träger be-
deutend mehr in Anspruch nimmt. Dies gilt 3. V.
von Brücken, Wagenachsen, Gebäuden, in denen
andauernd mechan. Bewegungen hervorgebracht
werden. Endlich sind solche Erschütterungen bei
gewiNen Materialien geradezu fähig, das Gefüge
derselben zu ändern und dadurch die F. herabzu-
stimmen. Die F. des Schmiedeeisens z. B. beruht
zum Teil auf dem sehnigen Gefüge dieser Substanz.
Durch lange dauernde kleine Erschütterungen aber
ändert sich das Gefüge in ein krystallinisches um,
welches eine bedeutend geringere F. besitzt als jenes.
Daher brechen Maschinenteile, welche an sich stark
genug gebaut waren, mitunter scheinbar ganz
ohne äußere Veranlassung, namentlich dann, wenn
die Maschine einen stoßenden Gang hat. Aus allen
diesen Gründen befolgt man in der Praxis die Re-
gel, sämtliche Materialien nur auf einen gewissen
Teil ihrer F. in Anspruch zu nehmen, welcher um
so geringer ausfallen muß, je mehr Einfluß die eben
erwähnten Umstände ausüben können. In keinem
Falle soll man über das Drittel hinausgehen; häufig
aber muß man im Interesse der Sicherheit noch
weit unterhalb dieser Grenze bleiben. Die Zahl,
welche angiebt, bis zu welchem Teile man die F. be-
nutzt, nennt man die Sicherheit; man spricht von
drei-, vier-, sechsfacher Sicherheit, je nachdem man
die F. bis zu einem Drittel, Viertel oder Sechstel
beansprucht. Im allgemeinen mögen folgende An-
gaben als Norm dienen. Dem Schmiedeeisen giebt
man beim Zuge sechs- bis zehnfache, bei der Biegung
vier- bis sechsfache Sicherheit, dem Gußeisen beim
Druck vier- bis sechsfache, dem Holz beim Druck
vier- bis achtfache, beim Zuge zehnfache, dem Stein
im allgemeinen beim Druck fünfzehn- bis zwanzig-
fache Sicherheit. Ob man sich hierbei der obern und
untern Grenze mehr nähert, ergiebt sich aus der Be-
stimmung des betreffenden Gegenstandes. Bei ruhi-
ger gleichmäßiger Kraftwirkung und wenn äußere
Einflüsse die F. der Materialien nicht leicht herab-
drücken können, also in geschützten trocknen Räu-
men, braucht man nicht die untere Grenze bedeutend
zu überschreiten; dagegen muß man in allen gegen-
teiligen Fällen womöglich die obere Grenze, also die
höchste Sicherheit in Anwendung bringen.
Nm deshalb die Widerstandsfähigkeit von Ma-
schinenteilen und Bauwerken für die Dauer zu
sichern, führt man die Berechnungen der notwendi-
gen Dimensionen in der Weise aus, daß unter allen
Umständen nur eine gewisse geringe Beanspruchung,
welche die zulässige Spannung genannt wird,
in den Materialien auftreten kann. Die nach den
Vorschriften der Berliner Baupolizei vom 21. Febr.
1887 und der Bauabteilung des preuft. Ministe-
riums der öffentlichen Arbeiten vom 16. Mai 1890
zulässigen Spannungen für Baumaterialien sind in
der Tabelle auf der nächsten Spalte in Kilogramm
vro Quadratcentimeter aufgeführt. - Vgl. Grashof,
Theorie der Elasticität und F. (2. Aufl., Verl. 1878);
Bach, Elasticität und F. (ebd. 1889-90); Glinzcr,
Grundriß der Festigkeitslehre (Dresd.1890); Lauen-
stein, Die Festigkeitslehre (2. Aufl., Stuttg. 1893);
Simerka, Elemente der Festigkeitslehre (2. Aufl.,
Pilsen 1891); Müller-Vrcslau, Die neuern Me-
thoden der Festigkeitslehre und der Statik der Vau-
konstruktionen(2.Aufl.,Lpz.1893); Claussen, Statik
und Festigkeitslehre (Berl. 1893).
Material
Schmiedeeisen........
Bombiertes Eisenwellblech . .
Eisendraht..........
Gußeisen..........
Eichen- und Buchenholz ....
Kiefern- und Tannenholz . . .
Granit...........
Sandstein je nach der Härte .
Sandstein im Mittel.....
Rüdersdorfer Kalkstein ....
Kallsteinmauerwerk inKalkmörtel
Ziegelmauerwerk, gewöhnliches
Ziegelmaucrwerk in Cement-
mörtel...........
Bestes Klinkermaucrwerk . . .
Mauerwerk aus poröseu Steinen
Guter Baugrund (aus fcstge-
lagertem Sand und Kies) . .
Zug
Druck
750
750
(-1000)
(-1000)
500
500
1200

250
500
100
80
100
60
45
15-30
20
25
5
-
7
11-12
12-14
3-6
Schub
600
(-750)
- 2,3-5 ! -
Festigkeitsprüfungsmafchinen, s. Material-
prüfungsmafchinen.
I's8tin(frz.,spr.festäng),Fest,Festmahl,Gasterei.
I'sstina. Isnts (lat.), "eile mit Weile", Worte,
welche nach Sueton im "Leben des Augustus" (Kap.
25) dieser oft gebrauchte.
Feftinlog, Stadt in der Grafschaft Merioneth
des engl. Fürstentums Wales, unweit der Küste
schön gelegen, hat (1891) 11073 E., bedeutende
Schieferbrüche und Kupferbergwerke.
rostino (ital.), soviel wie ^oätiu, Fest, Fest-
mahl; namentlich auch Kostümball.
Festivität (lat.), Festlichkeit.
I'sstivo (ital.), in der Musik: feierlich.
Festkreis, s. Festtage.
Festland, s. Kontinent.
Festmachen oder bannen, unverwundbar gegen
Kugeln oder Eisen machen. Nach dem Aberglauben
kann man sich festmachen durch Zauberzettel, mancher-
lei Segensfprüche, oder indem man sich ein Stückchen
Nabelschnur, ein Stück Nachgeburt und ein Stück
Fledermaus in die Kleider näht, cder ein Hemd an-
zieht, dessen Garn von einem siebenjährigen Kinde
gesponnen ist, oder indem man eine geweihte Hostie
m einer Wunde verwachsen läßt, oder einem Er-
schossenen die Kugel auszieht und sich dieselbe an-
hängt u. dgl. m. Auch die Wurzel des Allermanns-
harnisch (Xilium victoriHÜZ ^.) gilt als Mittel zum
F. gegen Hieb und Stich. Als Passauer Kunst war
solcher Aberglaube besonders im Dreißigjährigen
Kriege verbreitet, angeblich nach dem Scharfrichter
von Pafsau so genannt, der um 1611 derartige
Zauberzettel den Kriegern des damaligen Erzher-
zogs Matthias verkaufte. F. kann man auch einen
Dieb, d. h. ihn an die Stelle des Diedstahls fest-
bannen, so daß er nur durch eine besondere Bespre-
chung wieder gelost werden kann. - Vgl.Wuttke, Der
deutsche Volksaberglaube der Gegenwart l2. Aufl.,
Verl. 1869); G. Frcytag, Bilder aus der deutschen
Vergangenheit, Vd. 2 (i8. Aufl., Lpz. 1890).
Feftmeter (abgekürzt tm), ein in der Forstwirt-
schaft gebräuchliches Ncnmnnah, das im Gegensatz
zu Raummeter (s. d.) ein Kubikmeter fester Holzmasse
(ohne Zwischenräume der Schichtung) bedeutet und
namentlich für die Langnutzhölzer dient. Der ge-
samte Hiedssatz eines Waldes wird jetzt meist, mit
Ausnahme des Stockholzes, durch F. bemessen.
Festnahme, vorläufige, eine provisorische,
ohne richterlichen Befehl erfolgende Freiheitsent-
ziehung. Zu derselben sind bei Gefahr im Verzüge
und Vorliegen der Voraussetzungen eines richter-